Was kann ich nur tun, wenn ich mein Handy verloren habe?

Der Text wird bisschen länger, aber bitte liest ihn.

Ich habe vor 5 Tagen mein Handy verloren. Ich war im Bus und als ich ausgestiegen bin, hatte ich es nicht mehr. Ich vermute das ich es im Bus liegen gelassen habe (ja ich bin dumm ).

Wir haben an dem Abend noch versucht irgendwie den Bus zu finden bzw. bei der BVG nachgefragt, aber kein Erfolg. Im Fundbüro hätten sie noch nichts erhalten und wir sollten in einigen Tagen nochmal anrufen. Die letzen Tage waren ja Feiertage, weshalb sie geschlossen hatten.

Entweder könnte es sein das es jemand genommen/geklaut hat. Aber wenn das so wäre, frage ich mich wieso er oder sie das Handy nicht ausgeschalten oder die SIM wegegeworfen hat, denn mein Vater ruft an und es gehen immer noch Anrufe rein. Außerdem wundere ich mich ob der Akku meines Handys so lange halten würde (hatte 65% als ich es verlor), weil es anscheinend ja immer noch an ist.

Oder wenn es jetzt die BVG z.B. bei der Reinigung des Busses gefunden hätte , dann müssten sie es ausschalten (ist angeblich Gesetz, meinte BVG-Typ am Telefon) es ist ja aber an! Nehmen wir mal an der Busfahrer hätte es gefunden und hat vergessen es auszuschalten oder so, aber will es noch im Fundbüro abgeben, was er wegen den Feiertagen nicht tun konnte, wieso er denn dann nicht ans Telefon geht, wenn mein Vater anruft?!

Ich weiß nicht mehr weiter. Was soll ich tun? Wo kann es denn sein? Kann ich es denn orten, auch wenn ich vorher nichts dergleichen eingestellt hatte. Ich hoffe ihr versteht meine Lage und könnt mir vielleicht helfen. Habt ihr irgendwelche Ideen oder Vorschläge was ich jetzt tun kann?

Danke.

MfG euer Xenogear ;)

Handy, Bus, BVG, Hoffnungslos, verloren, orten, 5-tage
Kann das Inkassobüro seine Kosten einklagen?

Ich habe hier ein bisschen meine Schwierigkeiten mit folgendem, natürlich hypothetischen, Sachverhalt:

Der Schuldner S schuldet dem Gläubiger G, einem Verkehrsunternehmen, unbestritten 40 Euro aus einer Vertragsverletzung an Tag 1. Ihm wird dazu eine Zahlungsaufforderung ausgehändigt. Dort ist auch ein Datum genannt: "Überweisen Sie bitte (...) den Betrag bis zum Tag 14 an das Inkasso-Unternehmen I. Sollten Sie in Verzug geraten, so gehen die zusätzlich entstehenden Kosten zu Ihren Lasten". S bringt bereits mündlich zum Ausdruck, dass er die Angelegenheit zunächst noch einmal prüfen wird.

An Tag 27 überweist nun der S schließlich die geforderten 40 Euro an die I. Damit hält er die Angelegenheit für abgeschlossen.

An Tag 29 geht ein Schreiben, datiert vom Tag 26, bei S ein. Darin fordert die I einen Gesamtbetrag von 94 Euro und ein paar Cent, der sich zusammensetzt aus der Hauptforderung, Inkassokosten (45 Euro), Auslagen (9 Euro) und den Zinsen auf die Hauptforderung ab Tag 22. Da S die Hauptforderung inzwischen beglichen hat, hält er das Schreiben für gegenstandslos.

An Tag 34 erhält S ein weiteres Schreiben von I, datiert von Tag 30. Daraus geht hervor, dass I den Eingang der geleisteten Zahlung verbucht hat, jedoch weiterhin 54 Euro und ein paar Cent fordert.

S widerspricht daraufhin schriftlich der Forderung:

  • Zunächst stellt S klar, dass seine Zahlung von Tag 27 ausschließlich zur Begleichung der Hauptforderung zu verwenden ist.
  • Er erklärt, er habe sich nicht im Verzug befunden, da ihm keine Mahnung zugegangen sei. Ein einseitig vom Gläubiger festgelegter Zahlungstermin entspreche nach gängiger Rechtsprechung nicht den Voraussetzungen von §286 II BGB, nach denen keine Mahnung erforderlich wäre.
  • Davon abgesehen könne es sich selbst dann nicht um vom Schuldner zu tragende Verzugskosten handeln, denn die I war ja offenbar bereits vor Eintritt des Verzugs beauftragt worden. Verzugskosten könnten aber nur solche Kosten sein, die erst durch den Verzug entstehen.
  • Weiterhin argumentiert S, der G habe durch die Einschaltung der I gegen seine Schadensminderungspflicht nach § 254 II BGB verstoßen. Als geschäftserfahrenes Unternehmen hätte G zunächst versuchen müssen, die Schuld über das kaufmännische Mahnverfahren selbst einzutreiben.
  • Im Übrigen hält S die geforderten Kosten für ein einfaches Zahlungserinnerungsschreiben für zu hoch.

S kündigt an, auf weitere Schreiben der I oder ihrer Anwälte nicht mehr zu reagieren, und gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.

Die I versendet in den folgenden Wochen noch mehrere Schreiben an S, die alle unbeantwortet bleiben. Beim zuständigen Amtsgericht wird daraufhin ein Mahnverfahren eingeleitet. Dem Mahnbescheid widerspricht S vollumfänglich.

I erwägt nun, die Schuld einzuklagen. Hat sie damit Erfolgsaussichten?

Recht, BVG, Inkasso, Mahnung, Schuldrecht
S-Bahn-Abo wurde gekündigt aber ich nicht drüber informiert! Nun drohen 40€ für's Schwarzfahren!

hallo,

  • am 28.08.2014 habe ich der S-Bahn-Berlin GmbH einen Brief geschickt mit der Bitte, um Kündigung meines Jahresabos zum nächst möglichen Zeitpunkt und um Bestätigung dieser Kündigung.
  • am 01.09.2014 bucht die S-Bahn-GmbH den fälligen Betrag für den September ab und ich denke: aha, den September fahre ich dann wohl noch.
  • am 03.09.2014 werde ich am Nachmittag in der Straßenbahn kontrolliert und der Kontrolleur sagt: Sorry, Karte gesperrt, das macht dann 40€!
  • am selben Tag komme ich am Abend nach Hause und finde einen Brief (geschrieben am 29.08., Poststempel 01.09., im Briefkasten am 03.09., versendet mit MaxGrün) mit der Kündigungsbestätigung zum 01.09.2014

Nun streite ich mich mit der S-Bahn-Berlin Gmbh, da ich der Ansicht bin, dass die nicht mein Abo sperren können obwohl sie den Monatsbetrag abbuchen und mich nicht fristgerecht informieren. (mit fristgerecht meine ich, dass sie mich nicht erst am 03.09. informieren können, dass das Abo am 31.08. geendet hat)

Wie ist da die rechtliche Situation, kann ich darauf bestehen, dass die die Schuld auf sich nehmen? Müssen die mir nicht erst die Kündigung bestätigen, bevor sie wirksam ist, zumal gegen eine Kündigung zum 01.09. das abgebuchte Geld für den September spricht.

Die 40€ Strafe für's Schwarzfahren schulde ich leider der BVG, (da ich in einer Tram kontrolliert wurde) nicht der S-Bahn GmbH, was die Sache nicht einfacher macht, da die BVG sagt: ihr Ticket war gesperrt, alles andere ist uns egal! Regeln Sie das mit der S-Bahn GmbH.

Ich habe schon bei der S-Bahn GmbH angerufen und auch schon diversen Mail-Schriftwechsel gehabt mit der Info: Sie wollten zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen, das war für uns der 01.09.2014, also was wollen Sie eigentlich?

Ich habe denen auch gesagt, was ich eigentlich will: Ich wollte informiert werden, eine E-Mail hätte ja in Anbetracht des knappen Zeitraums auch gereicht, ich wollte nicht, dass sie Geld für eine Leistung, die sie ja eigentlich nicht mehr erbringen wollten abbuchen und mich somit in die Irre führten...

War diese Kündigung so schnell und ohne zeitgerechte Info rechtens?

Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen. Grüße Anne_Rose_S

Kündigung, BVG, Kündigungsfrist, Kundenservice, S-Bahn, Abonnement
Berlin BVG - Keine Fahrkarte bei verlassen des Bahnsteigs (Gruppenticket)

Hallo!

In Berlin ist mir (uns) foglendes passiert..

Wir sind mit einer Gruppenkarte mit der U-Bahn gefahren. Ich und meine Freundin verließen das Fahrzeug an der Heinrich-Heine-Str. Auf einmal wurde ich von Hinten gepackt und ein Mann stellte sich in den Weg und fragte, wo ich hin will. Ich dachte im ersten Moment, ich und meine Freundin werden überfallen (bei Kerlen und Mädchen auf dem U-Bahnsteig weiss man ja nie..) und ich versuchte mich zu befreien.

Jedoch stellte sich aber heraus, dass es Kontrolleure in Zivil waren. Ich sagte ihm, dass wir keine Fahrkarte haben, da das Gruppenticket in der Bahn mit dem Rest weitergefahren ist. Er sah dies als Unwahrheit an und wies mich darauf hin, dass das Betreten des Bahnsteigs nur mit gültiger Fahrkarte erlaubt sei. Ich sagte ihm, dass wir es ja nicht betreten, sondern verlassen. Nichts desto trotz, wurde uns mit der Polizei gedroht und dass sie befugt sind uns festzuhalten und dass es zu ner Haftstrafe von 1 Jahr führen kann. Okay, ab diesem Zeitpunkt hatten meine Freundin und ich wirklich schiss, und haben ihnen unsere Ausweise ausgehändigt. Zuhause erzählten wir es der Mutter meine Freundin und diese meinte, dass das nicht Rechtens wäre.. da sie uns nicht im Fahrzeug sondern beim verlassen des Bahnsteigs ohne Fahrschein angetroffen haben.

Die Kontrolleure waren ja der Meinung, wir haben das Fahrzeug verlassen weil Sie eingestiegen seien. völliger Blödsinn, sie waren ja Zivil! wie hätten wir sie denn erkennen sollen, wenn das der Grund gewesen sein solle.

Ist das nun wirklich wahr, dass Gruppen nur geschlossen die Bahn verlassen dürfen?

Berlin, BVG, Fahrkarte, U-Bahn
BVG bei Kontrolle alte Adresse angegeben, finden die mich?

So folgende Situation, bevor hier die ganzen Paragraphenreiter kommen, ihr werdet ignoriert. Ich kauf mir immer nen Ticket, fahr nie schwarz (weil ich selber kein bock habe mich im nachhinein darüber zu ärgern wenn ich kontrolliert werde) jedenfalls Sonntagmorgen nachm feiern gehen zu einer unmenschlichen Zeit kontrollieren 2 Schränke die U2..ich natürlich kein gültigen Ausweis. Die beiden Hansels haben die alte Adresse von meinem 6 Monate abgelaufenden Perso aufgeschriebn (ist in Köln) und ich hab paar Tage danach neuen Perso beantragt und wohne jetzt wieder in Berlin. Hab heute Brief vom Incassobüro bekommen(wohne noch in Köln bis zum 1.2.). Meine Frage jetzt, wenn ich jetzt wieder nicht zahle gibts ja einen Brief richtig? Wie lange werden denn noch die Briefe verschickt, weil i.wann kommt ja nichts mehr an, weil mein die Adresse in Köln ja ungegültig ist. Was passiert dann klopfen dann 2 große schwarze Männer in Köln an meiner ehemaligen Haustür (Mitbewohner ist dort bis zum 1.3. noch wohnhaft) oder wie läuft das? Ich nehme mal an man kann übers Einwohnermeldeamt meine Adresse herausfinden oder? Ist denn das rechtens? Also darf man einfach so nachfragen wo ich nun wohne, und die wichtigere Frage: macht sich die BVG so viel "Mühe" mich zu suchen?

Ich weiss ja ja Schwarzfahren böse böse, aber in der Situation möchte ich einfach nich zahlen besonders weil ich die Woche davor jeden Tag son kack teures Ticket gekauft habe. Und allein wegen den Umzug hab ich jetzt nich mal eben 40€ locker....

Ich hoffe hier gibts nen paar die mir gescheite Antworten geben, danke

Berlin, Polizei, Köln, Recht, Bahn, BVG, Einwohnermeldeamt, Schwarzfahren, verkehrsbetriebe

Meistgelesene Beiträge zum Thema BVG