Gibt es eine gesetzliche Frist für eine schriftliche Antwort auf z.B. Widerspruch, Beschwerde, Kündigung usw? Und die zweite Frage: wenn ich eine ofizielle Beschwerde, Kündigung usw. schriftlich abschicke und der Empfänger auf das Schreiben schriftlich bzw. gar nicht reagiert und nicht antworet *auch nicht nach 2 Wochen), heisst es, dass mein Schreiben/ mein Willen/meine Forderung usw. akzeptiert wurde? Wie ist das?
Antwort auf ein Schreiben - gibt es eine gesetzliche Frist?
Recht
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.