Wie wird die Abfindung (40000 EUR Brutto) bei der Wohngeldbeantragung ab Feb 2016 berücksichtigt?

Angenommen die Abfindung fliesst im März 2016, ich begleiche mit der Abfindung meine Schulden damit ich keine Raten mehr an die Bank zahle. Kann die hohen Tilgungsraten bei ALG sonst nicht mehr tragen.

Was muss ich im Antrag angeben wenn es im März das Geld sowieso futsch ist ??

Und wie verhält sich beim Sperrfrist.. ?

Wenn ich in den Monaten 03 bis 05/2016 Sperrfrist habe, kann ich ohne Einnahmen trotzdem das Wohngeld beantragen oder nicht ?? Wenn man dazu die Berechnungen der Monate 06/2016 bis 12/2016 berücksichtigen würde.