Führerscheinklasse 2 - umtausch ins Scheckkartenformat?

Hallo... die Welt wird immer komplizierter. Zu Zeiten meines rosa Führerscheins, in dem die Klassen 1,2,3,4,5 bestätigt sind, war klar du darfst alles fahren, selbst Busse (mit Ausnahme von >8 Passagieren). Beim Bund entsprach das dann BCE. Der Führerschein hat eine unbefristete Gültigkeit.

Nun lese ich, dass ich meinen Führerschein bis 2033 umtauschen muss. In einigen Übersichten ist bei meinem Jahrgang 1965 der Umtausch bis Jan 24 genannt, was jetzt schon wieder fűr Unklarheit sorgt.

Zwischen den Zeilen lese ich, dass der Führerschein dann nur zeitlich begrenzt gültig ist, also in regelmäßigen Abständen Kosten und Gebühren anfallen.

Demnach kann von einer Besitzstandswahrung nicht gesprochen werden (wäre das überhaupt rechtlich möglich, bzw. worin liegt diese Enteignung rechtlich begründet?

Kommen wir zum wirklich kritischem Punkt. Ich fahre hin- und wieder mit meinem 2er Führerschein große Fahrzeuge.

Nun lese ich, dass der 2er mit dem 50sten Lebensjahr seine Gültigkeit verlieren soll. Nun bin ich zwischenzeitlich 57 und gehe bis heute davon aus, dass die Gültigkeit meines FS unbegrenzt ist. Irgendwo hab ich auch gelesen, dass eine sog. Grundqualifikation (?) bei vor 2009 ausgestellten Führerscheinen besitzstandswahrend ist. Was das auch immer bedeutet.

Wie verhält es sich denn nun beim Umtausch zum Plastikführerschein. Kann es passieren, dass die Klassen B,C,D und E nicht übertragen werden?

Muss ich meinen rosa FS bis 2033 behalten, oder wie wäre der LKW und Busführerschein im Zweifel wieder reaktivierbar?

Also im Fall einer plőtzlichen Ungűltigkeit... hier wäre doch zu erwarten gewesen, dass Fűhrerscheininhaber rechtzeitig mit 48sten Geburtstag angeschrieben werden, damit sie aktiv werden kőnnen und nicht plötzlich ohne Führerschein unterwegs sind.

Besten Dank für eure Unterstützung.

Eine Bonusfrage hätte ich noch. Angenommen ich möchte im Bus mehr als 8 Personen befördern. Dazu gab es immer als AddOn einen Personenbeförderungsschein, ähnlich Taxi. Jetzt lese ich was von Berufskraftfahrergesetz und umfangreichen Modulen... Das ist dann aber nur wenn man gewerblich fährt, oder?

Führerschein, Berufskraftfahrer, Busfahren, Fahrschule, LKW-Führerschein, Umschreibung
Text Deutsch umschreiben?

Hey, wollte fragen, ob irgendjmd Zeit und Lust gerade hat einen Text umzuschreiben. Es geht um folgenden:

Wolfgang Herrndorf ist am 12. Juni 1965 in Hamburg geboren. Er ist in Norderstedt in Schleswig-Holstein aufgewachsen. Im Laufe seiner Kindheit entwickelte er sich zu einem sehr introvertierten Menschen. Er war interessiert an Mathematik und Physik, jedoch auch an sportlichen Aktivitäten wie zum Beispiel Fußball, Handball oder Eishockey.

Außerdem interessierte er sich auch schon in seiner Kindheit für Kunst und Literatur. Für sein Malereistudium zog er nach Nürnberg, war allerdings eher weniger interessiert an der modernen Kunst seiner Zeit. Deshalb verbrachte er die meiste Zeit auch nicht in der Kunstschule, sondern in seinem kleinen Zimmer, wo er verschiedenste Techniken der Kunst erlernte.

Nach dem Studium arbeitet er kurz bei der Post und danach als Illustrator bei der Satirezeitung „Titanic“. Um das Jahr 2000 herum, erfasste ihn das Schreiben von Büchern. Das Buch „Tschick“ war das vierte Buch, das er schrieb. Parallelen aus seinem Leben, die er in das Buch mit eingebracht hat, könnten sein, dass Maik Klingenberg in Kapitel 6 erzählt, wie er in den letzten Sommerferien Bumerangs geschnitzt hatte, denn auch Wolfgang Herrndorf schnitzte in seiner Kindheit Bumerangs.

Auch in Kapitel 8 finden sich Parallelen zum Leben von Wolfgang Herrndorf. Maik Klingenberg erzählt in Kapitel 8, dass er relativ gut in Hochsprung ist. Dies könnte damit zusammenhängen, dass Wolfgang Herrndorf auch Interesse an Sport hatte.

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Miteigentümer zu einem Drittel - Vor- und Nachteile?

Es geht um meinen Lebensgefährten M. Seine Oma besitzt ein Grundstück mit einem (Haupt)Haus + Nebengebäude (nicht direkt verbunden, aber selbes Grundstück). Im Haupthaus wohnen Oma und Vater. Das Nebengebäude, ehemals Garagengebäude (mit Dachboden etc), wurde durch Eigenleistung und eigene Kosten durch meinen Lebensgefährten (Enkel der Eigentümerin) zu Wohnraum umgebaut und wohnt nun auch dort seit 7 Jahren (ohne Mietvertrag oder sonstiges). Mein Lebensgefährte wollte nun etwas mehr "Sicherheit" und die Oma hatte bislang ein Vorgespräch beim Notar bzgl. Umschreibung des Nebengebäudes auf den Enkel. Anzumerken ist, dass beide Gebäude nur über eine gemeinsame Hofeinfahrt u erreichen sind. Der Notar schlug vor, um Kosten für Vermessung, Kataster etc zu sparen, dass die Oma den Enkel mit ins Grundbuch eintragen lässt und dies zu 1/3. Fragen: Ist diese Umschreibung sinnvoll? Da keine reelle Teilung vorhanden ist, so dass ihm nicht explizit dann "sein" ausgebautes Nebengebäude gehört, sondern von "allem" ein Drittel? Fallen nach Umschreibung mit Drittelteilung nachträgliche Steuern an für meinen Lebensgefährten? Kann er als Drittel-Eigentümer dann auch weitere Renovierungen/Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen oder dies auch nur zu einem Drittel? Oder wie kann man am günstigsten im Grundbuch hinterlegen, dass das Drittel das Nebengebäude ist, indem er wohnt?

Hintergund der Fragen ist auch, dass mein Lebensgefährte auch ausschließen möchte, dass wenn die Oma verstirbt und die 2/3 des Eigentums an den Vater übergehen, evtl. durch Notsituationen oder Streit entstehen könnte, dass der Vater sein Drittel veräußern möchte und dann Komplikationen auftreten könnten, was nun welches Drittel ist etc.... und er seinen kostenintensiven Umbau/Ausbau/Renovierung davon schwimmen sieht...

Oder wäre ein lebenslanges Nießbrauchrecht für den Enkel /meinen Lebensgefährten im Grundbuch sinnvoller, m nicht eines Tages ausziehen zu müssen?

Vielen lieben Dank für Tipps und tricks......worauf er achten muss etc. Denn noch ist nichts umgeschreiben.

Grundbuch, Umschreibung
Notarkosten bei sehr niedrigem Kaufpreis, gibt es Mindestpreise beim Notar?

Ich hab über ne online auktion ein wochenendgrundstück mit kleinem häuschen ersteigert. In der auktion schrieb die Eigentümerin "Wenn Sie dieses Objekt hier ersteigern, müssen Sie ungefähr 10 % des Kaufpreises an Notarkosten, Grundbucheintrag und Steuern bezahlen." Nun hab ich das ganze allerdings für einen preis von nur 22,50 euro ersteigert und die Eigentümerin redet nun nur noch von sämtlichen mindestpreisen statt den angegebenen 10% vom Kaufpreis. Des weiteren, was kommt da noch an kosten auf mich zu? z.B. Grunderwerbssteuer? In welcher Höhe? Kann ich verlangen nur 10% zu zahlen und den rest die Eigentümerin es so in der auktion stand? Und letzte frage, die Eigentümerin hat nach dem kauf erst bekannt gegeben dass sie über 400 km von uns entfernt wohnt. In der auktion war ein ort direkt in Grundstücksnähe angegeben und kein sonstiger Hinweis auf die entfernung. Ich sagte der Eigentümerin dass ich keine 800 km (hin und zurück) in kauf nehmen werde, sie zu uns zum notar kommen soll. Nun verlangt sie die erstattung der benzinkosten zu 100% von mir. Da sie nun am haus schon nix verdient hat bot ich an 50% zu erstatten, sie will aber 100% von mir. Kann sie das verlangen? Soll ich meinen anwalt zu rate ziehen? Ich möchte für das haus im vorfeld keine Unsummen bezahlen, denn es wurde ein und wasserschaden in der auktion erwähnt. Ich weiß noch garnicht was mich in dem haus erwartet. Dachte nur für den mini preis und nie mini erwebsnebenkosten mache ich da ja nix falsch...

Recht, Kosten, Notar, Umschreibung
Führerschein aus Bulgarien in Deutschland umschreiben

Hallo!
Ich bin in Bulgarien geboren, wohne seit 2000 mit Hauptwohnsitz in Deutschland und habe seit Oktober 2009 die doppelte Staatsbürgerschaft.
Ich habe die Prüfung für die Klasse B (PKW) im August 2007 in Bulgarien bestanden und somit einen Führerschein bekommen. Im September 2009 (vor meiner Einbürgerung in Deutschland) hatte ich in Bulgarien die praktische Prüfung für die Klasse C (LKW) nicht bestehen können, so dass ich diese Prüfung 1 Jahr später im September 2010 wiederholen und bestehen konnte. Mein bulgarischer Führerschein wurde also im November 2010 neu ausgestellt (nach wie vor auf meiner bulgarischen Adresse ausgestellt) und beinhaltet jetzt die Klassen B und C.
Da bei der Einbürgerung eine Änderung meines Namens vorgenommen wurde (welche jedoch nach deutschem Recht gültig ist und in den bulgarischen Dokumenten weiterhin meinen "alten" Namen steht) gibt es eine Diskrepanz zwischen meinem deutschen Ausweis und meinem jetzigen Führerschein. Ich hätte also gerne meinen bulgarischen Führerschein in einen deutschen umgeschrieben, da es bspw. bereits vorgekommen ist, dass ich Mietautos nicht vermietet bekam: aufgrund der Namensunterschiede kann ich meinen EU-gültigen Führerschein nur in Verbindung mit meinem bulgarischen Pass akzeptabel vorweisen, nicht mit dem deutschen.

Sind die Voraussetzungen für eine Umschreibung des Führerscheins in meinem Fall gegeben?

Führerschein, Umschreibung

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