Hallo,

gestern waren Mitarbeiter vom Jugendamt bei meiner Schwester und haben ihren Sohn (3 Jahre alt) mitgenommen. Grund war, dass ihre Wohnung, was Ordnung und Sauberkeit betrifft, in sehr schlechtem Zustand war. Dazu ist zu sagen, dass meine Schwester bereits seit längerer Zeit vom Jugendamt betreut wird, eben wegen der Wohnung. Scheinbar hat sie aber in letzter Zeit nicht mehr richtig mit dem JA zusammen gearbeitet, was wohl auch ein Grund für die Herausnahme des Kindes ist.

Nun zu meinen Fragen: Sowohl ich, als auch die Mutter des Kindes haben gestern, als die Mitarbeiter des JA da waren, darum gebeten, dass ich denn Kleinen vorläufig aufnehme. Dies wurde von den JA-Mitarbeitern verweigert. Ist das zulässig? Wann kann meine Schwester damit rechnen, ihr Kind wieder zu bekommen bzw. wann könnte der Kleine vielleicht zu mir kommen?

Ich kann das Vorgehen des Jugendamtes nicht ganz nachvollziehen, da die akute Kindeswohlgefährdung ja abgewendet wäre, wenn das Kind bei mir ist. Außerdem ist es ja wohl eher im Sinne des Kindes, wenn es zu vertrauten Personen kommt, oder?