Was wird von Mietkaution abgezogen?

Hallo =) Ich bin mir momentan sehr unsicher wie genau das mit der Kaution abläuft.. also ich wohne momentan in meiner ersten eigenen Wohnung. Da vom Vormieter einige Dinge nicht ganz in Ordung waren (zB die eine Steckdose hatte keinen Strom, Herdkabelabdeckklappe, Tapete ging im Bad langsam ab) habe ich dies auf Kosten des Vermieters machen lassen. Also ich habe ihm die Mängel gemeldet und dieser hat dann die Handwerker zu uns geschickt. Dann ist seit ein paar Tagen die Toilettenspülung kaputt und nachher kommt ein Handwerker und baut einen neuen Spülkasten ein. Werden uns die Handwerkskosten später beim Auszug von der Kaution abgezogen? Wir selber haben keinen der Mängel verursacht, die Wohnung ist nur eben schon älter und wurde bei der Übergabe lediglich weiß gestrichen. Das die Toilettenspülung nach x Jahren des gebrauchs mal kaputt geht ist ja normal (wohnen hier erst weit Juli), und der rest war wie gesagt schon beim Einzug kaputt oder unschön und haben es machen lassen also wird wenn wir umziehen die Wohnung in einem besseren zustand sein als beim Einzug! Ich habe bloß Angst das der Vermieter dann einen Teil der Kaution einbehalten will weil wir so viel reparieren lassen haben.... für den wir selbst nicht verantwortlich waren oder es normale Gebrauchsspuren sind (wie die Spülung).

Kennt sich damit jemand aus? Freue mich über Antworten.

Lg =)

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Kaution, Vermieter
Alle Möbel Verschimmelt, weil Vermieter Schimmel verschwieg. Was tun?

Im Bezug auf meinen Vermieter habe ich schon viel geschrieben, aber mir ist heute etwas aufgefallen...

Mein Vermieter hat ja von anfang an den Schimmel verschwiegen und die Frage danach vor Vertragsunterzeichnung klar verneint (Ich habe ihm von meiner Asthmaerkrankung erzählt, trotzdem hat er mir ins Gesicht gelogen. Nun geht es mir schlechter wie je zuvor). Nach und nach kam der Schimmel durch die neuen Tapeten durch (die er dran gemacht hat um den Schimmel zu verstecken). Er hat ihn bis heute nicht beseitigt. Als ich hier einzog, kaufte ich mir neue Möbel (Vitrine, Einbauküche, 2 Sideboards, Kühlschrank, usw.) - Alles nun massiv verschimmelt!

Ich habe ständig hinter ihm hergeschrieben & ihn ständig angerufen, dass er bitte den Schimmel beseitigen möge, da er nicht von mir kam, sondern offensichtlich schon immer da war (Das ganze Haus ist verschimmelt, nicht nur meine Wohnung). Letztendlich, hat er mir sogar schriftlich gegeben, dass der Schimmel durch Baumängel verursacht wurden,also schon vor meinem Einzug da war.

In einer Woche ziehe ich endlich um und ich stehe ohne alles da! Kann ich irgendetwas tun? Reicht sein Schreiben, dass der Schimmel durch Baumangel entstanden ist aus um von ihm Schmerzensgeld und Schadensersatz zu fordern? Was muss ich darlegen falls es vor Gericht geht? Wahrscheinlich eben diesen Brief , die Belege für die Möbel und einen Bericht über meinen Gesundheitszustand vom Arzt, oder?

Gesundheit, Asthma, Wohnung, Schimmel, Mietrecht, Entschädigung
WG-Mithauptmieter rauswerfen?

Ich würde gerne wissen was für Möglichkeiten bestehen um eine Mitbewohnerin die auch Hauptmieterin ist, loszuwerden.

Folgender Fall: 3er WG. Alle 3 Hauptmieter. Ich und die zweite Mitbewohnerin wollen das die dritte Mitbewohnerin aus der WG zieht, da sie - extremen Wasser, Strom und Heizverbrauch herbeiführt. - sehr oft Streiterein hervorruft - sich absolut vom WG-Leben isoliert obwohl vorab klargestellt würde dass keine Zweck-WG gesucht wird.

Unsere Frage ist deswegen wie können wir sie aus der WG kicken. Rechtlich ist es ja nicht so einfach da wir alle 3 Hauptmieter sind. Aber sind die hohen durch sie verursachten Betriebskosten nicht ein triftiger Grund ?

Also was ich so jetzt im Internet recherchiert habe ist Folgendes: Es ist möglich den gesamten Vertrag zu kündigen, dafür müssten aber alle 3 Hauptmieter als auch der Vermieter einverstanden sein. Verweigert aber die rauszuwerfende Person die Vertragskündigung ist dieser durch ein Gerichtsurteil zu erzwingen. Da die Person laut der GbR Auflösung zustimmungspflichtig ist. ( den letzteren Satz verstehe ich nicht ganz; bzgl. GbR?) So ein Urteil wäre leicht herbeizuführen (wie und wie lange würde so etwas in etwa dauern) Kosten würden nachträglich von der verweigernden Mitbewohnerin zu tragen sein.

Danach könnten die Mieter einen neuen Mitvertrag ohne die auszuschließende Mitbewohnerin schließ.

Gibt es jemanden der sich da auskennt, das bestätigen, ergänzen oder detaillierter erklären kann?

MfG

Wohnung, Miete, Recht, Anwalt, Gericht, Mietvertrag, Jus, WG, mitbewohner

Meistgelesene Beiträge zum Thema Wohnung