Kann man mir Tierhaltung als einzigem Eigentümer in einer WEG verbieten ?

Hallo zusammen,

ich lebe in einer Eigentümergemeinschaft und bin auch selber Eigentümer der von mir bewohnten Wohnung. Vermutlich aus Langeweile oder kindlichem Gemütszustand heraus, beschwert sich eine andere Eigentümerpartei in unregelmäßigen Abständen über angeblich "nahezu unaushaltbaren Katzengeruch" im Treppenhaus, welcher von meiner Wohnung ausgehen soll. Letzte Woche war es mal wieder soweit. Vorher herrschte seit August Ruhe. Mir liegen mehrere zuverlässliche Zeugenaussagen vor, die bestätigen, dass eine Geruchsbelästigung außerhalb meiner Wohnung definitiv nicht existent ist (innerhalb auch nicht, aber das nur am Rande..

Leider wohnt die betreffende Eigentümerpartei schon recht lange in der Anlage (ca. 20 Jahre) und ich erst kurz (3 Jahre). Aus meiner Erfahrung als Mietverwalter heraus weiß ich, dass solche Querulanten leider häufig eine unheimliche Zugkraft entwickeln und andere Mitbewohner auf ihre Seite ziehen, da diese Angst haben, sonst selber ins Schussfeld zu geraten. Daher möchte ich die Situation nicht unterschätzen.

Ich frage daher rein vorsorglich, da ich hier weiteren Ärger vermute: Könnte die WEG explizit nur mir per Beschluss die Katzenhaltung untersagen, oder wäre dies nur generell für die ganze WEG möglich? Quasi "Ganz oder gar nicht!".

Als Zeichen meines Entgegenkommens werde ich in 14 Tagen übrigens die Dichtungen meiner Wohnungstür erneuern und eine Schallex-Schiene (Mechanische Luftabdichtung unten) einbauen lassen um den Luftaustritt aus meiner Wohnung auf ein Minimum zu reduzieren. Evtl. werde ich sogar die ganze Tür gleich aus Sicherheitsgründen tauschen lassen, aber das ist noch nicht sicher. Ich habe gegenüber der anderen Eigentümerpartei bereits ausdrücklich betont, dass dies kein Schuldeingeständnis meinerseits, sondern lediglich ein Zeichen des Entgegenkommens im Sinne einer friedlichen Gemeinschaft ist. Dennoch weiß man ja, leider wie sowas in der Praxis läuft: Wenn man ein Problem feststellen WILL, dann wird sich die persönliche Einbildung schon was zurechtbasteln und ich vermute daher stark, dass die andere Eigentümerpartei hier noch Katze riechen würde, selbst wenn ich 9 Dutzend Rosen vor die Tür kippe ...

Wohnung, Katze, Recht, Eigentümergemeinschaft, Geruch, Weg

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