Mal angenommen, der Sohn eines Vaters ist schwer Computersüchtig. Und wenn man ihm den Computer wegnimmt, oder Internet kappt, dann wird er völlig wütend, aber nicht gewaltätigt gegen die Eltern, sondern brüllt einfach nur nervig rum.
Wäre es dann verhältnissmässig den Sohn eine so richtig reinzuhauen? Was wenn der Sohn manchmal anstalten macht gewaltätig zu werden?
Wäre es dann gerechtfertigt den Erwachsenen Sohn so richtig zu verprügeln, damit er nicht mehr gerade sitzen kann?
Weil jemand sagte zu mir, ja wenn mein Sohn, das tun würde, egal ob erwachsen oder nicht, ich würde den so sehr verprügeln, dass er nicht mehr sitzen kann, und noch mehr.
Aber das würde nicht als Notwehr geregelt werden oder? Selbst wenn dieser Sohn anstalten machen würde gewaltätigt zu werden, richtig?
Oder könnte so ein Vater damit davonkommen? Klar Notwehr ist gut und richtig, und vielleicht sollte man den Sohn rauschmeissen, aber Krankenhausreif verprügeln? Was löst das?