Kann der Ex-Freund Sorgerecht und Besuchsrecht beantragen?

Es geht um folgendes.....

eine Bekannte hat eine 6 Jahre alte Tochter und einen neuen Lebenspartner mit dem sie jetzt verlobt ist. Der Ex-Freund kommt in ein paar wochen aus dem Knast, nach über 3 Jahren, da er wegen Drogenmissbrauch gesessen hat. Er hatte sich nie um das Kind gekümmert und früher sogar Sprüche gelassen, das wenn seine Tochter gross ist, er mit ihr einen kiffen tut. Jetzt kommt er aus dem Knast und möchte Besuchsrecht und Sorgerecht haben. Die Mutter möchte das nicht, da er schlechter Umgang ist und die Tochter wünscht es auch nicht. Das neue Familienglück läuft richtig harmonisch und die Tochter fühlt sich sehr wohl, hat einen guten Umgang und ein gesundes Umfeld in der sie aufwächst. Das Jugendamt hat gesagt das er Besuchsrecht bekommt und auch Sorgerecht beantragen kann, sowie ein Anwalt meinte da hätter er gute Chancen.

Wie verhält sich das, wenn der Ex wegen Drogenmissbrauch im Knast war und beides beantragen möchte. Kann er beides bekommen oder hat die Mutter und das Kind das recht den Umgang komplett zu verbieten? Es gibt ja ein neues Gesetz für das Sorgerecht und Besuchsrecht seit 2013.

Bräuchte bitte Kompetente und brauchbare Antworten, so das wir richtig reagieren können, da der Verdacht besteht das der Ex-Freund es nicht ehrlich meint mit seinem Vorhaben und da natürlich auch gewisse Zweifel bestehen.

Bitte nur Antworten die sich wirklich auskennen und Erfahrung auf diesem Gebiet haben!! Danke!

Umgangsrecht, Sorgerecht, Besuchsrecht, Kindeswohl
Psychisch kranker Vater und unbetreuter Kontakt. Wie kann ich mich und mein Kind noch schützen und stärken? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Hallo.

Nach viel hin und her, Gerichtsterminen, Jugendamtterminen, Gutachten und arztberichten wird wahrscheinlich bald unbetreuter Kontakt zum psychisch kranken Vater eingeleitet.

Es gibt beim Vater eine einschlägige Vergangenheit von Gewalt, psychotischen Episoden, schwerer Depression, Dorgen- und Tablettenmissbrauch. Sein Verhalten hat bereits früher einmal zur Verhaltensauffälligkeit beim Kind geführt, worauf gemeinsam mit dem Jugendamt beschlossen wurde, den unbetreuten Kontakt ein zu stellen. Darauf hin verschwand der Vater ein paar Jahre.

Nun ist er wieder aufgetaucht und möchte wie ein gesunder Elternteil behandelt werden. Er ist völlig überzeugt, dass es für das Kind das höchste Gut sein würde, auch über Nacht in seiner 20qm Wohnung zu bleiben.

Nun sehe ich mich vor das Problem gestellt, mein Kind darauf vor zu bereiten, was kommen könnte. Wir haben uns bereits entschlossen, dem Kind ein Telefon mit zu geben. Nach entsprechender kindgerechter Lektüre suchen wir bereits. Die Kinderpsychologin hilft uns auch. Nun weiß ich aus Erfahrung, dass es unglaublich schwierig ist Absprachen mit dem kranken Vater zu treffen, er nimmt die Realität anders war. Das Jugendamt war seit begin des Prozess eine gressliche enttäuschung. Uns wurde vor ein paar Monaten mitgeteilt, man bräuchte nun keine Gespräche mehr, ich solle dem Vater einfach vertrauen und man solle keine Anschuldigungen mehr aussprechen...

Ich könnte nun also Rat gebrauchen, worauf ich bei den künftigen Übergaben achten sollte. Die Anwältin und andere Beteiligten sagen, ich solle das Kind nicht mitgeben, wenn etwas nicht stimmt... Aber woran soll ich Leie das erkennen? Und wie soll ich mich verhalten, wenn der Vater wieder in schlechten Phasen steckt? Ich habe nicht das Gefühl mich ans Jugendamt wenden zu können... ich werde ignoriert und ausgelacht... sowas habe ich noch nicht erlebt... Einen Kinderschutzbund gibt es hier erst seit gaaanz kurzem und die haben niemanden der sich mit sowas auskennt... Die Caritas sagte mir, es sei ein Kommunikationsproblem an dem ich auch Schuld sei. Ich bezweifle das ich an des Vaters Dysthimia und schweren Depression schuld bin.

Also, wie kann ich mich und mein Kind und unsere Familie noch schützen und stärken? Hat jemand änliche Erfahrungen gemacht?

Danke

Kinder, Umgangsrecht, Familie, Eltern, Familiengericht, Jugendamt, Jugendschutz, Kinderschutz, Kindeswohl, psychische Erkrankung, Umgang
Umgangsrecht. Was muss ich dulden?

Ich bin von meinem Mann endlich geschieden. Wir haben eine 4-jährige Tochter, die bisher fast jedes Wochenende bei im übernachtet hat. Allerdings nur, weil sie ihn so mag, gut finde ich es nicht. Aber ich will ihr ja eigentlich nicht den Vater nehmen.

Das Problem ist, das es bei ihm drunter und drüber geht, er raucht in der Wohnung und stiftet sie an, mich zu belügen was das angeht. Sie stinkt jedesmal wie ne Kneipe, wenn sie von ihm kommt, selbst wenn er sie vorher noch gebadet hat! Die Wohnung ist dreckig, sie hat in ihrem zimmer nen Fernseher der den ganzen Tag läuft. Sie bekommt ständig fast Food zu essen und kann eigentlich alles machen was sie will.

Und ich muss das dann ausbaden. Um Erziehung und Förderung kümmert er sich kein Stück. Wenn er sie zurückbringt sagt sie oft, sie will nicht zur Mama und ich bin böse. Weil sie nicht begreift, was richtig bzw besser ist. Klar, mir würde es auch da besser gefallen wo ich der Chef bin.

Aber so kann es nicht weitergehen.

Deshalb meine Frage: Was steht meinem Ex an Umgang zu? Soweit ich weiss, 2x Mal im Monat Besuch, ohne Übernachtung!?

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und alles bisher aussergerichtlich geregelt.

Zu meinem neuen Partner hat sie ein super Verhältnis, nennt ihn sogar auf eigenen Wunsch "Papa". Wir wollen eigentlich auch irgendwann mal heiraten, unter der Vorraussetzung, das meine Tochter seinen Namen annehmen kann. Aber da sehe ich, dank meines Ex, leider schwarz,

Umgangsrecht, Sorgerecht, Scheidung, Jugendamt, Kindeswohl
jugendamt vertuscht sachen

hallo,

ich möchte gerne wissen wer noch probleme mit dem jugendamt hat in sachen umgang ,unterhalt? ich werde nun seit mai von einem zum anderen gericht gezerrt von meinem ex! erst umgang und jetzt will er auch kein unterhalt zahlen.er will nur noch rechte haben aber keinerlei pflichten!!! er hat einmal beim jugendamt angerufen und gesagt das ich ihm den jungen verwehre! ich habe sofort ne ladung mit meinem sohn bekommen in der ich und danach mein kind reden musste. ich dachte ich bin im falschen film. es gab keinerlei gründe dafür, ehr im gegenteil, ich habe immer alles getan das er ihn hat, we, ferien, skypen, fotos! das hat selbst meine familie bei der dame bekräftigt. mein sohn musste auch vor gericht aussagen. im gericht bekamen wir die schriftliche anhörung von mir und meinem kind von der dame des jugendamtes. ich war baff!!! sie hat alles negative rausgelassen was mein sohn und ich über dem vater gesagt hatten und hat mich auch noch in die pfanne gekloppt, weil ich 2monate zu vor mich beim ja schlau machen wollte wie ich mich verhalte meinem ex gegenüber, weil er so ziemlich schei.. dinge mit meinem kind macht und seine eltern genauso. mein kind wurde auch bedrängt von seinem vater was mein sohn auch dem ja sagte. im gericht hatte mein kind den vater gesehen und hatte panische angst und hatte eine falschaussage gemacht die von der dame auch noch bekräftigt wurde. (er hatte nur gutes über dem vater gesagt) nun wurde ja der umgang im gericht geklärt zum wohle des VATERS vom jugendamt empfohlen und ich halte mich strickt daran und der herr ist der meinung das kind ne woche früher zu holen zu wollen. ich habe gesagt das es meine woche ist wie im gericht festgelegt und was macht er ( ruft bei der tante vom ja an)! sie meldet sich bei mir und macht mich zur schnecke. ich bin darauf zu meinem neuen anwalt und der kennt diese dame vom amt und meinte das sie ne schlange ist und kinder lieber bei gewaltätigen vätern sieht als ihnen den umgang zu nehmen. wo leben wir hier eigentlich??? wer hat das gleiche problem und was habt ihr getan? ich weiß nicht weiter, vor allem tut das ja selbst die mütter was unterhalt angeht verars.... ich habe allen in meinem ort 5 frasuen kennengelernt die mit dem jugenamt bei uns nur probleme haben! mein anwalt meinte auch noch, das sie in dem ort wohnt wo das gericht ist und sie daher auch glaubwürdiger scheint und sie ist halt ein gott. mein kind ist seit dieser umgangsregelung in psychologischer hilfe, weil der vater und die eltern ihm kaputt spielen.er weint viel und ist insich gekerrt und das amt hilft einfach nicht und vertuscht regelrecht sachen. ich war immer für väter, aber das was hier gemacht wird, grenzt einfach an reiner schikane!!!

Umgangsrecht, Unterhalt, Gericht, Jugendamt, Kindeswohl, Menschenrechte
Kontoeröffnung für Minderjährige - Mutter verweigert Zustimmung - was tun?

Liebe Beantworter,

ich würde gerne für meine Tochter (14) ein Konto eröffnen. Hintergrund ist, dass ihre Freundinnen ein Konto haben und ich gerne das monatliche Taschengeld per Dauerauftrag dorthin überweisen möchte.

Dazu habe ich mir den Kontoantrag von der Bank besorgt und mit dem Berater ein einstündiges Beratungsgespräch über mich ergehen lassen. Die Bank verlangt eine Ausweiskopie und eine Unterschrift der Mutter oder den Nachweis darüber, dass ich die alleinige Sorge habe.

Ich finde das gut, meine Tochter hat bis sie neun war bei ihrer Mutter gewohnt und ist dann aber aufgrund von Problemen mit ihrem Stiefvater zu mir gezogen.

Ich habe die Unterschrift bei der Kontoeröffnung für eine Formalität gehalten, ich konnte mir nicht vorstellen, dass die Mutter etwas dagegen haben könnte. Offenbar hat sie doch etwas dagegen. Sie hat meiner Tochter mitgeteilt, dass sie mir misstraut und befürchtet ich könne sie mit der Kontoeröffnung irgendwie reinlegen. Ausserdem sei ihr das durchlesen des Kontoantrages zu mühselig.

Generell habe ich das Problem, dass meine Exfrau mir aus dem Weg geht. Ich hatte ähnliche Probleme beim Reisepass, den die Mutter angeblich verloren hat und bei dessen Neubeantragung ich auch noch die Gebühren bezahlt habe.

Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Ich habe keine Lust die Zustimmung der Mutter immer wieder zu erzwingen und keine Zeit, einstündige Beratungsgespräche über mich ergehen zu lassen, wenn ich kein Konto eröffnen kann.

Ich bin aus nachvollziehbaren Gründen ein Verfechter des gemeinsamen Sorgerechts. Ich finde es auch sinnvoll, wenn beide Eltern die Kontobewegungen ihres Kindes einsehen können und wenn beide Eltern Zugriff auf das Konto ihres Kindes haben. Ich möchte nicht, dass sie zur Vorbeugung auf Eventualitäten immer grössere Bargeldbeträge dabei hat.

Es ist mir ausserdem enorm wichtig, dass unsere Tochter endlich etwas verantwortungsbewusster und selbstständiger wird.

Welche Möglichkeiten habe ich zu dem Konto zu kommen?

Ist es sinnvoll, die Zustimmung zur Kontoeröffnung gerichtlich zu erzwingen? Wie geht das vor sich, wie lange dauert das, was kostet das?

Ist es besser gleich das alleinige Sorgerecht zu beantragen?

Sorgerecht, Scheidung, Kindeswohl
Meine Ex unterstellt mir ich hätte unsere Tochter geschlagen.

Also, ich Fang mal so an. Ich bin 28 Jahre und getrennt lebend (noch verheiratet). Wir haben eine gemeinsame Tochter (4,5 Jahre) und seit fast 4 Jahren nicht mehr zusammen. Ich habe 50% Sorgerecht, meine Frau verlassen und bin gegangen wie unsere Tochter 8 Monate alt war. Dann hatten wir leider 9 Monate keinen Kontakt. Dann haben wir unsere „Beziehung“ Freundschaftlich wieder in den Griff bekommen und der Kontakt war regelmäßig da. Dann konnte ich die Lütte von Dezember 2010 bis August 2011 nicht regelmäßig zu mir holen was sich danach änderte, dann hatten wir seit August wieder alle 14 Tage die kleine bei uns. Mitte November dann mit einmal sagte mir meine Ex das die Lütte nicht zu mir wolle da ich sagte sie sei böse als sie bei mir war. Ich räumte ein so etwas gesagt zu haben wenn sie bockig Hallo, also ich Fang mal so an. Ich bin 28 Jahre, Getrennt lebend (noch verheiratet) und wir haben eine gemeinsame Tochter von 4,5 Jahren. Ich habe 50% Sorgerecht und dachte bis gestern das wir (meine ex und ich) ein vernünftiges Verhältnis haben. Ich habe meine Familie verlassen wie meine Tochter 8 Monate alt war, wir hatten gute 9 Monate keinen Kontakt nach unserer Trennung. Dann haben wir unsere "Beziehung" in den Griff bekommen und ein freundschaftliches Verhältnis aufgebaut. Dann konnte ich mich seit Dezember 2010 bis August 2011 nicht richtig um sie kümmern. Das heißt es gab nicht die Möglichkeit sie zu mir zu holen, habe sie aber regelmäßig besucht. Nun war, aber nach wenigen Minuten war alles wieder gut und es war nur ein mal. Dann habe ich sie noch einmal übers WE bei mir gehabt und wie ich sie Sonntag Abend zu ihrer Mutter zurück gebracht habe ist die Lütte zu ihrer Mutter auf den Arm gesprungen und gefragt " IST PAPA NICHT MEHR BÖSE???" das waren genau ihr Worte. Ich fragte meine Ex was das soll was da los ist, sie sagte sie wüsste es nicht und schob es auf die Phantasie einer 4 jährigen halt. Dann wollte Die Lütte nicht mehr zu mir. Darauf habe ich einen Anruf vom Jugendamt bekommen. Meine ex hätte um einen Termin gebeten zum Gespräch der Klärung da das Kind nicht zu mir wolle. Ich willigte ein und gestern war dann der Tag. 15Uhr beim Jugendamt. Von meiner Ex kam kein Anruf das ich an den Termin denken soll oder die 2 Abhole und wir gemeinsam zum Jugendamt fahren. Das hat mich schon stutzig gemacht da ich es anders kenne von meiner Ex. Nun bin ich da rein beim Jugendamt, meine Tochter kam auch sofort und ist mir auf den Arm gesprungen. Ich habe meine Ex begrüßen wollen, keine Reaktion, kein Hallo. Dann wurden wir in einen anderen Raum gerufen während die kleine vorn spielte. Die Frau vom Jugendamt sagte "vielen dank das sie beide erschienen sind usw. und sagte wir sind heute hier um 2 Themen zu besprechen" (ich wusste von einem) Ich unterbrach sie und sagte " also wir verstehen uns privat sehr gut, wir haben kein Streit und wissen beide worum es geht" Darauf meine Ex keifend "Ach ja!?!? Davon weiß ich nichts"

Sorgerecht, Vater, Ex-Frau, Jugendamt, Kindeswohl, misshandlung
Jugendamt verweigert begleiteten Umgang

Folgende Situation: 2 Kinder, 7 und 10, nachdem die Mutter zum verabredeten Abgabetermin der Kinder nach dem Wochenendumgang nicht zuhause war und sich auch nicht gemeldet hat, hat der Vater die Kinder mit zu sich genommen. Andere Möglichkeit wäre wohl sonst nur Betreuung in einer Notunterkunft übers Jugendamt gewesen. Jugendamt wird sofort informiert. Vater kümmert sich natürlich weiter um seine Kinder. Da die Mutter sich nicht meldet und noch weitere Dinge, bekommt der Vater über eine einstweilige Anordnung das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen (alleiniges Sorgerecht ist beantragt). Mutter meldet sich erst kurz am Telefon, als sie die Anordnung bekommt und will sofort die Herausgabe der Kinder. Danach meldet sie sich nicht mehr. Sie fragt auch nicht nach den Kindern. Dem Jugendamt teilt sie dann nach 2 Wochen mit, sie will Umgang mit den Kindern aber der Vater wäre nicht erreichbar zwecks Terminabsprache. - Glatte Lüge-aber naja.

Als das JA dem Vater mitteilt, dass die Mutter ihr Umgangsrecht wahrnehmen will, teilt der Vater dem JA mit, dass er gegen den Umgang nichts hat, im Gegenteil. Da aber die Kinder im Moment partout nicht wollen und auch noch andere Gründe, wie Gewalt im Haushalt der Mutter (Anzeige läuft) und Entziehung droht (Mutter hat den Kindern schon erzählt, dass sie umziehen werden), regt der Vater vorerst einen begleiteten Umgang an.

Hier stellt sich das JA nun quer und meint dafür wäre keine Notwendigkeit. Und nun? Mutter droht zur Durchsetzung des Umganges mit einstweilige Anordnung - eigentlich Quatsch, da Umgang nie verweigert wurde. Aber was ist, wenn sie damit auftaucht - Kinder zwingen alleine zur Mutter zu gehen?

Oder gibt es andere Möglichkeiten auf einen begleiteten Umgang zu bestehen?

Umgangsrecht, Jugendamt, Kindeswohl
Muss mir der Vater meines Kinder mitteilen wo er wohnt

Guten Tag Wie bereits in der Überschrift zu lesen ist habe ich das Problem das mir der Vater meiner Tochter nicht sagen will wo er wohnt aber von vorne. Wir leben seit 3 Jahren getrennt und der Vater hat seine Tochter in diesen 3 Jahren einmal besucht und zwar zur Einschulung unserer Tochter ansonsten kommt nichts von ihm er ruft nicht an oder schickt etwas zum Geburtstag, da ich meine Tochter alle 2 Wochen zu seinen Eltern übers Wochenende bringe nutzt er diese Zeit um sie zu sehen oder anzurufen. Zwischenzeitlich versuchte er erst die vaterschaft anzufechten und das alleinige Sorgerecht zu beantragen was beides jeweils vom Jugendamt schon abgeblockt wurde. Nun hat er eine neue Freundinn seit geraumer Zeit und mit dieser auch schon ein Kind und auf einmal will er unsereTochter haben um sie mit zu seiner neuen Famillie zu nehmen ABER er meint er muss mir nicht sagen wo er mit dieser neuen Famillie wohnt weil er diese vor mir verstecken will und er der Meinung ist das er nicht nur ein Umgangsrecht hat (was ja stimmt) sondern auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich weiss das seine neue Famillie in Schwedt wohnt was ca. 200 Kilometer von meiner Wohnung entfernt ist. Ich habe ein Urteil in dem mir das alleinige Sorgerecht zugesprochen wurde. Meine Fragen sind nun 1. Hat er ein Aufenthaltsbestimmungsrecht? 2.Muss er mir sagen wo er wohnt? 3.was ist wenn etwas passiert ich muss doch wissen wo meine Tochter ist oder nicht?

Danke im Vorraus M.S.

Umgangsrecht, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kindeswohl
Der Neue der Mutter nimmt Methadon, wie kriege ich meine Tochter dort raus?

Hallo, habe ein ganz großes Dillema...Seit Ostern dies jahres darf ich endlich meine 8 jährige Tochter wiedersehen (das letzte mal hab ich sie gesehen, da war sie 4 jahre) Die Mutter hatte den Kontakt bisher unterbunden. Seit ostern (als ob die Mutter vom Blitz getroffen wurde) darf ich endlich meine Kleine wiedersehen, und zwar JEDES Wochenende (was mich tierisch freut) Aber meine kleine Maus erzählt mir vieles, womit ich nicht leben kan...(Der Mann meiner Ex nimmt nicht nur Methado-ersatzdroge für Heroin, sondern zusätzlich Heroin. (was für mich nichts neues ist), aber neu ist, das meine ex mit dem methadonabhängigen ehemann 2 eigene Kinder dazu bekommen hat, seither hat meine Kleine immer nur stress mit dem Mann, und heult jedes Wochenende sich die Seele aus dem Leib, sie möchte bei mir bleiben...mir bricht es jedes mal das Herz...Ich weiß ja, das man einem 8-jährigen Mädchen nicht alles glauben darf...aber habe ich eine Chance das alleinige Sorgerecht und vor allem das Aufenthaltbestimmungsrecht zu bekommen? Ich schreibe deshalb erst hier, bevor ich jetzt losrenne und mir vielleicht damit was kaputt mache...ich selbst habe inzwischen geheiratet und 3 wunderbare kinder mit dieser Frau, aber auch meine Frau möchte, das meine Kleine zu uns zieht, aber mit der Ex, also der Mutter meiner Kleinen kann ich darüber nicht reden, weil ich angst habe, das sie wieder dicht macht...Wer kennt sich aus, wo muss ich hin, habe ich eine Chance (Bei mir sind absolut geregelte normale Verhältnisse, und Platz hätten wir auch, und da meine frau daheim ist, wäre für meine Kleine immer gut gesorgt bei uns...) Sie will auch unbedingt zu uns ziehen...aber zum selbst entscheiden ist sie ja noch zu jung...Bitte gebt mir Tipps....

Kinder, Sorgerecht, Drogen, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Jugendamt, Kindeswohl
Was passiert,wenn Kind den Umgang zum Vater verweigert? Rechte des Kindes?

Mein Sohn (13 Jahre) weigert sich zu seinem Vater zu gehen. Der Vater ist sehr egoistisch,alles muß immer nach seinem Kopf gehen,Kompromisse einzugehen ist ihm fast unmöglich, Meinungen anderer interessieren ihn nicht etc. Dieses Verhalten mißfällt meinem Sohn extrem und nun meinte von heute auf morgen,daß er nun nicht mehr zu seinem Vater geht. Er war bereits beim Jugendamt und hat dort seine Meinung kundgetan.Der Vater tobt und die Sache landet nun wohl bei Gericht. Der Vater redet immer von einem PAS, an dem mein Sohn leidet und ich bin,wie immer an allem Schuld. Klar,die Mütter sind immer Schuld!!! Wir sind übrigens bereits seit 8 Jahren getrennt, und seitdem gibt es immer wieder Ärger.Wir haben schon so einiges durch, Sorgerecht ist entschieden (Alleiniges für mich), Umgang wurde fest geregelt, da es Kindesentziehung (Vater), dieverse Polizeieinsätze (Vater tobte vor dem Haus), Psychologengespräche,Mediation,etc. Zwangsgeldandrohungen gegen mich,weil ich mich geweigert habe ein Kind mit 40° Fieber auf eine 4 Std.Autofahrt mitzugeben. Attest lag vor, und es gab auch kein Zwangsgeld. Ab wann hat den auch ein Kind Rechte? Was soll ich tun,wenn er nicht will? Ihn gewaltsam ins Auto des Vaters befördern? Mein Sohn hat mir auch gedroht,daß er abhaut,wenn er zum Vater muß. Also was tun? Welche rechtlichen Mittel, sowohl gegen,als auch für uns gibt es? Danke im voraus!!!!

Kinder, Umgangsrecht, Kindeswohl

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