Hallo!
Ich bin in Bulgarien geboren, wohne seit 2000 mit Hauptwohnsitz in Deutschland und habe seit Oktober 2009 die doppelte Staatsbürgerschaft.
Ich habe die Prüfung für die Klasse B (PKW) im August 2007 in Bulgarien bestanden und somit einen Führerschein bekommen. Im September 2009 (vor meiner Einbürgerung in Deutschland) hatte ich in Bulgarien die praktische Prüfung für die Klasse C (LKW) nicht bestehen können, so dass ich diese Prüfung 1 Jahr später im September 2010 wiederholen und bestehen konnte. Mein bulgarischer Führerschein wurde also im November 2010 neu ausgestellt (nach wie vor auf meiner bulgarischen Adresse ausgestellt) und beinhaltet jetzt die Klassen B und C.
Da bei der Einbürgerung eine Änderung meines Namens vorgenommen wurde (welche jedoch nach deutschem Recht gültig ist und in den bulgarischen Dokumenten weiterhin meinen "alten" Namen steht) gibt es eine Diskrepanz zwischen meinem deutschen Ausweis und meinem jetzigen Führerschein. Ich hätte also gerne meinen bulgarischen Führerschein in einen deutschen umgeschrieben, da es bspw. bereits vorgekommen ist, dass ich Mietautos nicht vermietet bekam: aufgrund der Namensunterschiede kann ich meinen EU-gültigen Führerschein nur in Verbindung mit meinem bulgarischen Pass akzeptabel vorweisen, nicht mit dem deutschen.

Sind die Voraussetzungen für eine Umschreibung des Führerscheins in meinem Fall gegeben?