wann bekomme ich meinen Führerschein wieder. Am 27.10.2013 wurde mir mein Führerschein beschlagnahmt wegen Alkohol am Steuer obwohl ich nur im Auto saß mit laufenden Motor. Jetzt bekam ich das Urteil und dort steht drin Die Fahrerlaubnis wird entzogen der Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde darf Ihnen für die Dauer von 7 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen.

Hinweise: Die Sperrfrist bis zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis wird jedoch ab Erlaß des Strafbefehls /Datum der Unterschrift des Richters berechnet wenn die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen oder Führerschein beschlagnahmt war. Die zwischen der Sicherstellung /Beschlagnahme 27.10.2013) des Füherscheins und der Unterzeichnung des Strafbefehls 28.01.2014 durch den Richter liegende Zeit wurde bei der Festsetzung der Sperrfrist bereis berücksichtigt das steht noch in den Hinweisen im Urteil.

Zu welchen Datum bekomme ich den Führerschein wieder. ????????