Rechtsstatus von Nikotin in höheren Konzentrationen?

Wer über e-Zigaretten bescheid weiß kann den kompletten ersten Absatz überspringen.

Hallo Community,

Ich bin mir sicher dass jeder weiß was eine e-Zigarette ist (auch e-Shisha oä genannt). Bei solchen mit nachfüllbarem Tank stellt sich die Frage, womit man sie nachfüllt. Im Handel sind sog. e-Liquids in sowohl nikotinfreien als auch nikotinenthaltenden Fassungen erhältlich, gängig sind 0, 3, 6, 12, 18, 24 Milligramm Nikotin pro 1 Milliliter Liquid (wobei 18 und 24 schon wirklich sehr stark sind). Zu den höchstdosiertesten zum direkten Konsum gedachten in DE erhältlichen Liquids zählt soweit ich weiß 72mg/ml. [Ende der Einführung]

--> Es besteht auch die Möglichkeit, sich sein e-Liquid selbst zu mischen, wo sich die Frage stellt, wie man das Nikotin dosiert. Man kann Basen für Liquids in sehr hohen Konzentrationen kaufen (zB 100mg/ml bzw 10%ig oder 200mg/ml bzw 20%ig) und das Nikotin unter Beimengung weiterer Bestandteile wie Geschmackskonzentraten usw weiter zu Verdünnen.

Es gibt sogar einige mehr oder weniger seriöse Webseiten, die >99,9%iges Nikotin, also quasi pures Nikotin, anbieten, was aber anscheinend ohne die richtige Ausrüstung und das nötige chemische Verständnis sehr gefährlich bis hin zu tödlich sein kann.

Da stellt sich mir die Frage, ob der private Besitz (wie auch der Kauf und Versand) von Nikotin in solchen Mengen überhaupt erlaubt ist. Gibt es eine gesetzliche Grenze, ab welcher Konzentration eine Nikotinhaltige Lösung nicht mehr Verkehrsfähig ist? Welche Strafen könnten jemandem, der diese Gesetze bricht, drohen?

WICHTIG: wenn möglich Quellen angeben!!!

Es geht mir hier einzig und allein um den rechtlichen Aspekt, (Hobby-) Chemiker die mir lang und breit ausführen was ich im Zuge meiner Recherche sowieso schon gelesen habe verfehlen die Frage.

Danke fürs Lesen der Frage und für Antworten die mich weiterbringen. :-)

Recht, Gesetz, E-Zigarette, Liquid, Nikotin, e-liquid
Fragen zu E-Shisha, Brauche Hilfe (: brauch ich ein akkuladegerät wenn ich einen akku habe und ein usb-kabel zur shisha mitgeliefert wird)?

Also, ich habe vor mir eine E-Shisha zuzulegen, dazu ein paar Fragen :

überall wird erwähnt das ich einen Akku brauche, verständlich, allerdings bin ich mir unschlüssig ob ich ein Akkuladegerät benötige wenn ich einen Akku gekauft habe und zu der E-Shisha eine USB-Ladekabel mitgeliefert wird.

Zu dem steht nirgends ausführlich ob ich in jeder E-Shisha nikotinfreies Liquid rauchen kann. (Teilweise steht "Nikotinfrei 0,0mg). Falls ja, worin unterscheiden sich E-Shishas für nikotinfreies Liquid und E-Shishas für Liquid mit Nikotin ?

Außerdem noch eine Frage: Es wird überall geschrieben das ich für eine E-Shisha (ich bezieh mich jetzt die ganze Zeit auf eine E-Shisha wie zum Beispiel einen eLeaf iStick Melo2, was unteranderem auch mein momentaner Favorit ist) ein Akku brauche. Viele empfehlen ein "18650"-er Akku. Sind diese Akku in der Größe von den alltäglichen "AA-Batterien"( mir geht es lediglich um die Größe, da ich für solche Batterien bzw. Akkus bereits ein Ladegerät besitze.

Die letzte Frage bezieht sich mehr oder weniger auf die erste, d.h. wenn ich mit dem (meist) mitgelieferten USB-Kabel zur e-Shisha den Akku in der Shisha laden kann (so hab ich es verstanden).

Würde mich seeeehr über Antworten und Hilfe freuen, Danke !

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