Hallo allerseits,

meine Frage ist: wie ein Notar den Kapitalwert eines Nießbrauchs einer Wohnung berechnet. Der Nießbraucher ist gerade 58 Jahre alt.

Ist die Berechnung von einem Notar anderes als die von einem Steuerberater? Wenn es der Fall ist, dann welchen Wert das Finanzamt nimmt?

Ich werde mich sehr freuen, wenn Ihr darauf antworten könntet.

Viele Grüße

Neumann