Nießbrauch?

1 Antwort

Nein da er kein sogenanntes Verwaltungs recht hat. Oder Bestimmungsrecht .

Da muss du dir die Verträge genauer anschauen was da steht.

Zum Beispiel bei einem einfachen Wohnrecht kannst du auch bestimmen wie und was er bewohnen und benutzen darf. Bei einem so genannten Verwaltungsrecht darf er es bestimmen,

Bei beiden muss aber auch die Gegenleistung erbracht werden. Die Miete muss Vertragsgemäß erbracht werden.