Heimliche Handybilder von Briefkasten/Klingelschild auf Grundstück rechtens? Betrüger unterwegs?

Hallo an Alle.

Endlich mal wieder mal eine Sache die mich wirklich beschäftigt,aber aufgrund der der rechtlichen Sachlage von euch Antworten brauche.

Ich habe heute durch Zufall schon zum zweiten Mal einen fremden Mann bei den Nachbarn gesehen, der erst an der Straße rum schlich und zu guter Letzt mit seinem Handy ein Bild vom Briefkasten,bzw. Klingelschild machte.

Habe versucht ihn anzusprechen,aber er ignorierte mich.

Habe meinen Nachbarn dann natürlich Bescheid gegeben und er, total verdattert und verschlafen,aber versuchte noch mit dem Mann zu reden, der aber ignorierte meinen Nachbarn komplett und fuhr dann mit seinem Pkw weg.

Wir hatten schon mal so einen Fall. Als ich da den Mann ansprach was er da tun würde, wies der sich als ein Angestellter eines Stromanbieters an, der angeblich im Auftrag handeln würde. Aber Bilder im Auftrag,in Zivilkleidung mit privaten PKW, dann nur fotografieren,aber nicht klingeln oder ne Karte hinterlassen …. merkwürdig und nicht wirklich glaubwürdig. Da ich nicht 100 % weiß wie ein Ausweis des Stromanbieters aussieht, musste ich es ja vorerst so hin nehmen. Habe bei dem Stromanbieter angerufen und die Vorfälle gemeldet.

Bitte versteht mich nicht falsch und denkt jetzt, die Alte hat wohl Langeweile und lauert den ganzen Tag am Fenster. Es waren wirklich Zufälle und da hier in Ort Einbruchsfälle vorgefallen sind,andere Pkws auch schon unser Haus gestanden haben und es beobachtet haben, macht man sich Gedanken. Nachbarn haben dann netterweise die Polizei eingeschaltet.

Da will man auf Nummer sicher gehen. Zu dem bin ich der Meinung dass es nicht rechtens ist ein Grundstück ohne Aufforderung zu betreten und heimlich Bilder zu machen. Liege ich da richtig?

Sollte man da vorsichtshalber noch mal die Polizei informieren?

Betrug, Urheberrecht, Stromanbieter, Hausfriedensbruch
Ebay Kleinanzeigen fordert auf Anzeige zu löschen

Hallo zusammen,

ein Freund von mir wurde gestern über das Interessenten Formular von Ebay Kleinanzeigen von jemanndem angeschrieben, der sich als Mitarbeiter ausgegeben hat.

Dieser hatte als Name nur 2 Buchstaben als Kürzel angegeben. Er forderte meinen Freund auf die geschaltete Anzeige sofort zu löschen, weil diese gegen die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" von Ebay Kleinanzeigen verstoßen würde, weil er z. B. gegen das Urheberrecht verstoßen würde oder gegen das Steuerrecht, weil er die Anzeige mehrmals hintereinander geschaltet hat (gelöscht und neu rein gestellt, weil er den Artikel nicht los bekam). Ihm wurde gedroht, wenn er die Anzeige nicht löscht, die Bildschirmausdrucke an die Polizei weitergeleitet werden.

Er hatte Lernhefte als Originale mit selbst gemachten Bild angeboten. Diese hatte er bereits verkauft. Aber die Anzeige noch nicht gelöscht. Dann meldete sich der "Ebay Kleinanzeigen Mitarbeiter" der diese Hefte über das Interessenten Formular anfragte. Mein Freund hat ihm PDF-Dateien angeboten, die er für private zwecke gemacht hat, weil er viel unterwegs ist und damit auf dem Notebook gelernt hat.

Nachdem sich der "Mitarbeiter" die Pay Pal Mail Adresse geben lassen hat, kam die Nachricht mit oben beschriebenen Inhalt bezüglich der Löschung und Drohung der Weiterleitung der Bildschirmausdrucke.

Was mich stutzig macht:

  1. Ebay Kleinanzeigen hat überhaupt keine "Allegemeinen Geschäftsbedingungen" sondern Nutzngsbedingungen

  2. Wenn es wirklich ein Mitarbeiter gewesen wäre, dann hätte er meinen Freund doch nicht über das Interessenten Formular kontaktiert, sondern über seine eigene Mail Adresse. Mein Freund hatte in der Anzeige nicht seinen Namen genannt sondern nur "Privater Anbieter": Der angebliche Mitarbeiter hat ohne Grußformel meinen Freund angeschrieben.

  3. Löscht Ebay Kleinanzeigen die Anzeigen nicht selber, wenn mit der Anzeige etwas nicht in Ordnung wäre bzw. löscht den Account ganz? Habe noch nie gehört, dass ein Ebay Mitarbeiter einen Nutzer auffordert die Anzeige selber zu löschen.

Was meint Ihr?

Steckt da vielleicht ein verärgerter Nutzer dahinter, der menen Freund nur einen Schrecken einjagen wollte? Für einen Ebay Mitarbeiter kommt mir das alles irgendwie unprofessionell und seltsam vor.

Habt Ihr schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Recht, eBay, Urheberrecht, Kleinanzeigen, Steuerrecht, Fake
Moodboard: Urheberrechte & Nutzerrechte - Was ist erlaubt?

Hallo,

ich hatte vor zwei Tagen bereits eine Frage gestellt bezüglich Quellen für lizenzfreie Bilder: www.gutefrage.net/frage/lizenzfreie-bilder--kostenfrei.

Im Rahmen dessen hatte ich bei iStock sogar via Kontaktformular nachgefragt. Einmal da ich da keine kostenfreien Bilder fand und mich somit informieren wollte, ob mir ein Account helfen könnte. Hier wurde mir erklärt, dass ich die Bilder in den Rahmen von Moodboards für Logos und Websiten nicht benutzen dürfte. Natürlich weiß ich jetzt nicht ob sie "Geschmacksmuster" und "Moodboards" in dieser Hinsicht falsch verstanden haben. Da ich ja nicht vor habe Bilder auszuschneiden und als meine Auszugeben.

Das Ergebnis ist jetzt aber, dass ich nun doch eher unsicher bin, wie es auf der rechtlichen Seite ausschaut.


Ich bin Studentin und die Moodboards werden in Rahmen einer Bachelorarbeit erstellt, für ein Redesign von Logo und Website eines gemeinnützigen Vereins.

Meine eigene Suche brachte mich bisher nur zu der Information, dass es eher eine Grauzone ist. Schließlich habe man direkt keine Nutzerrechte, sollten nicht gerade Lizenzfreie unter Creative Common verteil werden. Da sie aber normal nicht gesehen werden, wird es akzeptiert.

Nun möchte ich aber nicht in die Gefahr geraten, dass ich aufgrund von Plagiaten und dergleichen den Bachelor nicht bestehe bzw. irgendwann in Zukunft dawegen aberkannt bekomme. Zwar wurde von einer Professoren gesagt, es wäre ihr egal und ich könne dafür auch auf anderen Websites gucken und kopieren. Da ist aber noch ein anderer Professor der mich nicht so mag - Webdesign im Allgemeinen für eine Arbeit von 5 Minuten und weniger hält - und mich warnt Plagiate in der Arbeit zu haben bzw. daraufhinweist korrekt zu Zitieren und Quellen anzugeben.

Wie schauen Moodboards also rechtlich gesehen aus?

Bilder die ich brauche kommen aus den Themenbereichen: Studium, Party, Events

Hinsichtlich möglicher Schriften, die auch genutzt würden, gucke ich bereits nach Lizenzfreien die es mir erlauben.

Müsste ich bei einer Vereinswebsite - die Events planen und durchführen - eigentlich darauf achten, dass diese kommerziell genutzt werden. Oder gilt hier der Bereich "privater nicht kommerzieller"?

Welche Lizenzen sollte ich eurer Meinung im Minimum vorhanden sein?

Logo, Urheberrecht, Lizenz, Nutzungsrecht, Webdesign
Turnierfotografie - was muss ich rechtlich beachten?

Hallöchen (: Ich habe eine Frage an alle (Hobby)Fotografen hier :

Wie darf ich auf einem Turnier Pferd und Reiter fotografieren, ohne Angst vor rechtlichen Folgen zu haben?

Nächste Woche findet ein Reitturnier bei uns in der Nähe statt. Es wird kein Eintrittsgeld verlangt, die Veranstalter sind einige Einzelpersonen. Ich kenne die Teilnehmer alle nicht persönlich. Nun möchte ich gerne die Chance nutzen und Fotos von den Reitern + Pferden in Aktion machen, hauptsächlich aber nur von den Pferden. In mehreren Internetforen habe ich bereits gelesen, dass das Fotografieren auf öffentlichen Reitturnieren erlaubt ist, solange der Veranstalter zusagt. Jetzt verwirrt mich aber, dass in anderen Quellen gesagt wird man müsse mit dem Einverständnis jeder Einzelperson in einem Release sich auch noch besorgen. Ich bin nur ein Hobbyfotograf, minderjährig, arbeite nicht als Journalist o.Ä., würde die Fotos auch nicht kommerziell nutzen - nur auf meiner Homepage ausstellen. Ich sehe es als sehr schwierig an, (wenn das stimmt, dass ich mir bei jedem Teilnehmer noch ein Modelrelease besorgen muss), zu fotografieren ohne alle später zu verwechseln. Zudem bin ich mir nicht sicher, ob bei diesen Reitern dann §23 des KunstUrhG wirkt ("Ohne die nach §22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden : 1. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte.." (Quelle : KunstUrhG). Ich würde vermutlich keine Texte über die Geschehnisse schreiben, um sie dann mit den Fotos zu unterstreichen - würde daher keinen Bericht erstatten aus dem Bereich der Zeitgeschichte.

Wie könnte außerdem eine Akkreditierung aussehen, die man den Veranstaltern vorlegen könnte? Was müsste enthalten sein, worauf müsste ich achten? Aber noch wichtiger : Was muss ich generell juristisch speziell bei der Turnierfotografie im obigen Fall beachten? Welche Aussagen waren falsch, welche korrekt?

Ich bedanke mich schon im Vorraus für eure Antworten!

Fotografie, Recht, Urheberrecht, Jura

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