Gefälschte Essensmarke eingelöst. Welche Straftat?

Guten Tag zusammen;

ich würde gerne wissen, welchen Straftatbestand bzw. welchen Vergehenstatbestand ich erfülle, wenn ich mir eine Essensmarke selber erstelle, ausdrucke und benutze.

Folgender Sachverhalt: 

Ein Anwärter bei der Polizei (nennen wir in PKA Huberle) bucht sich online über ein entsprechendes Formular essen für seine Mittagspause kommende Woche. Die Mittagspausen finden auf dem Gelände der Polizei statt, werden in Uniform verbracht und gegessen wird in einer der Kantinen auf dem Gelände. Da sich PKA Huberle noch in der Ausbildung befindet wird das Mittagessen bezuschusst und kostet nur 2,65€. Am Sonntag überdenkt PKA Huberle seine Essenspläne noch einmal. Seine Bestellung ist jedoch nicht mehr abänderbar. Daraufhin nimmt PKA Huberle seinen Laptop und erstellt sich mittels Word eigene , erfundene Essensmarken mit nicht existierenden Namen und den neuen Essenswünschen. Diese Marken druckt er aus und benutzt zwei davon. Nachdem er die zweite Marke verwendet hat, bekommt PKA Huberle ein schlechtes Gewissen und vertraut sich seinem Ausbilder an, der den geschilderten Sachverhalt unverzüglich meldet. 

Wegen welcher Vergehenstatbestände hat PKA Huberle sich strafbar gemach, hat er sich überhaupt Strafbar gemacht und mit welchen Konsequenzen muss er jetzt rechnen?

Vielen Dank schonmal in Voraus.

Betrug, Polizei, Recht, Fälschung, Strafrecht, Urkundenfälschung, Disziplinarverfahren, strafrechtlich
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