Hallo,
zum 01.12.2019 fang ich einen Nebenjob an, jedoch befinde ich mich auf der Berufsfachschule für Sozialpädagogik und mache meine schulische Ausbildung zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin. Es gibt keinen Kontakt zu den Eltern, was bedeutet, dass ich alleine wohne. Meine Einnahmequellen bestehen zurzeit aus Schülerbafög, Kindergeld und SGB II. Die Leistungen nach dem SGB II werde ich zeitnah abmelden..
Folgendes Problem:
Das Sozialzentrum zahlt meinen monatlichen Krankenkassenbeitrag an die AOK. Sobald ich die Leistungen nach dem SGB II abmelde, werden natürlich auch die Krankenkassenbeiträge nicht gezahlt - logisch. Ich habe mit der AOK telefoniert und diese meint, dass ich die Möglichkeit habe wieder in die Familienversicherung einzutreten, jedoch ist mein Vater nicht dazu verpflichtet mich aufzunehmen. Sie lassen ihm die nötigen Formulare zukommen nach meiner Bitte und ich habe ihm per Brief die Situation erklärt und ihn darum gebeten mich wieder bis Juni 2020 aufzunehmen, weil danach steige ich in die Berufswelt.
Was mache ich, wenn er aus Gründen mich nicht aufnimmt. Die AOK Mitarbeiterin meinte zu mir, dass es einen Mindestbeitrag von 180€ gibt, den jeder leisten muss und da ist es egal, welche Höhe das monatliche Einkommen hat.
Ich persönlich stehe auf dem Schlauch, weil ich leider nicht weiß, was ich unternehmen soll. Ich werde meine 450€ auch nicht voll bekommen im Job, da ich in der Prüfungsphase bin bis Mai und ich nur bisschen nebenbei verdienen möchte.
Vielleicht wäre die Krankenkasse wechseln möglich, um niedrigere Kosten zu haben, weil 180€ kann ich einfach als Schülerin neben allen anderen Ausgaben nicht leisten.
Habt ihr noch Ideen?
Ich danke euch im vorraus!