Fahrlehrer (49) liebt Fahrschülerin (16). Sind Beziehung und sexuelle Handlungen erlaubt?
Die Tochter einer Freundin (16), ist gerade dabei Ihren Führerschein zu machen. Der Fahrlehrer (49), hat dem Mädchen nach einer Fahrstunde seine Gefühle gestanden und sie geküsst. Sie hat anschließend gesagt, dass Sie das nicht möchte, hat dies so mit den Eltern kommuniziert und die Sache sei "erledigt".
Inzwischen telefonieren die beiden jeden Tag und unterhalten sich über sexuelle Handlungen, dass das Mädchen, wenn sie 18 ist, bei ihm einziehen soll etc.
Der Fahrlehrer hat angeblich auch Geld überwiesen, damit sie sich "etwas schönes" kaufen kann. Ist das erlaubt?
Was genau können die Eltern dagegen unternehmen? Ist eine Anzeige ohne tatsächliche Beweise möglich? Was würde als Beweis zählen?
Danke im Voraus.
9 Antworten
Solange er ihr Fahrlehrer ist, ist es strafbar.
#abhängigkeitsverhältnis
Also vom Gesetz her ist der Sex erlaubt wenn es aus freien Stücken ist. Es darf auch kein Situation ausgenutzt werden wie. Ich lass dich nicht bestehen oder dann bezahle ich deine Fahrstunde das zählt dann als Straftat.
Also wenn Fahrlehrer/in und Schüler/in Sex haben ist dies möglich.
Was zum Problem führen kann ist ist die Fürsorge Pflicht da aber der Beruf als Freiberufler zählt sollte das kein problem sein.
Am besten den Sex an Tag legen wo keine Fahrschule ist evlt auch ein Tag dazwischen.
Also zusammen gefasst Sex kann man haben.
Am besten außerhalb der Tage wo die Fahrschule ist.
Muss aus freien Stücken sein ohne Situation auszunutzen ohne bezahlen oder Geschenke (kann auch als Bezahlung gelten)
Wenn sie telefonieren, gibt es als "Beweis" schon mal die Verbindungsnachweise des Telefons.
Sex 49 mit 16 ist grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es existiert - wie hier - ein Abhängigkeitsverhältnis. Insofern ist das sehr wohl strafbar. Noch dazu, da sie ja anfangs NEIN gesendet hat.
Ich würde das bei der entsprechenden Kammer anzeigen, welche Sachen in dieser Fahrschule so ablaufen, ggfs. auch die Polizei einschalten.
Fahrlehrer wechseln und Korrespondenz einstellen.
Sie ist minderjährig, sexuelle Handlungen strafbar
Falsch.
Nicht deshalb ist es strafbar, sodnern weil ein Abhöngigkeitsverhältnis besteht. Ist das nicht mehr gegeben, sit es völlig legal.
Vorausgesetzt sie sagt, sie will es nicht.
Wenn sie aber sagt, dass es ganz klar von ihr aus geht und sie ihn liebt.. kann man nichts machen.