Grundstücksnutzung bei Niessbrauchrecht?
Hallo zusammen,
Wir wohnen in 2 Reihenhäuser nebeneinander. Der Garten ist offen gestaltet. Meine Schwiegermutter hat das Niessbrauchrecht am Haus und ihr Grundstück. Dürfen wir einen Pavillon der mitten auf der Grundstücksgrenze steht auch nutzen?
Wie sieht es mit der Pflicht der Gartenpflege aus? Wenn z.B. Sträucher und Bäume zu uns rüberwachsen, dürfen wir die selber abschneiden oder sogar entfernen? Zum Beispiel ein kleiner Baum der erst nach dem Übergabevertrag gepflanzt wurde. Sie lässt den Garten "naturbelassen". Wir wollen das aber nicht so verwildert. Haben wir eine Möglichkeit? Können/dürfen wir den Garten gestalten, d.h. Sträucher kurz schneiden? Eine Störung von anderen Nachbarn oder Behinderung liegt nicht vor.
Danke für die Antworten :-)
2 Antworten
https://www.anwalt.org/niessbrauch/ soviel dazu
Wenn z.B. Sträucher und Bäume zu uns rüberwachsen, dürfen wir die selber abschneiden oder sogar entfernen?
das geht euch nix an, ihr habt doch ein Haus/Grundstück nebenan. Wenn der Pavillion auf eurer Seite steht, könnt ihr den auch nutzen.
Ist ja nett formuliert🤦🏼♀️.
wie schon geschrieben, der Pavillon steht auf der Grundstücksgrenze und hat eine Breite von 5 Metern. Soll ich da dann Ihrer Meinung nach eine Grenzstrich ziehen?
Wer ist denn Eigentümer des Grundstücks und was steht im Vertrag?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten eines Nießbrauches. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, geht auch das Nutzungsrecht am Zubehör auf den Nutznießer über. Das Nutzungsrecht an der Hälfte des Pavillons und an allen Sträuchern oder Bäumen.
Der Eigentümer darf die Nutzung jedoch auch einschränken.
Also ist der mit der Nutznießerin geschlossene Vertrag für dich interessant, schau da mal rein.