Wir sind eine Erbengemeinschaft aus 4 Personen (Vater + 3 Kinder)!
Zusammen haben wir vor einigen Jahren ein Haus geerbt. Meinem Vater haben wir damals ein Nießbrauch an dem Objekt beim Notar gegeben. Der Nießbrauch endet automatisch bei Tod des Vaters (steht so im Notarvertrag).
Mein Vater hat die Jahre über die Mieteinnahmen bekommen. Es wohnt keiner der Erbengemeinschaft in dem Haus. Vor ein paar Jahren ist eine neue Heizung in das Haus gekommen (hat natürlich unser Vater bezahlt).
Mittlerweile steht das Haus leer und der Vater möchte jetzt das Nießbrauchrecht nicht mehr.
Ist das so einfach möglich?