Unser Garten ist für andere nicht zugänglich, jedoch haben unsere Mieter von oben, Einblick in diesen.
Wie ist die Rechtslage, wenn es uns in unserem eigenen Garten überkommen sollte und die Nachbarn dieses mitbekommen würden?
Es ist unser Grundstück.Würde das unter Erregung öffentlichen Ärgernis fallen?