Am Sonntag, 29. Oktober 2023 wird ja wieder auf die Winterzeit umgestellt. Die Uhr wird in der Nacht von Samstag auf Sonntag um 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurückgestellt.
D.h., es gibt die Stunde zwischen 2:00 und 3:00 Uhr doppelt.
Das wiederum heißt, wir alle befinden uns in einer Zeitmaschine. Denn das, was wir am Sonntag, d. 29.10.2023 um z.B. 2:30 Uhr gemacht haben, können wir eine Stunde lang noch einmal tun - oder auch etwas anderes tun...
Zum Beispiel: Wir rauben um 2:30 Uhr (vor Zeitumstellung um 3:00 Uhr) eine Bank aus, sitzen eine Stunde später - ebenfalls um 2:30 Uhr nach Zeitumstellung - in einer Kneipe mit unseren Freunden. Wenn nun die Kripo fragt, "Wo waren Sie am Sonntag d. 29.10.2023 um 2:30 Uhr?", antworten wir: In der Kneipe - und wir haben sogar noch zig Zeugen.
Frage: Wie rechnen Behörden/Polizei/Transportunternehmen, Arbeitgeber etc. mit dieser doppelten Stunde der gleichen Zeit?
Heißt es dann "2:30 Uhr vor der Zeitumstellung" und "2:30 Uhr nach der Zeitumstellung"? Bzw. 2:30 Uhr MESZ und 2:30 Uhr MEZ?