Hallo,
die rechtlichen Grundlagen zur Mietkaution sind mir bekannt, habe aber eine ganz spezielle Frage, wozu ich bei google nichts gefunden habe. Kann ein Vermieter die Mietkaution noch einbehalten, wenn die Haftpflichtversicherung des Mieters dem Vermieter schriftlich zugesichert hat, die geltend gemachte Schadenssumme zu erstatten? Oder hat er das Recht, die Kaution erst zu erstatten, wenn das Geld tatsächlich gezahlt wurde? Der Vermieter lässt sich schon mehrere Monate Zeit bei der Schadensbeseitigung - sechs Monate sind aber noch nicht ganz rum. Da die Fristen ja insgesamt nicht eindeutig festgelegt sind, hätte ich gerne noch ein anderes Argument für die zeitnahe Erstattung. Wenn ich jetzt Klage einreiche bringt mir die Frist ohnehin nichts - bei einem Verweis auf eine eindeutigere Rechtsgrundlage lenkt der Vermieter ja evtl. ein.
Bitte keine spekulativen Antworten, vielleicht kennt jemand ja ein gleiches Beispiel aus eigener Erfahrung oder kennt ein entsprechendes Urteil (Quelle bitte nennen).