Weniger Rente im Ausland?

3 Antworten

Eine Rentenkürzung wegen Umzug ins Ausland kommt nur in einigen Fällen in Betracht, z.B. wenn nicht alle rentenrechtliche Zeiten in Deutschland bzw. innerhalb der EU erworben worden sind.

Es kommt vor allem darauf an, in welches Land man seinen Wohnsitz verlegt und ob es mit diesem Land ein Sozialabkommen gibt.

Außerdem muss man den steuerlichen Aspekt beachten, denn wenn man im Aufenthaltsland steuerpflichtig wird, entfällt der Steuerfreibetrag der Rente, den man in Deutschland hätte sowie andere steuerliche Begünstigungen.

Auch die Krankenversicherungsbeiträge können sehr unterschiedlich sein.

Es ist immer wichtig, sich vor dem Umzug genau zu informieren.

https://www.perspektiveausland.com/rente-im-ausland/rentner-ausland-kuerzungen-rente

Viele Rentner träumen vom Ruhestand im Ausland, doch die finanzielle Planung erfordert besondere Aufmerksamkeit. Bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland können in bestimmten Fällen Abzüge bei der deutschen Rente anfallen. Dies betrifft vor allem Rentenansprüche, die teilweise auf ausländischen Versicherungszeiten beruhen, wie beispielsweise beim Rentenabkommen mit Polen von 1975.

Für Rentner, die innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen leben, gibt es in der Regel keine Abzüge bei der gesetzlichen Rente. Bei temporären Auslandsaufenthalten von bis zu sechs Monaten wird die Rente ebenfalls ohne Einschränkungen ausgezahlt.

Die Kranken- und Pflegeversicherung im Ausland ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der von verschiedenen Faktoren abhängt. Rentner sollten sich über die spezifischen Regelungen in ihrem Wunschland informieren und mögliche steuerliche Konsequenzen berücksichtigen, um ihre Altersversorgung optimal zu gestalten.

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Das ist nicht bei Allen so …

kenne Gegenbeispiele