Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Hallo Liebe GF-Community,
kurz zu meinem Geschehen: Mir hat man die Fahrerlaubnis für 12 Monate aufgrund einer Trunkheitsfahrt ( erstes Vergehen, 1,3 Promille ) entzogen. Nun ist ab dem Neujahr( 02.01.2015 ) die Sperrfrist rüber. Den Antrag auf Neuerteilung, habe ich vor gut 6 Wochen gestellt, mir hat die äußerst unfreundliche Sachbearbeiterin nicht genug Informationen gegeben, außer dass es lange dauern kann und dass es noch zu klären sei, ob ich eine MPU machen muss oder nicht. Nun wie schon erwähnt warte ich seit 6 Wochen und habe leider noch nichts gehört ( Brief, etc. ). Meine Frage nun, welche Erfahrungen habt ihr gemacht ? Kann ich doch noch eine Auflage zur Mpu bekommen obwohl dies mein erstes Vergehen war ( abgesehen davon habe ich mal punkte wegen zu schnellem fahren bekommen ).
Ich bitte nur um ernsthafte antworten und möchte blöde Kommentare( die gibt es hier schon leider genug ) meiden.
Danke und ich freue mich schon auf eure antworten!!! :-)
4 Antworten
Danke @Bonsay1
Vielleicht kann mir auch jemand seine Erfahrung oder eines bekannten nennen. Da ich ja seit 6 Wochen nichts von jemand bekommen habe, frage ich mich natürlich, falls ich keine Auflage zur mpu bekomme, wie lange dauert im Regelfall die Bearbeitung, dass ich per Briefweg informiert werde ( zur Abholung, ggf. zur ähnlichem).
Dankeeeeeeee Hammer Communtiy hier.
3 Monate
bei 1,3 Promille denke ich schon das du ne MPU machen mußt und vorallem sei zu allen recht nett und freundlich auch wenn sie dich noch so wiederlich behandeln, die stecken alle unter einer großen Decke und im Zweifelsfall wird alles gegen dich verwendet
Hallo Looper
Nun wie schon erwähnt warte ich seit 6 Wochen und habe leider noch nichts gehört ( Brief, etc. ).
du hättest schon 3 Monate vor Ablauf deiner Sperre einen Antrag stellen müssen, dann hättest du ihn auch pünktlich zum 02.01.15 wieder gehabt.
wie @Crack schon schrieb, in Ba-Wü, Bayern, Berlin oder Meck-Pomm.wird die MPU aber schon früher angeordnet.
Dort gilt seit kurzem, dass ab einer BAK von 1,1‰ (auch bei Ersttätern) eine MPU verlangt wird (gilt auch für Altfälle).
Kann auch hier nachgelesen werden:
hast du das Vergnügen dort zu wohnen?
wenn nicht gilt folgendes:
eine MPU wird bei 1,4‰ nicht angeordnet, außer:
die Trunkenheitsfahrt war zu einer "ungewöhnlichen " Zeit, z.B morgens um 11.00 Uhr
du bist Wiederholungstäter, z.B du hattest vor höchstens 5 Jahren schon einmal eine Trunkenheitsfahrt unter 1,1‰, oder du hattest vor höchstens 10 Jahre eine Trunkenheitsfahrt über 1,1‰
du bist schon einmal außerhalb des Straßenverkehrs unter Alkoholeinwirkung polizeilich aufgefallen, z.B durch eine Schlägerei
sorry, meinte natürlich 1,3‰
Finger zu dick für die Tastatur:-)
wenn du in Bayern wohnst wird es leider nichts mit dem Führerschein zum 02.01.15
dann dauert es noch mind. 6-9 Monate (positive MPU vorausgesetzt)
In der Regel muss man als Ersttäter erst bei einem BAK-Wert von 1,6‰ damit rechnen das vor Neuerteilung der FE eine MPU verlangt wird.
Seit Anfang des Jahres sind aber ein paar Bundesländer dazu übergegangen die MPU auch schon bei Werten ab 1,1‰ zu verlangen - und es werden immer mehr. Praktiziert wird das derzeit mindestens in Baden-Würtemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin.
Solltest Du in einem dieser BL wohnen dann kannst Du Dich mit hoher Sicherheit auf eine MPU einstellen, in anderen BL ist es auch möglich - Dir bleibt also nur abzuwarten.
Danke erstmal :-) Ja ich wohne in Bayern, da bleibt mir leider nur das abwarten und Zittern. Dumme Sache für mich. Aber nichts desto trotz, falls ich noch 2 Wochen warten soll, dann tue ich das sehr gerne statt da eben ne mpu. Auf jeden Fall danke nochmals