Richtiges Verhalten bei bevorstehendem auslaufen des befristeten Arbeitsvertrags?

Hallo liebe Gemeinde,

folgender Sachverhalt:

Ich befinde mich in einem befristeten Arbeitsverhältnis welcher jetzt zum 30. Juni ausläuft. Es wird zwar mit mir wohl weiter geplant, allerdings ist noch niemand direkt diesbezüglich an mich herangetreten.

Habe bereits vor ca. 2 Wochen darauf hingewiesen, dass mein Vertrag demnächst ausläuft, da wurde erwidert das sie das auf dem Schirm hätten. Jetzt sind es gerade mal noch 2,5 Wochen bis zum Vertragsende und es ist immer noch nichts passiert. Sie machen einfach weiter als wäre alles gut, nun denn.

Jetzt habe ich hierzu ein zwei Fragen;

1. Wenn ich jetzt meinen Resturlaub und meine angesammelten Überstunden zugrunde nehme, dann wäre am kommenden Dienstag (heute ist Donnerstag) bereits mein letzter Arbeitstag. Eine Auszahlung des Urlaubs oder der Überstunden möchte ich eigentlich nicht. Wie verhält es sich jetzt nun? Könnte ich rein rechtlich gesehen am Dienstag sagen Danke das wars, so war heute mein letzter Arbeitstag? Auf ein weiteres Arbeitsverhältnis bei diesem Arbeitgeber bin ich bei diesen Konditionen eh nicht scharf.

2. Kann der Arbeitgeber mir meinen Urlaub verwehren aus Personalmangel? Ich bin die letzten Wochen echt durch die Hölle gegangen und laufe echt am Stock. Das was man mir da zumutet ist echt nicht normal. Neuer (zusätzlicher) Großkunde und alles bleibt an mir hängen ohne das ich mal Verstärkung bekomme. Ich brauche also meinen wohlverdienten Urlaub um wieder Kraft tanken zu können für meine neue Aufgabe die es ja dann auch geben wird.

Hier nochmal in Kurz; Könnte ich es so handhaben wie oben beschrieben und ab Mittwoch Zuhause bleiben?

Ich danke allen für wertvolle Tipps bzw. für die ein wie auch andere Hilfestellung.

Arbeitsrecht, Arbeitsverträge, Rechte und Pflichten, Urlaubsanspruch, Befristetes Arbeitsverhältnis, rechtens, ueberstundenabbau
Unbezahlte Überstunden? Handelsfachwirt? Ausbildung?

Hallo miteinander,

ich bin 20 und mache ein duales Studium zum Handelsfachwirten, in einem der bekanntesten Baumärkte Deutschlands. Es ist eine Ausbildung mit einer direkten Weiterbildung. Eine Ausbildung im Abiturienten Programm. Man wird in ca 36 Monaten zu einer "Führungskraft" ausgebildet.

Bin seit 8 Monaten im Betrieb und arbeite fleißig. Mir wurde jedoch seit dem zweiten Tag mein "Arbeitszeitstempel" entnommen. Somit kann ich nicht mehr stempeln wenn ich auf die arbeit komme, in die pause gehe oder Feierabend mache. Der Grund: "Führungskräfte stempeln nicht" - [Keine Beweismittel vor Gericht bei anklage]

Nun zur frage. Darf das mein Arbeitgeber? Habe ich das recht meine Überstunden zu verlangen, auch wenn ich irgendwann in der Zukunft Führungskraft werde?

Denn ich kann / muss länger bleiben ohne dazu was zu kriegen! Werde lediglich psychisch dazu gezwungen mit: "Herr . . . wir bilden sie zu einer Führungskraft, ich mache aus ihnen was. Als Führungskraft müssen Sie Verantwortung übernehmen, deshalb erwarte ich das sie heute bis Schluss dabei sind." - so musste ich 2 Stunden länger Arbeiten bis "22:30" im Einzelhandel OHNE dafür was zu kriegen.

Meine Gedanken/Argumente:

  1. In meinem Vertrag steht nichts zu unbezahlten Überstunden
  2. Bin schließlich immer noch nur ein Azubi, egal was ich lerne
  3. Wurde mir nie davon erzählt als ich Probearbeit machte
  4. Ich weiß nicht mal ob ich diesen Beruf weitermachen möchte, deshalb möchte ich nicht 3 Jahre lang Überstunden machen und diese "Verschenken"
  5. Andere angehende Handelsfachwirt-Kollegen bekommen ihre Überstunden
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Abbau von Überstunden (Flexzeit)?

Da wir in unseren Betrieb permanent Überstunden aufbauen, sind unsere Zeitkonten alle recht voll.

Laut Arbeitsvertrag (bzw. betriebliche Regelungen) bekommen wir unsere Überstunden ohne einen Zuschlag ausbezhalt, sobald wir über 180 Stunden am Ende des Monats auf unserem Zeitkonto kommen.

Soweit so gut...

Gerne würden wir die restlichen Stunden auch gerne mal abfeiern.

Abfeiern in dem Sinne von mehreren Tagen am Stück nicht Arbeiten.

Leider sehen unsere Vorgesetzten diese hart aufgebaute Überstundenzeit als flexible Arbeitszeit.

Darunter verstehen die, dass sie uns zuhause lassen können, sobald die Auftragslage etwas kleiner wird. Tritt der Fall ein wird von einem verlangt dass man sich für die Arbeit mehr oder weniger bereit hält.

Das läuft dann so ab, Freitag bekommt man gesagt dass man in der Folgewoche zuhause bleiben kann. Überstunden abfeiern, da wenig arbeit.

Montag Mittag ruft der Chef an und sagt, komm morgen wieder rein, ist wieder Arbeit da.

Somit kann man Null planen. Wenn man sagt dass man sich einen Frisörtermin, Artztermin oder sonstige Termine jetzt auf die Woche gelegt hat, dann bekommt man zu hören dass man Flexzeit hat, und Flexzeit kein Urlaub ist.

Einmal hat jemand einen Anschiss bekommen weil er Montag zu seiner Freundin (500 Km entfernt) gefahren ist, und gemeint hat dass er jetzt nicht einfach heimfahren kann. Er habe ja schließlich frei....

Ist das rechtens? Ich mein, wir sind ja nicht auf Bereitschaft. Zumindest werden wir nicht dafür bezahlt.

Wir leisten die Überstunden täglich zusätzlich, an Samstagen oder Sonntag abend in der zusätzlichen Nachtschicht. Wir leisten die Stunden mit 100%en Arbeitseinsatz, und als Gegenleistung bekommen wir aber keinen 100%en Ausgleich/Freizeit whatever.

Zuschläge, wie bei manch anderen Firmen (z.B. x 1,3) gibt es für die geleistete Stunde nicht.

Bitte helft mir auf die Sprünge, würde gerne handfeste Infos sammeln und es mit meinen Vorgesetzten besprechen.

Da ich in Zukunft entweder mindestens 2-3 Wochen fest verplanen möchte, oder ich eben die Überstunden sonst nicht mehr aufbauen werde.

Gerne könnt ihr mich auch mit allen anderen Informationen zum Thema Überstunden, Abbau, Flexzeit usw...

Danke im Voraus

Arbeit, Arbeitsrecht, Überstunden, ueberstundenabbau, Ausbildung und Studium

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