Rechtlicher Schutz für T-Shirt-Schriftzug

Moin, ich habe vor, T-Shirts mit einem ganz bestimmten Schriftzug (zwei Worte) zu bedrucken und zu verkaufen. Charakteristisch ist neben der Wortkombination selbst die Schreibweise und Plazierung der Worte, aber viel detaillierter möchte ich hier nicht werden – ist klar, wieso. ;)

Ich habe bereits einige Informationen zur rechtlichen Situation eingeholt. Deswegen glaubt mir bitte wenn ich sage: Ihr könnt mir nur helfen, wenn ihr euch selbst schon eingehend damit auseinander setzen musstet. (Nichts für ungut: Aber Antworten wie z.B. »kommt ganz darauf an« (ja worauf denn?), »schau dir die Gesetze an« (done), »frag einen Anwalt« (ja, aber mit sowenig wie möglich: es kostet) – solche und ähnliche Antworten helfen mir kein bisschen).

Meine Frage ist nun: Welches ist das geeignetste Schutzrecht für eine solche Wortkombination?

Wortmarke? – Würde mir vermutlich ausreichen, denn mit dem Schutz der Wortkombination sind andere auch von der konkreten Anordnung (die eigentlich erst das Wichtige ausmacht) ausgeschlossen. Nur: Ist das in meinem Fall überhaupt möglich, wo der Schriftzug zugleich das Wichtigste beim Shirt ist? Ich denke da an:

MarkenG §3 Abs. 2 (2) Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, [...] 3. die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht.

Wort-/Bild-Marke? – Wenn eine reine Wortmarke infrage kommt, ist wäre eine Wort-/Bild-Marke die schlechtere Wahl, weil weniger umfassend.

Geschmacksmuster? – Günstiger, aber die Wortfolge selbst wäre dann nicht geschützt. Und ob es für ein Geschmacksmuster überhaupt ausreicht, dass die Worte auf eine bestimmte Weise angeordnet sind (und ggf. einige Buchstaben von ihnen hervorgehoben sind) –?

Urheberrecht? – Das wäre ja zu schön, aber dass zwei Worte in, wenn auch geistreicher Schreibweise und Anordnung, die gesetzlich geforderte »gewisse Schöpfungshöhe« erreichen, glaube ich nicht wirklich.

Und sonst? Gibt es vielleicht noch andere Möglichkeiten?

T-Shirt, Recht, Urheberrecht, Markenrecht, Marke
MC019 eBay-Angebot gelöscht: Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzender Artikel

Hallo Leute,

habe folgendes Problem. Ich habe bei eBay Kopfhörer verkauft. Nun habe ich folgende email von ebay bekommen:

Ihre eBay-Gebühren für dieses Angebot wurden Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Alle Bieter für dieses Angebot wurden von der Streichung informiert.

Unser Ziel ist es, unseren Marktplatz für alle Mitglieder so sicher wie möglich zu machen. Dazu gehört es auch, dass wir bestimmte Angebote entfernen.

Die folgenden Informationen helfen Ihnen zu verstehen, warum wir Ihr Angebot entfernt haben:

Ihr Angebot wurde entfernt, weil uns der Rechteinhaber mitgeteilt hat, dass es sich beim angebotenen Artikel um eine Fälschung handelt. Wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber um zu erfahren, warum er die Entfernung Ihres Angebots verlangt hat und ob Sie den Artikel wiedereinstellen dürfen.

Nähere Informationen zum VeRI-Programm finden Sie hier:

http://pages.ebay.de/vero/infoforusers.html

Der Rechteinhaber FIRMA oder ein von ihm beauftragter Vertreter hat eBay darüber informiert, dass durch Ihr Angebot seine/ihre immateriellen Rechte, wie Urheber-, Marken- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt werden. Wenn Rechteinhaber eBay auf eine Verletzung derartiger Rechte hinweisen, sind wir unter Einhaltung bestimmter Kriterien gehalten, das betreffende Angebot zu entfernen.

Falls Sie Fragen zu diesem Verstoß haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber: FIRMA Die E-Mail-Adresse des Rechteinhabers lautet: EMAIL-ADRESSE

Wenn Sie das nächste Mal einen Artikel verkaufen möchten, werden Sie unter Umständen gebeten, an einer Infotour teilzunehmen. Nachdem Sie die Infotour erfolgreich abgeschlossen haben, prüfen Sie bitte Ihren Kontostatus. Wenn keine weiteren Probleme vorliegen, sollten Sie wieder verkaufen können.


Der Artikel wurde von einem Käufer mit 0 Bewertungen verkauft. Er hat sofort mit PayPal bezahlt. Nach dieser Email habe ich dem Käufer mitgeteilt, dass ich Ihm das Geld zurücksende, weil es laut ebay eine Fälschung ist. Der Verkäufer möchte aber die Kopfhörer. Nun habe ich Ihm das Geld zurück gesendet und mich für die Umstände entschuldigt.

Kann mir noch etwas folgen? Zumal der Firmenname und die Email-Adresse für Fragen vom Urheberpartner oder wer/was auch immer das ist angegeben ist. Soll ich an diese Email-Adresse etwas schreiben und mich entschuldigen? Könnt ihr mir etwas empfehlen? Wenn ich auf die Homepage gehe kommt die offizielle Seite in englisch. Ich gehe davon aus, dass das ein Partner ist oder verfolgt er den deutschen eBay-Markt? Vielen Dank im Voraus.

eBay, Urheberrecht, Fälschung, Angebot

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