Hallo, habe vor kurzem die EV gemacht, da meine damalige Bankverbindung angegeben, und eben dieses Konto ca. 1 Woche nach EV gelöscht. Danach habe ich mir bei einer anderen kleinen Bank in einem anderen Bundesland ein neues Konto gemacht. Dort liegt nun auch eine Pfändung drauf vom selben Gläubiger und ich war gezwungen, dieses Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Mit meinem Arbeitgeber habe ich nun ausgemacht, dass ich mir jeden Monat Vorschuss hole, um nicht über die 1049 € zu kommen, die die Pfändungsfreigrenze sind. (natürlich habe ich es ihm nicht gesagt, warum). Was mich nun interessiert: Woher weiss der Gläubiger meine neue Kontovebindung? Diese bestand zum Zeitpunkt der EV doch noch gar nicht. Gläubiger ist ein Schulungsunternehmen, welches Existensgründerlehrgänge gibt. Bin ich jetzt gezwungen, mir ein Konto im EU-Ausland zu machen und eines in Deutschland, welches ich als Blindfährte laufen lasse? Vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten.