Ehename oder Geburtsname?

Hallo,

also meine Freundin und ich sind 5 Jahre zusammen und wollen uns verloben. Es gab aber schon immer eine Auseinandersetzung bzgl. Ehename. Sie findet meinen nicht sehr wohlklingend und er wird öfters verwechselt. Mein Name ist allerdings kein Allerweltsname, sondern kommt nur 30 Mal in Deinem vor und ich verbinde damit einfach Familiengeschichte. Nicht, dass sie den Anmen wechseln soll oder ich altmodisch bin und ich es nicht machen würde wollen, aber ich hänge einfach zu sehr dran und das hat für mich auch etwas mit meinen Großeltern zu tun. Zu dem bin ich Einzelkind und niemand kann den Namen sonst noch länger weitertragen. Würde ich z. B. Müller heißen, an alle die so heißen, bitte nicht falsch verstehen, würde es mir leichter fallen.

Nun haben wir gesagt, dass jeder seinen Namen behält. Ich wäre auch für Doppelnamen offen, aber sie meint das würde nichts bringen, weil jeder eh nur immer den ersten Namen sagt und unser Name zu lang sei. Und wenn sie es nicht gut findet, dann lass ich es auch.

Obwohl ja nun das Namensrecht geändert werden soll und beide Partner den Doppelnamen tragen dürfen und sogar die Kinder. Dann könnten wir ihren Namen als ersten nehmen und meinen dran, dann wird sie immer noch mit Geburtsnamen angesprochen.

Wie findet ihr das? Eigentlich bin ich schon für einen gemeinsamen Namen, aber wenn sie keinen Kompromiss möchte, dann nicht oder? Kommt es häufig vor, dass Eheleute ihren Namen behalten?

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"Mädchenname" (Geschlechtergleichstellung) - Ausdruck noch zeitgemäß?

Frage an die Damen!

Als ich meinen Mann geheiratet habe, haben wir uns entschieden, meinen Nachnamen gemeinsam als Familie weiter zu führen, aus unterschiedlichen Gründen. Mein Mann trägt somit jetzt als Nachnamen den Geburtsnamen seiner Frau.

Bei der Eheschließung sagte uns der Standesbeamte, dass in der Region bereits 30-40% aller Paare den Namen der Frau gemeinsam annehmen. Es sei somit heute nicht mehr so unüblich. Wir, für unseren Teil, haben zwei befreundete Paare, die es genau so gemacht haben, meistens aus Gründen der Einfachheit.

Jetzt haben wir einen Notartermin und in den Vorbereitungsunterlagen stand folgender Erinnerungspunkt:

  • Bitte liefern Sie uns vor dem Termin noch den Mädchennamen von Frau XYZ

Es wurde also direkt davon ausgegangen, dass ich den Namen meines Mannes angenommen hätte. Ich war direkt überrascht, dass man diesen Punkt nicht allgemeiner gehalten hätte. Ich bin niemand, der im Bereich "Gender" generell alle Variationen pauschal berücksichtigen würde - aber heutzutage noch diesen Unterschied noch zu machen fand ich schon etwas rückständig.

Sollte es heutzutage nicht möglich sein, das anders zu formulieren, z.B. "Bitte liefern Sie uns die Geburtsnamen beider Ehepartner"? Ich hielt das direkt für sehr konservativ und fand es ärgerlich, dass ich jetzt direkt eine Erklärung dazu liefern musste nach dem Motto "Mein Mädchenname ist schon der aktuelle Nachname! Aber..." ... So modern sind wir als Ehepaar, dass wir hier eine Gleichstellung erwartet haben.

Wie seht ihr das, habt ihr ähnliche Erfahrungen mit Annahmen zu "Geschlechterrollen" gemacht oder euch darüber geärgert, oder haltet ihr es für in Ordnung, noch in derart alten Mustern zu denken?

(Auch auf die Gefahr hin, einige gelangweilte Trolle damit zu triggern weise ich darauf hin, dass hier ausdrücklich auch gerne die feministische Sichtweise als Antwort gewünscht ist.)

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Kann ich als Kind meinen Geburtsnamen wieder bekommen?

Folgende Geschichte dazu:

Ich wurde im März 1998 geboren. Dabei habe ich als Geburtsnamen den Mädchennamen meiner Mutter erhalten. Der steht also auch in meiner Geburtsurkunde! Im September 1998 hatte meine Mutter dann schließlich meinen Stiefvater geheiratet (den leiblichen hatte meine Mutter nie geheiratet). Ich und meine Mutter tragen seitdem den Nachnamen meines Stiefvaters. Vor 5 Jahren kam es dann zur Scheidung. Ich bin inzwischen 19 und für mich steht fest: Ich kann mich meinem Geburtsnamen und gleichzeitig auch den Nachnamen des mir einzig bekannten teil meiner Familie mehr identifizieren als mit dem meines Stiefvaters. Und auch aufgrund der für mich als Kind ebenfalls belastenden damaligen Ereignisse die schließlich zur Scheidung geführt haben, würde ich gerne endgültig einen Strich drunter machen können. Das selbe gillt auch für meine Mutter. Doch aus finanziellen Gründen konnten wir uns beide eine Zurückbenennung nicht leisten. Nicht wegen des Antrags, sondern vielmehr deshalb, weil ja etliche Dokumente beispielsweise auch neu besorgt werden müssten. Da ich jedoch inzwischen eine Ausbildung mache, wäre eine Zurückbenennung zumindest fianziell denkbar.

Nun meine Fragen:

Ist für mich rechtliche Zurückbenennung in meinen Geburtsnamen wieder möglich?

Ist die Zurückbenennung sowohl auch für mich und meine Mutter auch 5 Jahre nach der Scheidung noch möglich?

Wenn das beides mit Ja beantwortet werden kann: Wie vertraut und rechtlich informiert sind Standesämter mit solchen Fällen? Sprich: Muss ich damit rechnen, um mein Recht kämpfen zu müssen? Ich und meine Mutter waren Jahre lang auf Sozialhilfe angewiesen. Wir haben entsprechend Erfahrung, wie gut die Behörden Gesetzeslagen kennen oder interpretieren können *lach*.


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