Minderjähriger schließt Vertrag per E-Mail ab?

Hallo, ich schilder kurz mal den Sachverhalt und stelle dann meine Fragen:

Ein Student schickt einem 17 Jährigen eine E-Mail, indem er sein Tablet für 200€ anbietet. Der 17 jährige sieht die Mail nicht, aber die Mail kommt an. Paar Tage später schreibt der Student wieder eine Mail, indem er das Angebot zurückzieht. Diese landet aber im Spam Ordner und der 17 Jährige sieht danach nur die Mail mit dem Angebot und ruft direkt an. Während dem Anruf sagt der Student, dass er sein Angebot zurückgezogen hat. Der 17 jährige sagt, dass er die 2. Mail nicht gesehen hat. Nach etwas Diskutieren einigen sich die beiden und treffen sich und das Tablet wird verkauft und übergeben. Das Geld hat der 17 Jährige vom Restgeld beim Einkaufen von seinen Eltern abgezweigt und gesammelt, da die Eltern strikt gegen elektronische Geräte sind und nicht einverstanden sind.

Um das Einverständnis der Eltern zu bekommen wartet der 17 Jährige bis er sein Zeugnis mit guten Noten erhält. Die Eltern sind dann überglücklich und sind mit dem Kauf einverstanden.

Der Student ist verunsichert, ob erstens wegen der Sache mit dem Spam Ordner ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist und zweitens das Einverständnis der Eltern gültig ist. Deshalb ruft er bei den Eltern an und fragt nach. Die Mutter, die wieder skeptisch ist, will mit dem Vater darüber reden.

Der 17 Jährige hat Geburtstag und ist 18 geworden und die Eltern möchten ihm eine Freude machen, rufen bei dem Student an und genehmigen den Kauf.

Der mittlerweile 18 Jährige möchte jedoch ein neueres Model und erklärt dem Student, dass er den Kauf nicht genehmigt.

Die Frage die ich stelle ist, ob zwischen dem Jungen und dem Student ein Wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist?

Folgende Gedanken habe ich mir gemacht:

Ein Angebot wurde per Mail abgegeben, aber mit der zweiten Mail widerrufen. Somit ist kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Aber beim Anruf ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, da sie sich geeinigt haben. Aber es ist ja noch Minderjährigkeit und das Einverständnis der Eltern zu prüfen. Die Eltern waren ja quasi vor dem Kauf ausdrücklich gegen elektronische Geräte, aber nachdem er die guten Noten nach Hause gebracht hat, haben sie ihr Einverständnis gegeben.

Könntet ihr mir da weiterhelfen und auf die Frage eingehen, bzw. Ob meine Gedanken stimmen und inwiefern ich was falsch gedacht habe?

Recht, Kaufvertrag, BGB, Genehmigung, Jura, Rechtswissenschaft, einverstaendnis, minderjährigkeit, Sachverhalt
Fragen zur Lösungsskizze der Hausarbeit in Jura?

Hallo,

ich bin im 1. Semester und schreibe meine erste Hausarbeit in Jura. Leider helfen meine Kommilitonen nicht, da ein großer Konkurrenzkampf zu herrschen scheint und erhoffe hier die Hilfe zu bekommen, die ich brauche. Im Sachverhalt geht es um einen Tierschutzaktivisten, der in die Wohnung einbricht, um zum Stall eines Bauers zu gelangen. Um dies zu schaffen, bricht er einmal in die Wohnung und dann in den Stall, der abgegrenzt der Wohnung liegt, ein. der Tierschutzaktivist filmt die Tiere um Beweismaterial zu haben, wie der Bauer mit seinen Tieren umgeht. Da sein Akku nicht ausreicht, kommt er am nachfolgenden Abend wieder zurück, um das Filmen fortzusetzen. dort sieht ihn der Bauer und will ihn nicht in den Stall durchlassen und versperrt den Weg. Der Tierschutzaktivist schlägt ihn und läuft in den Stall, um den Film fortzusetzen. Später sperrt ihn der Bauer ein und ruft die Polizei.

mir ist bewusst, dass ich § 123I StGB prüfen muss (Hausfriedensbruch), doch ich bin unsicher, ob ich es 3x prüfen muss. 1.Einbruch in die Wohnung, 2.Einbruch in einem Geschäftsraum (Stall), 3.erneuter Einbruch in einem Geschäftsraum, aber diesmal mit der Aufforderung zu gehen. (also der Einbruch am nächsten Tag)

Die Körperverletzungsdelikte sind auch einfach zu ermitteln und die Freiheitsberaubung habe ich auch erkannt.

Mein 2. großes Problem ist, was für ein Vergehen das filmische dokumentieren vom fremden Eigentum ( die Tiere im Stall) im Strafgesetzbuch ist.

Ich wäre wirklich glücklich eine Antwort zu bekommen, denn ohne richtige Lösungsskizze werde ich die Hausarbeit wohl nicht bestehen. ich bedanke mich schonmal im Voraus.

Recht, Hausarbeit, Jura, Strafrecht, Sachverhalt
Nachbarin neugierig, aggressiv und beleidigend

Ich habe eine ältere Nachbarin (sie ist schon oma, könnte aber bald uroma werden, also so ziemlich ältere generation) naja, sie lauert nur hinter ihren hübsch-häßlichen gardienen und muss alles mitbekommen was sich draussen alles so bewegt. Und sie sagt zu meinem besuch, er sollte mich irgendwo im dorf suchen gehen, da ich den moment mal gerade nicht zu hause war. das war im sommer. ich habe sie vor ein paar wochen mal angesprochen und leider war meine mutter auch dabei. sie mischte sich auch noch da mit rein. die alte oma hat mich dann beleidigt und meine mutter sagte zu mir, ich soll mal nicht so sein und es würde sich nicht gehören. 1.mal hat meine mutter nichts damit zu tun, das sagte ich sie auch, obwohl sie mich wie ein kleines kind vor versammelter mannschaft behandelt hat und 2. mal wurde die oma immer aggressiver mir gegenüber. ihre tochter sagte selbst zu meiner mutter sie möge sich bitte aus den sachen raushalten. das tat aber meine mutter nicht. ich habe mich den abend sowas von fürchterlich aufgergt und habe hinterher auch noch auf meine mutter rum geschimpft. was soll ich den verschiedenen personen nun sagen? schließlich mischt sich jeder nur in das leben anderer leute ein. ist meine eigene wohnung und meine mutter und ich wearen kurz bei mir um was zu holen. ich war bei meinen eltern zu besuch weil ich weiter reisen wollte und auf jobsuche war

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Mutter, Recht, Ärger, Meinung, Nachbarn, Nachbarschaftsstreit, Streit, Sachverhalt

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