Um Menschen mit einer leichteren Behinderung oder Einschränkungen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu gewähren - ich rede hier von z.B. Leserechtschreibschwäche, Autismus, ADS, Lernbehinderung - werden vom Amt Maßnahmen bezahlt um diese zu integrieren.
So bezahlt das Amt in einer beruflichen Maßnahme 500€ Taschengeld, bietet kostenlose Nachhilfe an bei Bedarf für die Berufsschule. Der Betrieb muss keinen Cent bezahlen. Weil, wenn die Leistung nicht ganz erbracht wird, würde jeder Betrieb das normalerweise ganz schnell wieder beenden.
Ein Kollege hat über sowas 2 Jahre Ausbildung im Baumarkt gemacht, jedes mal nach 5 oder 6 Stunden Berufsschule musste er zum Betrieb zurück, der Arbeitsweg von Berufsschule zum Betrieb wurde einfach von der Pause abgezogen ( obwohl das bezahlte Arbeitszeit sein muss laut Gesetz ), immer haben sie ihn unbezahlte Überstunden machen lassen und wollten das er früher kommt 1 Stunde vor Arbeitsbeginn um alles vorzubereiten.
Der Chef hatte die Dreistigkeit und wollte auch noch beim Amt, Arbeitskleidung und Arbeitsmittel geltend machen, da hat das Amt sofort gesagt das ist unverschämt ( er war dabei am Telefon ), das muss für jeden Angestellten unabhängig bezahlt werden, und das dann auch noch geltend machen wollen.
Muss man sich mal überlegen, die sparen bei angenommenen 1000€ ( eher noch mehr wegen der SV - Beiträge ) über 2 Jahre dann 24.000€, und wollen die letzten 50€ oder auch 100€ noch für die Arbeitskleidung die eh für jeden Angestellten bezahlt werden muss, dem Amt in Rechnung stellen.
Übernommen haben sie ihn auch nicht sondern ein anderer Betrieb, er hat dann das dritte Jahr drangehängt zum Einzelhandelskaufmann und wird hier auch zum Mindestlohn ausgenutzt, immer 1 Stunde eher kommen Arbeit vorbereiten und Stunde später gehen, sodass er 10 Stunden arbeitet für 8 Stunden Mindestlohn, jeden Arbeitstag.
Manche Betriebe zahlen einen vollen Arbeitstag wenn man in der Berufsschule war, freiwillig, weil auch Hausaufgaben und für Klausuren lernen ansteht.
Genauso läuft es auch in der Unterstützten Beschäftigung bei einigen Betrieben, mit dem Unterschied das hier die Anforderungen nur noch niedriger sind, sprich hier geht es nicht um Ausbildung sondern einfache Aushilfstätigkeiten, und dafür sind maximal bis zu 2 Jahre vorgesehen ( man kann aber auch in 1 Jahr eingestellt werden wenn der Betrieb mitmacht, meistens tun die Betriebe das aber nicht und lassen es schön lange über die Maßnahme laufen um keine Kosten zu haben und suchen nach Ausreden warum sie einen nicht einstellen wollen ).