Hallo zusammen,

Wir wohnen in 2 Reihenhäuser nebeneinander. Der Garten ist offen gestaltet. Meine Schwiegermutter hat das Niessbrauchrecht am Haus und ihr Grundstück. Dürfen wir einen Pavillon der mitten auf der Grundstücksgrenze steht auch nutzen?

Wie sieht es mit der Pflicht der Gartenpflege aus? Wenn z.B. Sträucher und Bäume zu uns rüberwachsen, dürfen wir die selber abschneiden oder sogar entfernen? Zum Beispiel ein kleiner Baum der erst nach dem Übergabevertrag gepflanzt wurde. Sie lässt den Garten "naturbelassen". Wir wollen das aber nicht so verwildert. Haben wir eine Möglichkeit? Können/dürfen wir den Garten gestalten, d.h. Sträucher kurz schneiden? Eine Störung von anderen Nachbarn oder Behinderung liegt nicht vor.

Danke für die Antworten :-)