Den Hinterbliebenen übergab man einen Totenschein mit der Todesursache „Schock“. Weil das Töten von Christen im islamischen Recht kein Offizialdelikt darstellt und somit vom Staat nicht automatisch von Amtes wegen verfolgt wird, müssen die Hinterbliebenen bei der Polizei eine Anklage wegen „Tötung“ einreichen.
https://www.tagesspiegel.de/politik/so-leiden-die-christen-in-agypten-8541232.html
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Klar, wenn man einen Kopfschuss bekommt, dann kann man das schon mit etwas Phantasie als "Schock" bezeichnen.