Gefälschte Essensmarke eingelöst. Welche Straftat?

Guten Tag zusammen;

ich würde gerne wissen, welchen Straftatbestand bzw. welchen Vergehenstatbestand ich erfülle, wenn ich mir eine Essensmarke selber erstelle, ausdrucke und benutze.

Folgender Sachverhalt: 

Ein Anwärter bei der Polizei (nennen wir in PKA Huberle) bucht sich online über ein entsprechendes Formular essen für seine Mittagspause kommende Woche. Die Mittagspausen finden auf dem Gelände der Polizei statt, werden in Uniform verbracht und gegessen wird in einer der Kantinen auf dem Gelände. Da sich PKA Huberle noch in der Ausbildung befindet wird das Mittagessen bezuschusst und kostet nur 2,65€. Am Sonntag überdenkt PKA Huberle seine Essenspläne noch einmal. Seine Bestellung ist jedoch nicht mehr abänderbar. Daraufhin nimmt PKA Huberle seinen Laptop und erstellt sich mittels Word eigene , erfundene Essensmarken mit nicht existierenden Namen und den neuen Essenswünschen. Diese Marken druckt er aus und benutzt zwei davon. Nachdem er die zweite Marke verwendet hat, bekommt PKA Huberle ein schlechtes Gewissen und vertraut sich seinem Ausbilder an, der den geschilderten Sachverhalt unverzüglich meldet. 

Wegen welcher Vergehenstatbestände hat PKA Huberle sich strafbar gemach, hat er sich überhaupt Strafbar gemacht und mit welchen Konsequenzen muss er jetzt rechnen?

Vielen Dank schonmal in Voraus.

Betrug, Polizei, Recht, Fälschung, Strafrecht, Urkundenfälschung, Disziplinarverfahren, strafrechtlich
Was kann man gegen rassistische Äußerung auf der Arbeit und generell machen?

Moin Leute,

um ehrlich zu sein. Ich selber bin hier geboren und habe nie das schwarz weiß denken gehabt. Bin eher in Szenen unterwegs, wo Rassentrennung und Vorurteile nichts zu suchen haben. Von daher habe ich mich nie wirklich diskriminiert gefühlt.

Jetzt kam aber der Punkt, wo ich mich mit anderen außerhalb der Szene ausgetauscht habe und leider Gottes erfahren musste, dass Rassismus immernoch an der Tagesordnung zu stehen scheint. Und zwar auf meiner Arbeit!

Ich halte von meinen Arbeitskollegen nicht sonderlich viel, dennoch habe ich das erste mal Diskriminierung empfunden. Es ist scheinbar so, dass auf unserer Arbeit Menschen aufgrund ihres Aussehens und "Herkunft" weniger ernst genommen werden bzw. sogar ausgeschlossen werden. Wobei ich sagen muss, dass dies mehr hinter dem Rücken passiert.

Der wichtigste Punkt und worauf ich hinaus möchte : Es werden oft Witze gerissen. Kann man das schwarzen Humor nennen? Ich denke nicht. Immerhin empfinden die Leute es wirklich so.

Laut dem Grundgesetz ist dies doch ausdrücklich verboten oder etwa nicht? Was kann ich dagegen tun? Würde ich dies heimlich aufnehmen wie jemand über andere urteilt aufgrund ihrere Hautfarbe oder was auch immer, kann ich dies dann trotzdem gegen sie verwenden? Und zwar rechtlich?

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Mietrecht - "Hinterhältige" Mieterin - Maßnahmen möglich?

Auf Grundlage folgender Frage: https://www.gutefrage.net/frage/mietrecht---darf-der-vermieter-fristlos-kuendigen-wenn-wir-bei-unseren-eltern-zu-besuch-sind#question-57629359

Aktueller Wissensstand unsererseits:

  1. Am 01.03. ist eine neue Mieterin in die freie Wohnung unter uns eingezogen.

  2. Wir sind seit etwa 4 Wochen bei den Eltern meiner Partnerin zu Besuch aufgrund genannter Probleme.

  3. Wir haben, während wir die Wohnung nicht bewohnten, 2 Freunde des Freundes der Mutter dort übernachten lassen. Dies geschah unentgeltlich und mit Aufsicht des Freundes der Mutter. Es bestand KEINE Untervermietung und der Vermieter war über die Übernachtung der 2 Personen informiert.

  4. 2 Wochen nach dem Einzug der Mieterin (Siehe Punkt 1) bekamen wir bereits Probleme bezüglich einer angeblichen Untervermietung. Dies wurde bereits am nächsten Tag mit dem Vermieter geklärt und die von der Hausverwaltung ausgeschriebene fristlose Kündigung, wie angekündigt, sei hinfällig. Zu diesem Zeitpunkt lag noch keine schriftliche Kündigung vor.

  5. Heute haben wir das Schreiben der fristlosen Kündigung erhalten.

Nebeninformationen: Unser Briefkasten ist leider defekt, da wir kein Schloss für den Briefkasten besitzen.

  1. Der Brief war bereits geöffnet und lag im Treppenhaus. Der Zustand des Briefes wurde vor Mitnahme mittels Foto dokumentiert. Eine Öffnung durch eine fremde Person ist somit bestätigt und dokumentiert.

  2. Heute haben wir auch von der neuen Mieterin die Information bekommen, dass heute der Vermieter bei uns an der Wohnung gewesen wäre. Der Räumungstermin, wie im Brief beschrieben, wurde dabei von der Mieterin an uns weitergereicht.

Unsere Vermutung: Die Mieterin hat unberechtigterweise den Brief geöffnet, den Inhalt gelesen und danach uns kontaktiert mit dem Vorwand, dass der Vermieter da gewesen wäre. Dies kann aber rein logisch nicht gewesen sein, da immerhin Ostermontag (gesetzlicher Feiertag) ist.

Wonach sieht das aus? Und logisch gesehen: Welche rechtlichen Schritte können wir gegen die neue Mieterin einleiten? Spätestens der bereits geöffnete Brief stellt den Tatbestand des Bruches des Briefgeheimnisses dar und kann immerhin mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.

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