Harald Naegeli - Künstler oder Sachbeschädiger?

Eine Person welche seit Jahrzehnte zur Diskussion anregt feiert heute Geburtstag und mich interessiert wie Ihr über diesen Menschen und sein Werk denkt?

Hat sich eure Meinung gewandelt oder haltet Ihr an eurer Ansicht über den Menschen und sein Handeln fest ?

Harald Oskar Naegeli

(* 4. Dezember1939 in Zürich) ist ein Schweizer Künstler.

Er wurde als Sprayer von Zürich Ende der 1970er-Jahre weltweit bekannt, da er mit seinen illegalen Wandzeichnungen den öffentlichen Raum Zürichs besprayte.

Zu seiner Zeit wurde Naegelis Tat noch als rebellisch und anarchisch gewertet, während sie heute in der Kunstwelt als anerkannter und geschätzter künstlerischer Eingriff in die Alltagswelt gesehen wird (Streetart). Schon damals und heute immer noch erregten öffentliche Gebäude und Wände als Bildträger für Zeichnungen allgemeine Aufmerksamkeit und entfachten kontroverse Diskussionen. Besonders für Hausbesitzer und etablierte Künstler ist der alternative Charakter der illegalen Kunst noch immer in einem gewissen Sinn provozierend. Da laut Ulrich Blanché Street Art «ein urbanes Statement gegen kommerziell erzeugten Massengeschmack und bürgerlichen common sense ist, das anarchistisch-kreative Denkanstöße gibt»,[29] würden Graffiti und Street Art als autonome und nicht kommerzielle Kunst ihren Anreiz und Charakter verlieren, wenn sie mit offizieller Genehmigung ausgeführt werden würden.

https://www.youtube.com/watch?v=SXNiS0Hxbbk

Mit der Spraydose gegen die Missachtung von Lebenswelten
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Verurteilt und gefeiert: Der „Sprayer von Zürich" zum 85.
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Der schwungvolle Sprayer | Monopol
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Europa, Strichmännchen, Kunst, Stars, Deutschland, Schweiz, Kultur, Gericht, achtziger, Bürger, Fassade, Gerichtsurteil, Heinrich Böll, Kulturgeschichte, Kunstgeschichte, Medien, Öffentlichkeit, Sachbeschädigung, siebziger, Sprayen, Szene, Urteil, Wandel, Bürgerliches Trauerspiel, Hype, sprayer
Meinung des Tages: Ausschluss der Medien bei BSW und AfD - wie erklärt Ihr Euch das gestiegene Misstrauen gegenüber der Presse?

Vertreter der Medien dürfen bei den Gründungsparteitagen des BSW nicht dabei sein. Auch nach den Landtagswahlen in Thüringen wurden Medienvertreter von der AfD-Wahlparty ausgeschlossen. Im internationalen Vergleich rutscht das Standing der Pressefreiheit hierzulande seit einiger Zeit ab...

BSW und AfD schließen Medienvertreter aus

Am kommenden Wochenende versammeln sich die Mitglieder der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht zu ihren ersten Parteitagen. Laut Einladung allerdings ist es Journalisten lediglich erlaubt, zu Beginn eine halbe Stunde und bei einer Pressekonferenz nachtmittags anwesend zu sein. Die restliche Versammlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, was ungewöhnlich ist, da Journalisten bei Parteitagen für gewöhnlich komplett vor Ort sein dürfen.

Das BSW erklärte den Ausschluss der Medien damit, dass man den Mitgliedern und Politneuligen in einer vertraulichen Atmosphäre die Möglichkeit bieten wolle, sich persönlich sowie die Partei kennen zu lernen.

Ähnlich verfuhr jüngst auch die AfD, die Vertreter von "Bild", "Spiegel", "taz" und "Welt" ursprünglich nicht für ihre Wahlparty nach der Landtagswahl in Thüringen zulassen wollte. Seitens der AfD begründete man das Vorgehen mit Platzproblemen innerhalb der Lokalität. Die Journalisten der genannten Zeitung zogen angesichts des Ausschlusses vor das Landgericht Erfurt, welches ihnen den Zugang zusicherte.

Als Konsequenz daraus schloss die AfD jedoch alle Journalisten von der Wahlparty aus.

Umgang mit der Presse wird zunehmend schlechter

Der Deutsche Journalistenverband äußerte sich in beiden Fällen kritisch und verwies auf eine massive Einschränkung der Pressefreiheit. Der Geschäftsführerin des DJV Niedersachsen, Christiane Eickmann, zufolge, sei "kritische Berichterstattung [ . ] nur bei vollständiger Begleitung eines Parteitags möglich". DJV-Chef Hendrik Zörner attestierte der AfD ein "gestörtes Verhältnis" zur Presse und monierte ebenfalls, dass Journalisten immer häufiger die freie und uneingeschränkte Berichterstattung verwehrt werde.

Ausgrenzung, Beschimpfungen und körperliche Übergriffe sorgten in den letzten Jahren dafür, dass sich das Standing der Pressefreiheit in Deutschland im internationalen Vergleich immer weiter verschlechterte.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie erklärt Ihr Euch das zunehmend misstrauische und teils aggressive Verhältnis vieler Menschen zur Presse?
  • Was muss Eurer Meinung nach in politischer oder juristischer Hinsicht zur Stärkung der Pressefreiheit unternommen werden und wo seht Ihr die größte Bedrohung der Pressefreiheit in DE?
  • Inwiefern fördern soziale Medien Angriffe auf Journalisten?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Meinung des Tages: „In allen 34 Punkten für schuldig befunden“ – wie bewertet Ihr das gegen Trump gefällte Urteil und sollte er weiterhin kandidieren (dürfen)?

Es ist ein historisches Ereignis: Noch nie in der US-amerikanischen Geschichte wurde ein Ex-Präsident wegen einer Straftat verurteilt – bis jetzt. Der umstrittene Ex-Präsident Donald Trump wurde in allen Punkten wegen der Verschleierung von Schweigegeld schuldig gesprochen.

Darum ging es im Prozess

Vorgeworfen wurde dem ehemaligen Präsidenten, dass er durch die Zahlung von 130.000 Dollar Schweigegeld im Jahr 2016 seinen Erfolg bei der Präsidentschaftswahl „verbessern“ wollte. Gehen sollte das Geld an eine Pornodarstellerin, die über ihre (angebliche) sexuelle Begegnung mit Trump auspacken wollte. Vorgeworfen wird dem ehemaligen Präsidenten nun, den Geldfluss unrechtmäßig verbucht zu haben.

Die zwölfköpfige Jury aus New York benötigte nur zwei Tage, bis sie ihr Urteil gefällt hatten – schuldig in allen Punkten. In insgesamt 34 Fällen hat die Jury Trump für die Verschleierung von Schweigegeldzahlungen verurteilt.

Trumps Reaktion

Als Schande und Schauprozess von einem korrupten Richter verurteile der Ex-Präsident die Geschehnisse und das Urteil gegen sich selbst. Er sei sich sicher, dass im November, bei den Wahlen, erst das wahrhaftige Urteil gefällt werden würde. Für Trump steht fest: Er selbst ist ein unschuldiger Mann.

Durch seine Anwälte wurde bereits angekündigt, dass sie in Berufung gehen werden. Dem ehemaligen Präsidenten könnte aufgrund des Urteils nun eine (höhere) Geld- oder sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen. Letztere könnte vermutlich zur Bewährung ausgesetzt werden, da es sich bei allen Straftaten um welche aus der niedrigsten Kategorie im Bundesstaat New York handelt.

Trump kann weiterhin kandidieren

Es hört sich schon beinahe skurril an, dennoch ist es wahr: Sogar im Falle einer Haftstrafe könnte Trump aus dem Gefängnis heraus kandidieren.

Tatsächlich listet Artikel 2 der US-Verfassung nämlich nur drei Voraussetzungen auf, welche erfüllt werden müssen, um zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt werden zu können. Dabei muss die Person erstens in den USA geboren, zweitens mindestens 35 Jahre als sein und drittens mindestens 14 Jahre ihren Wohnsitz in den USA gehabt haben. Bereits 1992 kandidierte Lyndon LaRouche, der zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis saß.

Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Niemand, der ein öffentliches Amt bekleidet, darf „an einem Aufstand oder Aufruhr“ gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten „teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt“ haben. Obwohl nun vielen vermutlich direkt der Sturm auf das Kapitol vom 06. Januar 2021 einfallen dürfte, ist in keinem der Anklagepunkte der zum Teil noch ausstehenden Prozesse die Rede von einem „Aufstand“.

Neben dem aktuellen Urteil warten noch drei weitere strafrechtliche Fälle, in denen Trump angeklagt ist. In Miami dreht sich ein Prozess um die „unrechtmäßige Aufbewahrung geheimer Dokumente“, in Washington wird Trump „versuchte Wahlbeeinflussung“ vorgeworfen. In Georgia läuft dann das dritte Verfahren: Vorgeworfen wird Trump der Versuch, das dortige Wahlergebnis zu kippen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil gegen den ehemaligen US-Präsidenten?
  • Denkt Ihr, dass es Auswirkungen auf seine derzeitige Kandidatur haben wird?
  • Sollte er weiterhin antreten (dürfen)?
  • Sollten vorbestrafte Kandidaten bei einer Präsidentschaftswahl grundsätzlich ausgeschlossen werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-urteil-106.htmlhttps://www.stern.de/politik/ausland/donald-trump--die-reaktionen-auf-das-urteil-im-schweigegeld-prozess-34756928.htmlhttps://www.zeit.de/politik/ausland/2024-05/trump-urteil-schweigegeldprozess-faq-kandidaturhttps://www.rnd.de/politik/us-wahl-2024-kann-donald-trump-aus-dem-gefaengnis-praesident-werden-RHAGGXELWBCWRB7SB6K7S4KHII.htmlhttps://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf

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Ich denke nicht, dass er weiter kandidieren sollte, denn ... 61%
Ich finde, er sollte weiter kandidieren, weil ... 28%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 11%
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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr das Urteil bezüglich Trumps Immunität?

Der Sturm auf das Kapitol - es ist bereits über drei Jahre her, dass Anhänger des damals noch amtierenden, jedoch schon abgewählten US-Präsidenten Donald Trump, auf das Kapitol in Washington D.C. stürmten. Eine aufstachelnde Rede des früheren Präsidenten ging dem Angriff voraus. Trump fordert Immunität - schließlich war er damals noch Präsident. Doch ein Gericht lehnte diese Forderung ab - zurecht?

Der Sturm auf das Kapitol

Am 06. Januar 2021 stürmten Anhänger Donald Trumps während der Sitzung des US-Kongresses das Kapitol in Washington. Der Kongress war damals in der Sitzung, um das Präsidentschaftswahlergebnis zu bestätigen, bei dem Trump sich nicht gegen seinen Rivalen Joe Biden durchsetzen konnte.

Doch der Aufstand blieb nicht ohne folgen - nicht nur mussten zahlreiche Politiker in Sicherheit gebracht werden, als mehrere Anhänger bis zu den Büros von Abgeordneten und in den Senatssaal eindrangen, bei den Gewalttaten starben fünf Menschen. Darüber hinaus kam es zu mehr als 700 Festnahmen.

Die Befragungen zu dem Vorfall dauerten mehr als anderthalb Jahre. Das Ergebnis: Die Hauptverantwortung für die kriminelle "mehrstufige Verschwörung" trägt Donald Trump. Das Gremium empfahl, gegen den ehemaligen Präsidenten strafrechtliche Schritte einzuleiten. Im Falle eine Verurteilung dürfte Trump kein politisches Amt mehr ausüben.

Trumps Forderung nach Immunität

Der ehemalige Präsident möchte 2024 erneut für die Republikaner nach der Präsidentenwahl 2024 ins Weiße Haus einziehen - doch das kann er nur, wenn keine Verurteilung ausgesprochen wird.

Als ehemaliger und zu dem Zeitpunkt nach amtierender Präsident berief sich Trump auf Immunität. Doch nach Auffassung des Berufungsgerichtes kann der ehemalige Präsident sehr wohl strafrechtlich verfolgt werden - für seine Handlungen im Präsidentenamt genieße er keine Immunität, so urteile das Gericht einstimmig. Der Antrag von Trump wurde somit abgelehnt. Zu erwarten ist, dass Trumps Anwälte diesbezüglich Berufung einlegen werden.

Der ehemalige Präsident bleibt auch nach der Verkündung bei seiner Haltung, er argumentierte, dass Präsidenten sich nicht trauen werden zu handeln, wenn sie Angst haben müssten, nach der Amtszeit der bösartigen Vergeltung der anderen Partei ausgeliefert zu sein. Selbst interpretiert er die derzeitigen Vorgänge als Hexenjagd aufgrund seiner Ambitionen, weiterhin in der Politik zu bleiben.

Die Perspektive des Gerichtes ist eine andere - es sieht die Gewaltenteilung in Gefahr und argumentiert, dass das Amt des Präsidenten niemals ermöglichen können sollte, dass ein ehemaliger Amtsinhaber für alle Zeit über einem Gesetz steht.

Wie es nun weitergehen könnte

Dass Trump in Berufung gehen würde, hat bereits sein Sprecher angekündigt. Auf der Social-Media-Plattform "Truth Social" betonte Trump erneut, dass ein US-Präsident volle Immunität brauche.

Sechts Tage haben Trump und sein Anwaltsteam nun Zeit, gegen das Gericht vorzugehen, wobei es dann vermutlich vor dem Obersten Gerichtshof landen wird. Ob der Prozess vor der Präsidentschaftswahl zu Ende gebracht werden kann, ist derzeit noch unklar, viele hatten gehofft, dass ein Abschluss noch davor stattfinden könnte.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über die Entscheidung? Wie seht Ihr die Immunität eines Präsidenten - wie weit soll diese gehen? Wie schätzt Ihr Trumps Chancen auf eine weitere Amtszeit ein?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.focus.de/politik/ausland/sturm-auf-das-kapitol-gericht-urteilt-gegen-trump-statement-des-ex-praesidenten-wirkt-wie-schuldeingestaendnis_id_259646411.html
https://www.zeit.de/politik/ausland/2024-02/antrag-auf-immunitaet-von-ex-praesident-donald-trump-abgelehnt
https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-immunitaet-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/donald-trump-keine-immunitaet-usa-100.html
https://www.spiegel.de/ausland/ex-praesident-donald-trump-kann-keine-immunitaet-gegen-strafverfolgung-geltend-machen-a-21793566-a528-4bbd-8c3b-9cae3637fec8
https://www.zeit.de/thema/sturm-auf-us-kapitol

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