Hallo zusammen,
meine Schwiegereltern übertrugen vor ca. 12 Jahren ihr Haus an meinen Mann mit Nießbrauchrecht für sich selber. Mittlerweile lebt aber nur noch meine Schwiegermutter in dem Haus.
Letztes Jahr verstarb mein Mann und das Haus ging an mich und meine beiden Töchter.
Nun zeichnet es sich ab, dass meine Schwiegermutter in ein Pflegeheim muss.
Hat das Sozialamt dann irgendwelche Ansprüche an meinem Eigentum, in welchem die Schwiegermutter Nießbrauchrecht hat?
Entfällt das Nießbrauchrecht automatisch, wenn die Schwiegermutter im Pflegeheim ist, oder muss es von der Schweigermutter beantragt werden.
Muss ich generell für irgendwelche Kosten der Schwiegermutter aufkommen? Mein Mann war der einzige direkte Verwandte. Kann das Sozialamt vielleicht noch an das Erbe meines Mannes, um die Kosten für die Schwiegermutter zu decken?
Für hilfreiche Antworte bin ich dankbar.
Viele Grüße
Susi