In einer kleinen Fleischerei, die nicht selbst schlachtet, aber Fleisch zur Weiterverabeitung geliefert bekommt, gehen die Angestellten (Fleischer) regelmäßig vor die Tür z. B. zum rauchen, oder einfach nur ihre Pausen im Freien zu genießen. Oft gehen sie daher auch in den firmeneignen Garten der sich hinter der Fleischerei befindet. Um aber dahin zugelangen, müssen sie durch Erdreich und Rasen gehen, oft auch bei Regen. Sie tragen dabei ihre Gummistiefel, Kittel und Kopfbedeckungen!!
Es ist weit bekannt, dass geeignete Arbeitskleidung bei der Verarbeitung von Fleisch und Fleischerzeugnissen notwendig ist, um die Hygienevorschriften zu erfüllen. Ebenso ist vor dem Betreten der Verarbeitungsräume die Arbeitskleidung anzulegen, die getrennt von der Straßenkleidung aufbewahrt wird. Dazu gehören neben Kittel, Schürzen und Kopfbedeckungen, auch Gummistiefel.
Meine Frage: Ist es zulässig sich in voller Arbeitsmontur auf der Straße aufzuhalten? Reicht es aus wenn die Stiefel vor betreten der Verarbeitungsräume, in
der Hygieneschleuse gereinigt werden? Wie sieht es mit Kittel und Kopfbedeckungen aus?
Bin über jeden Hinweis dankbar!