Muss ich mich von der Agentur für Arbeit so schikanieren lassen?

Liebe Community,

ich habe folgende Situation:

Ich bin vor ca. 3 Monaten ohne jegliche Begründung eine Woche vor Antritt der Elternzeit und nach 3 Jahren Beschäfitung fristlos rausgeschmissen worden. Im wahrsten Sinne des Wortes! Nun hab ich den konventionellen Weg einer Kündigungsschutzklage gewählt, welcher halbwegs erfolgreich verlaufen ist. Zwar habe ich die Wiedereinstellung durchbekommen und man hat sich letztendlich auf eine mickrige Entlassungsentschädigung und einen Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen geeinigt, aber damit fingen die Probleme erst an. Nicht nur dass ich die Anwaltskosten in erster Instanz selbst zu tragen hatte (was mir aber auch bewusst war, zudem blieb von der Abfindung nicht wirklich viel übrig, nach Abzug der Kosten und Überbrückung der Ruhezeit)...nein, jetzt hängt mir natürlich die Arbeitsagentur am Hals und möchte wissen, ob denn hier ein wichtiger Grund vorlag. Außerdem habe ich eine Ruhezeit von 4 Wochen verhängt bekommen. Aber auch das war mir klar. Wie dem auch sei...diesen wichtigen Grund habe ich von meinem Hausarzt bestätigen lassen, was der Agentur aber noch nicht gereicht hat. Der Sachbearbeiter drückte mir einen Fragebogen in die Hand, mit der Begründung, der Arzt und ich müssen diesen Fragebogen ausfüllen und der Arzt muss mir schriftlich empfehlen, die Tätigkeit aufzugeben. Mein Hausarzt hat dieses Schreiben zwar ausgefüllt, aber die Zeile mit "hat empfohlen die Tätigkeit aufzugeben" durchgestrichen, was ich erst im Nachhinein bemerkt hatte, nachdem der Fragebogen aber schon dem Sachbearbeiter vorlag. Dumm gelaufen. Dieser rief mich daraufhin an und wies mich an mich einer Gesundheitsprüfung zu unterziehen. Zunächst mal schriftlich. Dieses Gutachten würde darüber entscheiden, ob nun eine 12-Wochen-Sperrfrist verhängt würde oder nicht. Soeben kam auch ein Bewilligungsbescheid mit der Anmerkung, dass der Zeitraum ab August noch geprüft würde und hierzu ein gesondertes Schreiben käme. Soll ich diesem am besten direkt widersprechen oder zunächst den Gesundheitsfragebogen abwarten? Weil verweigern, darf ich diesen dann höchstwahrscheinlich nicht, richtig?

Desweiteren ist es so, dass ich ab Montag über die AA für eine Woche eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung anfange. Also Probearbeiten bzw. Praktikum. Daduch, dass evtl. eine Sperrzeit verhängt werden könnte, würde ich diese Probearbeit doch nicht vergütet bekommen, oder? Also kann ich dieser widersprechen oder sollte mich hier krankmelden, bis der Bewilligungsbescheid endgültig vorliegt? Außerdem können die mir doch nicht einfach so eine 12-Wochen-Sperre aufbrummen. Ich bin Familienvater und meine Lebensgefährtin geht nur in Teilzeit arbeiten. In was für einer Welt leben wir eigentlich???

Freue mich über ernstgemeinten Rat.

Aufhebungsvertrag, Agentur für Arbeit, Sperrfrist
2,08 Promille - 13 Monate Sperrfrist - 3850€

Moin!

Zuerst möchte ich etwas zu meiner Person sagen, 21 Jahre alt, 1700€ Netto Einkommen, keine Punkte in Flensburg oder sonstige Vorstrafen

Mir ist am 06.01.2014 was passiert worauf man nicht stolz sein kann und ich auch nicht bin! Ich bin mit meinem 1er BMW zwischen 4:30-5uhr 8m eine Böschung herunter gefahren, dabei wurden 2 Straßenstickel mitgenommen und ein Stromverteilerkasten der für 3 Dörfer zuständig war und bei diesen somit das Licht ausschaltete.Hierbei entstand ein Sachschaden von ca 4800€ + Mein Auto 1700€ Nachdem ich das registriert hatte bin ich in meinem Schockzustand zur Straße hochgelaufen und habe ein Auto angehalten in dem ein Zivil Polizist war welcher mich direkt mit zur Wache nahm. Bei dem Unfall wurden keine Personen oder Fahrzeuge beschädigt nur das oben geschilderte und mein Auto.

Der Grund warum ich in meinem Zustand von 2,08 Promille in mein Auto stieg war der dass ich auf einer Hausparty war, dort gab es Stress und ich wollte mich mit keinem schlagen! Ich bin nochnie zuvor mit Alkohol am Steuer gefahren und mir war es auch in der Situation nicht bewusst dass ich überhaupt Auto fahre also komplett unzurechnungsfähig, dies habe ich auch bei der Aussage in der Polizeistation angegeben!

Am * 26.03.2014* kam der Strafbefehl, * 3850€* , 70 Tagessätze und 13 Monate Sperrfrist! Jetzt geht es mir darum ist das denn alles festgesetzt oder kann ich da mit Anwalt noch was reißen sprich Sperrfristverkürzung: Da mir von der Polizei damals gesagt wurde dass es zwischen 6-8 Monaten Sperrfrist die Rede wäre ?

Helft mir bitte Ich würde mich um umfassende Antworten sehr freuen!

gruß prinz692

Unfall, Alkohol, MPU, Anwalt, Führerschein, Geldstrafe, Strafbefehl, Promille, Sperrfrist
Anspruch auf ALG 1 wenn eine Vertragsverlängerung ausgeschlagen wird?

Mein Arbeitsvertrag ist bis Ende Februar 2010 befristet. Aktuell weiss ich noch nicht, ob mein Vertrag verlängert wird oder nicht. Falls der Vertrag nicht verlängert wird, habe ich bekanntlich Anspruch auf ALG 1. Wie ist aber die Rechtslage, wenn man eine eventuelle Vertragsverlängerung ausschlägt? Gründe hierfür sind z.B. erhebliche Disharmonien mit dem Geschäftsführer, ein richtig schlechtes Betriebsklima, Mobbing (z.B. Bloßstellen in Meetings, cholerische Attacken des GF, Überhäufung mit Aufgaben zu unrealistischen Deadlines, dazu pedantische und absichtliche Fehlersuche (obwohl ungenaue Briefings) uvm.) - also Arbeitsbedingungen, die einem das Arbeiten nicht wirklich erleichtern. Was wäre, wenn man dem AG schon vor Vertragsende mitteilt, dass er den Vertrag nicht zu verlängern braucht. Ergo würde der Vertrag auslaufen. Was muss/kann der AG nun in die Arbeitsbescheinigung, die ans Arbeitsamt geht, reinschreiben? Kann es darin Hinweise geben, in Richtung "wir haben ihm eine Verlängerung angeboten, aber er wollte nicht"? Wie könnte die Arbeitsagentur dies auslegen? Entsteht dann eine Sperrfrist? Wird das ALG 1 dann gekürzt? Gibt es Sonderregelungen zu beachten? Dauert eine Sperrfrist generell 12 Wochen oder ist sie situationsbedingt gestaffelt? Und ... werden solche Arbeitsbedingungen vom Arbeitsamt berücksichtigt oder ist es denen egal? Danke für entsprechende Hinweise.

Wenn der AG seine AN derart schlecht behandelt, sollte man ohne Nachteile kündigen können. 75%
Interessanter Punkt. Diese Situation kennen ich. 25%
Zähne zusammen beissen. Da muss man halt durch. 0%
Als AN ist man heute immer in der schlechteren Position. 0%
Die Rechte der AN sollten mind. genauso groß sein wie die der AG. 0%
Ja, die Situation des AN bei Vertragsende sollte ebenso beim ALG berücksichtigt werden. 0%
Mobbing, Arbeitslosengeld, Sperrfrist

Meistgelesene Beiträge zum Thema Sperrfrist