Hallo zusammen,

es geht um meinen Partner, er ist seid letztes Jahr Januar inhaftiert. Er hat gegen seine Bewährung verstoßen. Endstrafe ist im August 2021. Anfang des Monats gab es den 2/3 Zeitpunkt. JVA hat der Entlassung mit Bewährung zugestimmt, psychologische Gutachten liegt vor. Richter meinte Staatsanwaltschaft wäre dagegen, er soll sich eher darauf einstellen den Rest Ansitzen zu müssen.

Wäre es sinnvoll nochmals einen Anwalt einzuschalten? Gibt es überhaupt Möglichkeiten?

Danke fürs lesen oder euere Zeit.

lg Jenny