Versteckte Kamera - leg. Gesetz?

Es ist ja bekannt dass in DE es Gesetze für jede Kleinigkeit gibt - wie zum Beispiel "Recht am eigenen Bild". Keiner dürfte mich fotografieren ohne dass ich es erlaube, das ich es ansonsten anzeigen kann.

Wie sieht es denn mit der wohl bekanntesten Video Genre "versteckte Kamera" aus? Wo ein Protagonist irgendwelche Sachen auf der öffentlicher Straße tut und dabei aus der Ferne die Reaktionen anderer Menschen GEZIELT gefilmt werden? Welcher Gesetz legitimiert das?

Oder gibt es nur ein Gesetz, welcher es vielleicht legitimieren könnte nur für große Filmfirmen oder Anstalten die auf Film und Schnitt o. ä. spezialisiert sind und für private Anwender nicht?

Es gibt immer wieder dt. Youtuber die das einfach machen und solches Material ins Netz stellen - in dem Falle sind die ja privat Anwender. Hatten die denn in ihrem Fall mit dem Glück gespielt und nachträglich die Einwilligung eingeholt? Was wenn es wirklich ein paar gibt, die radikal drauf sind und kann ankommen "ich zeig dich an, ich zeig dich an!"?

Ich schließe zum Beispiel jetzt nicht den Fall aus, dass da jemand laut wird und dann so laut jaa" rumheult" sag ich jetzt mal, sodass dieser Aufmerksamkeit von Beamten in der Nähe bekommt, und die dann nachfragen. Die dann nach der Legitimationsgrundlage fragen, ob ich hier filmen darf oder nicht..

Was muss ich denn alles beachten um da stressfrei, sauber und abgesichert arbeiten zu können, wenn ich so was filmen möchte?

Die Frage richtet sich gezielt für Anwälte, Filmdreher oder auch Youtuber, die das schon gemacht haben.

Bin gespannt auch eure informative Antworten

YouTube, Recht, Anwalt, Urheberrecht, Filmproduktion, Justiz, Recht am Bild, Versteckte Kamera
Ist die Parodie eines Lieds mit §24 Abs. 2 UrhG überhaupt möglich?

Beispielfall:

Der Text eines Lieds L wird so verändert, dass eine komische Wirkung erzielt und eine andere, teilweise antithematische Botschaft vermittelt wird. Nun wird dieser veränderte Text zu einer Karaoke-Version (Instrumentalspur) von Lied L gesungen, sodass das parodistische Lied P entsteht. Lied P soll unkommerziell in einem privaten Kanal und auf einem Videoportal veröffentlicht werden, z.B. Youtube.

Es wird momentan davon ausgegangen, dass eine Parodie eine abhängige Bearbeitung ist (§23 UrhG), aber durch ihre komische/antithematische Botschaft ähnlich wie freie Benutzung (§24 UrhG) behandelt wird. §24 Abs. 2 UrhG besagt, aber dass es sich nicht um freie Benutzung handelt, wenn die Melodie des Ausgangswerks erkennbar ist. Dies ist im Beispielfall aber so.

Fragen:

1) Ist die Parodie eines Lieds ohne die Einräumung von Nutzungsrechten überhaupt möglich oder durch §24 Abs. 2 UrhG grundsätzlich verboten?

2) Erfüllt im Beispielfall Lied P (inkl. Musik!) die Kriterien einer Lied-Parodie?

3) Kann Lied P ohne negative rechtliche Konsequenzen auf einem Videoportal veröffentlicht werden?

4) Falls Frage 1, 2 oder 3 verneint werden: Welche Alternativen gibt es? Es besteht ja das gesellschaftliche wie kulturelle Bedürfnis, die Parodie als Kunstform zu ermöglichen; auch musikalisch.

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