Hallo , ich hatte vor kurzem einen Gerichtstermin. Es war ausdrücklich eine Güteverhandlung. Zum Sachverhalt : Ich wurde von meinem alten Fahrlehrer angeklagt , da er meinte eine Rechnung stehe noch offen. Ich habe jedoch nie irgendeine Rechnung erhalten und so sagte ich dies beim Gerichtstermin auch. Jetzt habe ich letztens per Post vom Amtsgericht bekommen , dass ich die Forderung zahlen solle ?! Darf der Richter nach der Güteverhandlung direkt einfach ausm Bauch heraus ein Urteil fällen ? Ich meine selbst im Ausbildungsvertrag der Fahrschule stand damals drinne : "Zahlung unverzüglich NACH Rechnungsaustellung"
Darf der Richter nach einer Güteverhandlung eine Entscheidung treffen?
Rechtsanwalt,
Recht,
Fahrschule,
Gerichtsurteil,
Gerichtsverhandlung,
Richter,
Urteil,
Güteverhandlung,
Rechtliche Lage
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.