Nießbrauchsberechtigter verlangt NK & will neuen Mietvertrag aufsetzen?

Die Vermieter sind schriftlich im Mietvertrag fest gehalten. Im Vertrag steht noch jemand anderes mit einem Nießbrauchsrecht drin, da derjenige früher mal Eigentümer war und diese Wohnung dann den aktuellen Vermietern als eine Schenkung übergeben hat.

Die Schenkung ist angeblich noch nicht ganz vollzogen.

Da die Vermieter das Konto der Nießbrauchberechtigten angegeben haben erhält diese die Miete.

Die Vermieter haben also rein gar nichts von der Wohnung außer die Rechten&Pflichten eines Vermieters.

Wie kann es möglich sein das eine Nießbrauchberechtigte Person den Mietern eine Jahres-Nebenkostenabrechnung zu schickt und diese Zahlung verlangt???

Ist das nicht alleinige Aufgabe eines Vermieters?

Selbst wenn der Vermieter die Nießbrauchberechtigte Person als Zahlungsempfängering im Mietvertrag angegeben hat, wie ist das überhaupt möglich das diese Nb.-Person die Jahres-Nebenkostenrechnung der Wohnung erhält und sich direkt an die Mieter damit wendet?

Nur der Vermieter allein darf Zahlungen verlangen oder??

Für mich ergibt hier vieles gar keinen Sinn, denn soweit ich weiß bedeutet Nießbrauchberecht nur das derjenige die Wohnung bei Eigenbedarf wieder beziehen kann. Sonst nichts.

Das der jenige das ganze Geld der Wohnung einnimmt ist doch eine rein persönliche Abmachung zwischen Vermieter und dem Schenkungsgeber. Als Mieter sind wir doch nur dem Vermieter sowie im Vertrag fest gehalten irgendwelche Zahlungen verpflichtet?

Wenn der Schenkungsgeber & Nießbrauchberechtigter etwas möchte müsste er sich da nicht an den Vermieter wenden?

Noch dazu möchte diese Person mit uns Mietern einen komplett neuen Mietvertrag aufsetzen indem er die Warmmiete sogar noch erhöht. Das geht doch gar nicht oder??

PS: Übrigens bin ich seit 1 Jahr in der Wohnung, meine Mutter war davor in dieser Wohnung und hatte die letzten Jahre niemals eine Jahresnebenkostenabrechnung erhalten. Ich nun plötzlich schon. Diese ist dann ca 266% höher ausgefallen.

Ich bin total fertig, das ist meine allererste Wohnung überhaupt und ich habe null Erfahrung und Ahnung, deshalb die ganzen Fragen. Ich hoffe jemand kann mir etwas damit helfen. Vielen lieben Dank im Voraus

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Ist es möglich mit Nießbrauch einen Kredit zu bekommen?

Hallo ihr Lieben,

Ich habe eine Frage zu einem etwas komplexen Fall. Mir wurde vor 2 Jahren das Haus und Grundstück meiner Oma überschrieben. Es handelt sich um eine Schenkung. Meine Oma hat Nießbrauchrecht auf Lebenszeit. Das ist auch so im Grundbuch eingetragen.

Nun möchten mein Mann und ich in das Haus meiner Oma ziehen und es renovieren. Dafür wollen wir erst ein altes Nebengebäude (Waschhaus) abreissen und größer neu bauen, damit Oma dort einziehen kann.

Wir waren bei einer Kreditberaterin. Sie hat eine Kapitalbeschaffung vorgeschlagen, da das Geld etappenweise benötigt wird und wir auch mehr Geld für alles benötigen, als das Grundstück + Immobilie in der Bewertung wert ist. Sie sagte aber, dass wir für die Finanzierung Omas Nießbrauch aus dem Grundbuch entfernen müssen, da sonst die Bank stutzig wird und darauf stößt, dass es sich im eine Schenkung handelt. Diese können wohl 10 Jahre lang rückgängig gemacht werden und damit hat die Bank nicht genug Sicherheit.

Nun habe ich das mit meiner (toxischen) Familie besprochen. Die haben eine entfernte Bekannte angerufen. Diese hat wohl gesagt, dass es reicht, wenn das Nießbrauchrecht im Grundbuch an 2. Stelle im Rang gesetzt wird. Die Bank kann dann an 1. Stelle.

Nun wissen wir nicht, was wir glauben sollen.

Meine Familie behauptet die Kreditberaterin bei der wir waren will uns an einen Kredithai verkaufen oder uns einen Kredit andrehen bei der die Bank nach einer Weile sagt sie will das ganze Geld sofort zurück, damit sie das Haus bekommt....

Kann mir hier jemand eine Auskunft geben bzw. mir sagen, was es mit den 2 Optionen auf sich hat?

Vielen Dank!

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Anspruch auf Wohngeld bei Nießbrauchrecht?

Hallo an alle Sozialrechtskundigen !

Bevor ich mich zu den Ämtern begebe und dort womöglich abwimmeln lasse, hoffe ich, dass sich hier vielleicht Jemand auskennt und mir raten kann - entsprechende Auskünfte zu ergooglen ist mir leider nicht gelungen.

Seit 25 Jahren lebe ich in einem alten, kleinen Haus in Niedersachsen wo ich Nießbrauchrecht habe - zahle also keine Miete, nur alle NK, bin aber für sämtliche Reparaturen und Renovierungen zuständig, was bei einem alten Haus (teilweise von 1776, der Rest ca. 80 Jahre alt) eigentlich ein Faß ohne Boden ist.

Aus gesundheitlichen Gründen war ich sehr lange arbeitslos und habe erst seit ein paar Monaten einen Halbtagsjob, weshalb ich seit langem absolut nichts mehr in die Instandhaltung investieren konnte und auch jetzt reicht es gerade so zum Überleben, so dass ich auch weiterhin Nichts übrig habe um mich um das Nötigste zu kümmern. Es tut richtig weh, zusehen zu müssen wie das Haus langsam verfällt !

Nun meine Frage: - habe ich Anspruch auf Wohngeld obwohl ich keine Miete zahle ? Oder gibt es andere Möglichkeiten einen Renovierungszuschuß zu beantragen ? Falls ja - bei welcher Behörde ? Denkmalschutz besteht nicht. Der Eigentümer kann sich auch nicht beteiligen weil er dort wo er wohnt selber Miete zahlen muss und als Sozialarbeiter nur ein bescheidenes Einkommen hat.

Vielen Dank für jeden Tipp ! LG von veritas55

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