Sind Gebühren für Ratenzahlungen rechtens?

Hallo, ich habe aus meiner Vergangenheit, einige finanziellen Probleme, die ich gerade dabei bin abzuschaffen. Jetzt flattern mir immer wieder Schreiben von Rechtsanwälten und Inkassobüros ins Haus und ich versuche stehts so gut es geht, die Forderungen zu begleichen.

Leider geht das meist nicht in 1 Summe und dann wollen die immer noch zu der geforderten Summe (welche sich meist überwiegend aus Anwalts- und Inkassokosten zusammen setzt) obendrauf auch noch eine relativ Hohe Summe als Bearbeitungskosten haben (meist so um die 30 oder 40 Euro).

Ich gewähre jedem Gläubiger, freiwillig 4,95% effektiven Jahreszins auf die Forderung, welche bei mir durch eine Tabellenkalkulation, direkt in die Ratenzahlung mit eingerechnet wird. Ich unterschreibe keinerlei Ratenzahlungsvereinbarungen, welche eine Ratenzahlungsgebühr beinhalten.

Kann man mich dafür belangen, wenn ich mich weigere diese Bearbeitungsgebühren zu bezahlen, obwohl ich die anderen Kosten schon alle gezahlt habe und mich auch nicht vor den eigentlich angefallenen Kosten drücken wollte oder will?

Laut einem aktuellen Gerichtsbeschluß, sind Bearbeitungsgebühren der Banken, für einen Kredit, den man ja dann auch in Raten tilgt, eine unrechtmäßige Forderung. Wie sieht das mit den Bearbeitungsgebühren, für andere Ratenzahlungen aus?

Über fachkundige Hilfe würde ich mich sehr bedanken und bitte keine blöden Sprüche wie, am besten keine Schulden machen oder sowas. Danke

Rechtsanwalt, Recht, Gläubiger, Inkasso, Unrecht, bearbeitungsgebühren
Lässt Inkassobüro mich wirklich in Ruhe nach Erledigungsschreiben? Abschließende Frage zum Thema.

Hallo,

ich hatte Schulden bei einem Inkassobüro (Kohl GmbH & Co. KG), welches auch einen Vollstreckungstitel gegen mich erwirkt hatte. Die Schulden habe ich bereits komplett bezahlt und ich habe auch bereits ein einfaches Erledigungsschreiben bekommen. Allerdings wurde mir der entwertete Titel nicht zurückgeschickt, da dieser laut mehrfacher telefonischer Auskunft des Inkassobüros bereits vernichtet sei. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, der daraufhin das Inkassobüro angeschrieben hat mit der Aufforderung, den entwerteten Titel oder eine Anerkenntnis, dass die Schuld aus dem Titel erloschen ist, bis zum 25.04. zuzuschicken. In dem Schreiben hat er auch mit einer negativen Feststellungsklage gedroht, falls das Inkassobüro bis zum 25.04. nicht reagiert. Mein Anwalt ging davon aus, dass das Inkassobüro bis zum 25.04. sicherlich antworten wird, um das Gerichtsverfahren und somit zusätzliche Kosten zu vermeiden. Nur leider hat sich das Inkassobüro bis zum 25.04. nicht gemeldet. Da mich das belastet hat, habe ich das Inkassobüro am 25.04. zwei Mal angerufen. Ich habe mit zwei verschiedenen Mitarbeiterinnen gesprochen, welchen ich einige Fragen stellte. Beide versicherten mir, dass der Titel bereits geschreddert wurde. Auf meine Sorge, dass ich irgendwann nochmal wegen dem gleichen Titel vollstreckt werde, antwortete die Dame, dass die sowas nicht dürfen und sich strafbar machen würden. Zudem sagte sie, dass die Kohl KG im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen ist und dass sie bereits seit über 40 Jahren existieren. So einen Betrug (also doppelt vollstrecken oder Titel verkaufen) könnten sie sich nicht erlauben. Sie sagte ebenfalls, dass die Kohl KG Titel höchstens an den Ursprungsgläubiger zurückgeben könnte, wenn sie nichts erreichen können. Auf meine Frage, ob ich wirklich nichts mehr bezahlen muss zu dem Aktenzeichen, wurde mir versichert, dass ich wirklich nichts mehr bezahlen muss. Es wurde gesagt, dass sich kein Mensch mehr die Akte angeschaut hätte, wenn ich dort nicht angerufen hätte. Zudem wurde nochmal erwähnt, dass meine Bank und ich das Erledigungsschreiben bekommen haben. Da die eine Dame gemerkt hat, wie groß meine Sorgen waren, sagte sie auch, dass ich beruhigt ins Wochenende gehen kann. Dann habe ich sie noch auf das Anwaltsschreiben angesprochen. Sie sagte, das Anwaltsschreiben liegt ihnen vor, aber sie reagieren darauf nicht, weil für sie alles erledigt ist. Ich habe denen dann gesagt, dass sie von meinem Anwalt nichts mehr hören werden, da ich mit dem Thema abschließen will. Ich rief dann meinen Anwalt an und sagte ihm, dass ich auf die Klage vor Gericht verzichte, weil ich Angst habe, dass ich den Prozess verlieren könnte. Mich hat es auch gewundert, dass Kohl nicht auf das Schreiben reagiert hat. Hatten die keine Angst vor den Gerichtskosten? Aus Angst verzichte ich deshalb lieber auf den Titel, wenn ich dafür meine Ruhe vor Kohl habe.

Frage nach Eurer Meinung: Wird Kohl mir nun wirklich keine Rechnung mehr schicken?

Recht, Anwalt, Gericht, Gläubiger, Inkasso, Vollstreckungsbescheid, Zivilrecht
Inkassofirma sagt, sie haben Vollstreckungstitel zerschreddert nach meiner Zahlung - Was nun?

Hallo,

Ich habe folgende Frage:

Ich hatte bei einem Inkassobüro Schulden. Das Inkassobüro hat auch einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid) gegen mich. Ich habe die Schulden komplett beglichen, bekam von meinem Gläubiger allerdings nur ein einfaches Erledigungsschreiben, aber den Titel haben sie mir nicht zurückgeschickt. Nun habe ich 2 Mal beim Inkassobüro angerufen und auch mit 2 verschiedenen Mitarbeiterinnen geredet. Ich habe beide Male darum gebeten, mir den entwerteten Titel zu schicken und habe erwähnt, dass ich laut § 371 des BGB (Rückgabe des Schuldscheins) ein Recht darauf habe. Beide Male wurde mir daraufhin geantwortet, dass sie die Akten bereits zerschreddert haben und den Vollstreckungstitel ebenfalls. Als ich dann meine Angst erwähnte, dass der Titel irgendwann einfach weiterverkauft wird und ich dann erneut zahlen muss, wurde mir beide Male versichert, dass das Inkassounternehmen das nicht macht, weil sie sich sonst strafbar machen würden. Zudem wurde mir versprochen, dass ich mir keine Sorgen zu machen brauche und dass ich positiv denken soll. Beide sagten, dass Akten, sobald sie erledigt sind so wie in meinem Fall, weil ich ja alles bezahlt habe und ich das Erledigungsschreiben bekam, in einen Container kommen und zerschreddert werden. Das haben mir beide so beschrieben, oder wird es schon stimmen, oder? Als ich gefragt habe, warum sich nicht an die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gehalten wird, wurde mir gesagt, dass sie mir das nicht genau sagen können, weil sie nicht in der richtigen Abteilung ist. Eine von beiden meinte dazu nur: "Weil wir sonst im Papier ersticken würden." Ich fragte mehrmals nach, ob sie den Vollstreckungstitel wirklich nicht irgendwann einfach weiterverkaufen und mir wurde es beide Male versichert. Beide sagten auch noch, dass Kohl (das Inkassounternehmen) schon seit 40 Jahren existiert und dass die Firma solche Betrügereien nicht macht. Sowas könnten sie sich nicht erlauben. Sie sagten auch "Sie haben das Erledigungsschreiben und gut ist."

Meint ihr nun, dass ich mit dem Thema abschließen kann und dass das Inkassounternehmen die Wahrheit gesagt hat? Ich habe zumindest versucht, den Vollstreckungstitel zurückzubekommen, aber wenn mir jedes Mal gesagt wird, dass die grundsätzlich solche Titel nicht zurückschicken, sondern alles schreddern, nachdem es erledigt ist, kann ich nichts weiter tun. Ich weiß nicht, obh es sich lohnen würde, einen Rechtsanwalt einzuschalten und auf den Titel zu bestehen. Wenn die den Titel wirklich geschreddert haben und ihn nicht irgendwann verkaufen, dann bin ich vollkommen zufrieden, da mir dann nix mehr passieren kann und ich nicht doppelt zahlen muss. Dann bräuchte ich auch keinen Rechtsanwalt. Die Frage ist nur, ob das Inkassobüro die Wahrheit gesagt hat. Sie meinten aber auch, dass das Erledigungsschreiben und die Kontoauszüge als Beweis ausreichen, dass die titulierte Forderung beglichen ist.

Frage: Soll ich zum Rechtsanwalt oder brauche ich das nicht?

Recht, Titel, BGB, Forderung, Gläubiger, Inkasso, Vollstreckung
Anschreiben an Gläubiger (Einigungsversuch,Teilerlass)

Guten Morgen liebe Community.

Meine Frage ist, ob das Schreiben so in Ordnung geht oder ob ich was beachten muss, hinzufügen, streichen, etc. Vllt kann mir auch jemand sagen, ob solch ein Einigungsversuch üerhaupt Erfolg haben kann, bei dem prozentualen Anteil.

Kurzer Input über die Vorgeschichte. Mein Lebensgefährte hat in die Beziehung einiges an Schulden mitgenommen (seit 2 1/2 Jahren zusammen) und sich in der Zeit auch nicht wirklich darum gekümmert. Hatten schon mal einen Termin beim Schuldenberater, doch die monatlichen Raten hat er schleifen lassen. Da es mir immer mehr Kopfschmerzen und schlaflose Nächte bereitet, habe ich mir nun vorgenommen, dies in die Hand zu nehmen.

Ich wollte also ein Schreiben an die Gläubiger verfassen, in dem ich (bekomme leihweise Summe X) den Gläubigern vermitteln möchte, dass ich einen Teilbetrag (etwa 50-60% der Gesamtschulden) sofort überweisen kann und fragen, ob die Herrschaften, die restlichen Schulden erlassen können.

Hier also das Anschreiben:

Sehr geehrte/r Sachbearbeiter/in, ich möchte mit Ihnen endlich eine Lösung finden. Somit möchte ich Ihnen nun mein Anliegen schildern:

Ich hätte die Möglichkeit, mir von der Familie meiner Lebensgefährtin XXX€ zu leihen. Da ich dort freier und flexibler die Raten zurückzahlen könnte, wäre mir das natürlich lieber, als weiter verschuldet in Ihrer Kartei zu schlummern.

Also würde ich Ihnen gern die Summe XXX€ überweisen, in der Hoffnung, Sie können mir den restlichen Betrag meiner Schulden erlassen. Unsere finanzielle Lage lässt es einfach weder momentan noch in naher Zukunft eine Ratenzahlung an alle Gläubiger zu. Die Summe bekämen Sie als Einmalzahlung nach Zustimmung auf Ihr genanntes Konto überwiesen. Ich würde Sie bitten, bis eine Einigung gefunden ist, die Zinsen zu stoppen, damit nicht noch mehr Kosten entstehen.

Bitte geben Sie mir zeitnah Bescheid, ob diese Lösung für alle einvernehmlich ist.

Ich hoffe zutiefst, Sie können mir in dieser Angelegenheit helfen, damit ich vielleicht bald schuldenfrei bin.

Reinigung, Schulden, Gläubiger
auf falschen Namen bestellt jetzt in der INSO

Bitte keine Beleidigungen etc. Ich weiß ich hab Sch... gebaut aber ich bin dabei alles in geordnete Verhälnisse kommen zu lassen.

Also... ich habe privat INSO eröffnet und ein Treuhänder wurde bestimmt.Bei dem war ich gestern.Nun ist es so,das ich außerhalb der vorhandenen Gläubigerliste noch 3 Sachen habe (ca.2000€ gesamt) welche ich auf falschem Namen bestellt habe.Diese sind momentan nicht in der Liste aufgeführt und ich habe bis zur INSO Eröffnung jeden Monat jeweils 25€ an Raten bezahlt.Nun meine Frage, soll ich die 3 Gläubiger nochnachreichen obwohl ich auf falschen Namen bestellt habe (sind ja trotzdem meine Schulden) oder soll ich irgendie die Raten weiterzahlen??Die Gläubiger wissen natürlich noch nix von dem Betrug und auch noch nix von der INSO. Wie schon gesagt es war absolute SCH... von mir und bin wirklich froh über jeden Rat.Hab einfach totalen Schiss (Sorry für den Ausdruck) vor einer Betrugsstrafe oder Haft.Zu den Sachen die ich bestellt habe noch kurz ... einmal eine Waschmaschine ( ich war schwanger und von Hand waschen ging da überhaupt nicht),einmal ein Handyvertrag und einmal Erstausstattung fürs Baby.Damals war ich alleinerziehend und absolut verzweifelt.Ich war immer arbeiten trotz den 3 Kindern da ich nicht vom Amt leben wollte,aber konnte die Sachen trotzdem nicht bezahlen ( kein Unterhalt etc...)Es soll wirklich keine Entschuldigung sein!!!! Möchte einfach nur Rat und vielleicht ist ja jemand dabei der sich da etwas auskennt. Bin wirklich froh das ich es endlich geschafft habe die INSO zu eröffnen und froh wenn ich endlich in 6 Jahren alles hintermir habe.

GLG und Danke schonmal an alle

Betrug, Gläubiger, Privatinsolvenz, Treuhänder
Gläubiger reagieren nicht auf Schreiben

Guten Abend zusammen,

wie auch schon in letzter Zeit einige Fragen zum Thema Schulden, Umgang mit IKU's etc. gestellt an dieser Stelle eine weitere Frage in ganz persönlicher Sache.

Ich habe aufgrund einer Geschichte von 2008 die einen langen Rattenschwanz hinter sich hergezogen hat per dato insgesamt 19 Gläubiger mit > 20k Außenständen. Bis vor etwa einem dreiviertel Jahr hatte ich mich aus gesundheitlichen Gründen nicht um meine Schulden kümmern können, bin jedoch seither aktiv selbstständig mich der Problematik anzunehmen.

Nun habe ich jedoch Gläubiger dabei mit denen ich rege kommuniziere und andere wiederum die auf keines meiner Schreiben reagiert haben - um genau zu sein zeigen 7 der 19 Gläubiger keine Reaktion - weder deren IKU's noch sie selber.

Meine Schreiben drehten sich in der Abfolge unter anderem um "Anforderung einer detaillierten aktuellen Forderungsaufstellung" sowie Vergleichsangebote.

Welche Möglichkeit habe ich um die Gläubiger zu einem Kontakt zu zwingen? Man beachte bitte, dass einige dieser Gläubiger einen Titel gegen mich erwirkt haben, ich meine EV abgegeben habe und mein Kto. und die dortigen Zahlungseingänge nicht pfändbar sind. Mein Interesse liegt an einer schnellen Klärung jedoch habe ich die Befürchtung das einige Gläubiger darauf setzen könnten nach bis zu 29 Jahren erst wieder mit der Forderung um die Ecke zu kommen da diese ja tituliert sind (mir ist ein derartiger Fall aus unmittelbarem Umfeld leider Gottes bekannt).

Kann ich die Gläubiger zu dem Kontakt zwingen indem ich Ihnen unterstelle Sie hätten auf die Forderung verzichtet oder das sie nach Ablauf der Frist stillschweigend die Nichtigkeit Ihres Anspruches bestätigen und hierfür dann eine Widerspruchsfrist (wenn ja, wie lange? - Zwei oder vier Wochen) festlegen? ...

Es kann nicht sein, dass ich die Sachen bereinigen will und von deren Seite nicht einmal ansatzweise eine Reaktion kommt.

Würde mich über gute Anregungen, Ideen bzw. Möglichkeiten freuen.

Beste Grüße

Schulden, Gläubiger, Inkasso
Erbrecht, Erbe ausschlagen, Rechnung von Gläubiger

Ich stehe vor folgender Situation:

Meine Mutter verstarb im Febuar 2009, mein Kontakt zu Ihr bzw. zu dem Familienteil Ihrer Seite, war nicht sonderlich gut, jedoch war ich bei Ihrer Beerdigung. Irgedwann im Oktober 2009 rief meine Oma bei uns an und erklärte meinem Vater (ich bin 22 Jahre alt) dass das Amtsgericht bei Ihnen war und nach unserer Anschrift (von mir und meinem Bruder 20 J. alt) fragte, dort rief ich an und man sagte mir ich sollte Ihnen meine Adresse schriftlich zukommen lassen, mit Aktenzeichen und Co. Dies tat ich, hörte aber nie wieder was aus dieser Richtung. Nun kam am 28.05.10 ein Schreiben eines Inkassobüros, das ca. 400 Euro für eine Telfongesellschaft einfordert, bei der meine Mutter einen Vertrag geschlossen hatte. Meine Mutter war Harz4empfängerin, und hatte auch sonst keinen nennenswerten Besitz.

Mir ist bewusst, dass ich das Erbe ausschlagen muss/musste, jedoch sagte meine Vater, da würde sich schon jemand melden und mich auffordern auf das Erbe zu reagieren, d.h. ich müsste nicht selbstiniziativ handeln sondern nur reagieren.

Und nun stellt sich mir die Frage, ob nun meine Frist der Ausschlagungsmöglichkeit schon abgelaufen ist und ich diese (und evt. weitere) Rechnungen begleichen muss oder nicht und dann natürlich, warum nicht und wie ich nun weiter fortfahren muss um das erbe ausszuschlagen, wenn es hierzu noch nicht zuspät ist?!

Erbe ausschlagen, Erbschaftsrecht, Gläubiger

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