kindeswohl in gefahr oder nicht
Hallo, Liegt in folgenden Fall eine kindeswohlgefährdung vor? Mutter ist beweisbar Handy süchtig und ist während der betreuungszeit ihres Kindes fast nur am Handy. Mutter kocht nur unregelmäßig Fertigprodukte ansonsten wird Kind mit Riegeln und yoghurt und milchschnitte abgespeist. Sie geht mit Kind nicht an frische luft, duschen und waschen finden auch nur unregelmäßig bis gar nicht statt statt. Kind wird regelmäßig abgeschoben zu grosseltern damit Mutter feiern gehen kann. Oder bleibt eben zuhause beim vater. Außerdem ist die Mutter ständig genervt von dem Kind und wenn z.b. ein Missgeschick (Glas fällt um,etc...) wird sie regelrecht aggressiv dem Kind gegen über! Mutter lebte ihn ehe und hat diese durch wechselnde MännerBekanntschaften aus welchen sie nun ungewollt schwanger wurde, zerstört. Sie ist dann aus der ehelichen Wohnung ausgezogen und hat ihr Kind nicht mitgenommen. Hat sie Chancen das Kind nun nachträglich zu sich holen? Sie wohnt momentan bei ihren Eltern?
9 Antworten
die ersten Sätze von wegen zu den Großeltern abgeschoben oder aggressiv zum Kind sind vernachlässigbar wenn die Mutter das Kind beim Umzug nicht mitgenommen hat.
Wobei hier zu unterscheiden ist, ob es vereinbart war, dass die Mutter erst in Ruhe umziehe und das Kind nachholt wenn die Möbel soweit stehen oder sie Hals über Kopf in Nacht und Nebel umgezogen ist und das Kind in der Wohnung ohne Aufsicht alleine gelassen hat.
Das Privatleben der Mutter ist eine Sache die Aussenstehende nichts angeht solange das Kind nicht vernachlässigt wird. Ob das geschriebene Vernachlässigung oder verletzter Stolz des Fragenstellers ist können wir hier nicht entscheiden.
Ich stolpere dabei über Worte wie "Betreuungszeit" - was ist Betreuungszeit? Ist das Kind nicht bei ihr bzw. geht es in den Kindergarten oder in die Schule? Bekommt es für dort Pausenbrot mit? Sieht es in Kindergarten/Schule vernachlässigt aus?
Wichtig ist dass die Situation neutral angeschaut wird, neutral geschaut wird wie es dem Kind geht.
Riegel,Milchschnitte und Joghurt sind keine gute Ernährung, Fertigprodukte wie Knorr-Fix und Maggi-Fix werden in TV und Co. als Ernährung beworben oder handelt es sich um Schalenmenüs aus der Mikrowelle?
Dass die Mutter feiern geht wenn der Kindsvater daheim ist ist keine Kindeswohlgefährdung, hier wird eher von ihr verlangt sich "entsprechend kindgerecht" zu benehmen, nur für das Kind zu leben und allein keinen Spass zu haben. Auch wechselnde Männerbekanntschaften sind keine Kindeswohlgefährdung, lass sie doch Sex haben, sie ist doch keine Nonne.
Zerstörte Ehen gibt es haufenweise, es gehören immer zwei dazu.
Nun zurück zum Auszug ohne Kind. Wo ist das Kind jetzt? Bei der Oma, beim Vater, beim Opa? Hat sie das Kind beim Vater gelassen und kam es nicht holen? Gibt es hier keinen Zeitrahmen, gestern oder vorgestern ausgezogen oder vor einer Woche und das Kind bisher nicht wieder geholt?
Und was ist davor vorgefallen?
Wie dem auch sei, Kind zu sich holen, egal wer, geht dann wenn sie das Kind wirklich zurück gelassen hat, sich wirklich nicht mehr kümmert, aber nicht wenn sie abends oder am nächsten Tag oder nach dem Umzugswochenende zurück kam und es geholt hat.
Und mit zu sich holen ist sie nach wie vor die Mutter - zum Vergleich sind auch die Väter, die ihr Kind misshandelt, nach wie vor noch Vater und dürfen es sehen, es wird also nicht weggenommen nach dem Motto du hast kein Kind mehr - es wird Gespräche beim Jugendamt geben. Diese sind beim Thema Kind und Sorge- oder Umgangsrecht oder Aufenthaltbestimmungsrecht immer dabei, egal ob die Sache vor Gericht geht oder nicht.
Der Fragensteller sollte sich ans Jugendamt und/oder an einen Anwalt wenden.
Ich glaube wohl, dass man das so nicht beurteilenn kann.
Da wird sicherlich das Jugendamt befragt werden. Die werden sich die Sache angucken - und dann wird irgendwer auf einen entsprechenden Antrag hin eine Entscheidung fällen, nachdem alle Seiten gehört wurden.
Will die Mutter das Kind denn überhaupt zu sich holen???
die Frage ist hier in wieweit der Vater und Großeltern (seine Eltern?!?) ihr was reindrücken wollen weil sie sich nicht so verhält wie "man es gerne hätte".
Ja, werden seine Eltern sein, oben steht im letzten Satz sie wohnt momentan bei ihren Eltern.
So diese nicht ganz von vorgestern sind raten sie ihr das Kind zu holen.
Die Frage ist auch, warum der Vater sich nicht mehr gekümmert hat als beide noch zusammen gelebt haben, also er nicht mit dem Kind an die Luft ist, gekocht hat etc. wenn ihm das Kind so wichtig ist.
Während des zusammenlebens hat sich der vater sehr wohl um das Kind gekümmert und die ganzen Dinge neben seinem vollzeitjob erledigt. Dabei saß die Mutter nur mit dem Handy daneben. Kind wurde ausschließlich vom Vater gewaschen und gepflegt und auch an die frische Luft gebracht, Spielplatz, Fahrrad fahren...
Ja hat sie da sie die Mutter ist und somit Anspruch auf das Sorgerecht hat.
Bei Gewalt Anwendung bestenfalls beim Jugendamt melden.
MfG.
Sobald eine Mutter ihr Kind zurücklässt, ist davon auszugehen, dass der Lebensmittelpunkt NICHT bei der Mutter ist. Je mehr Zeit die Mutter ohne Kontakt zum Kind verstreichen lässt, desto schwieriger wird es für sie, ihren "Anspruch" auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht geltend zu machen.
So schlecht es diesem armen Kind auch geht und hier jeder normale Mensch empört aufschreit - eine Kindeswohlgefährdung wird das Jugendamt hier leider nicht erkennen! Höchstens, wenn das Kind hungern muss und dadurch vielleicht im Kindergarten auffällt. Aber egal, wie mies die Mutter es auch ernährt - sie ernährt es.Das reicht dem JA. Es gibt in Deutschland leider haufenweise Kinder, sie so vor sich hin vergetieren müssen. Das JA mischt sich erst in den allerkrassesten Fällen ein - in Deutschland geht Elternrecht vor Staatsrecht.
Diese Info habe ich letztes Jahr auf einer Fortbildung für Tagespflegepersonen erhalten, in der es um Kindeswohlgefährdung ging. Und wann man sich an das Jugendamt wendet. Ich hatte ein Kind mit ähnlich schwerem Schicksal bei mir in der Tasgespflege und habe nach langen Gesprächen der Mutter, die uneinsichtig blieb, schließlich das JA bemüht. Die mir sagten, dass es dem Kind nicht schlecht genug ginge und nur eine Familienhelferin hinschickte, weil ich einen so guten Draht zur Sachbearbeiterin des Kreises Plön, zuständig für Tagesmütter habe... Armes Deutschland.
Dem Kind ist sehr zu wünwschen, dass die Mutter es noch lange bei den Großeltern lässt, damit das Familiengericht einen Nachweis über Entfremdung hat, sollte hoffentlich der leibliche Vater, sich sich so gut gekümmert hat, um das Sorgerecht bemühen!
LG
Ja will sie aber nur um dem Vater eins reinzudrückrn