Lohnt sich eine teure Duschkabine in einer Mietwohnung?

Ich wohne seit knapp einundhalb Jahren in einer neuen Mietwohnung, Neubau, Baujahr 2015. Der Vermieter hatte im Bad allerdings nur eine Duschbrause installiert, jedoch ohne Duschkabine, also ohne Glaswände etc. Der Vermieter würde sich mit 300€ beteiligen, sofern ich eine Duschkabine einbauen möchte. Beim Einzug dachte ich, dass ich vielleicht doch ohne Glaswände zurecht komme, doch mittlerweise nervt es mich, weil ich ständig die Kalkrückstände wegwischen muss

Seit einer Woche habe ich mich im Baumarkt mal umgeschaut. Wenn man was einigermaßen qualitatives haben möchte, fängt die Rechnung bei ca. 750€ erst an inklusiv Einbauservice. Da wäre ich dann mit 450€ Selbstbeteiligung dabei. Für was hochwertiges und "Gscheits" müsste ich sogar über 1000€ zahlen. Wenn es meine Eigentumswohnung wäre, würde ich die teure Duschkabine nehmen. Aber ich weiß nicht, ob ich diese Wohnung später vielleicht doch kaufe oder nicht, hängt von meinem Job ab. Falls ich in 1-2 Jahren ausziehe, sehe ich das Geld vermutlich nie wieder...

Frage: Darf ich als Mieter beim Auszug fordern, dass der Nachmieter meine Duschkabine abkauft ? (Ähnlich wie bei einer Küche?) Falls nein, dann wäre ich ja gezwungen die Duschkabine wieder auszubauen. Dann müsste ich aber die Fliesen neu verlegen, weil man sonst die Löcher sieht. Darf der Vermieter das auf mich kostenmäßig abwälzen ? Falls die Löcher nur in die Fugen zwischen den Fliesen gehen, müsste man dann trotzdem neu verfliesen ?

Was würdet ihr tun an meiner Stelle ?

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Aufhebungsvertrag, Nachmieter und neue Wohnung?

Hallo allerseits, ich habe ein Anliegen.. ich wohne in einer Wohnung in die ich im September mit meinem Freund eingezogen bin, eine große 3 Zimmer Wohnung. Nun ist er ausgezogen und hat eine eigene Wohnung, wir haben gemerkt das das zusammen wohnen nicht klappt. Meine Eltern haben mich jetzt einige Monate groß unterstützt und seinen Mietanteil gezahlt, weil ich erst diesen Monat mit der Ausbildung fertig werde. Ich bin dann Erzieherin und werde wahrscheinlich erst ab September oder später 40 Stunden haben, zur Zeit sieht es danach aus, dass ich erst mal nur 25 Stunden bekomme. Meine Eltern wollen mich weiterhin etwas unterstützen, jedoch nicht mehr so arg, wie bisher, was ich natürlich nachvollziehen kann. Ich kann mir jedoch die Wohnung und mein Leben dann nicht mehr leisten, leider. Die Wohnung ist an sich nun auch zu groß für mich und meine beiden Katzen..

Die Wohnungen in meiner Stadt sind generell sehr teuer und ich habe mit dem Vermieter geredet, er schlägt vor, dass wir zur Not einen Aufhebungsvertrag machen und er Nachmieter sucht, ich solange die Miete dann noch bezahle. Am Montag habe ich noch mal einen Termin bei ihm und wir besprechen das ganze. Wenn ich ihm nun sage "Ja suchen sie sich bitte Nachmieter" dann muss ich auch auf Wohnungssuche gehen. Wenn ich nun aber bspw zum 1.8 eine Wohnung hätte und er erst zum 1.9 einen Nachmieter, dann müsste ich ja doppelt Miete bezahlen, also beide Wohnungen.... Oder? Und wenn ich erst zum 1.9 eine neue Wohnung hätte und er schon zum 1.8 neue Mieter, was passiert dann? Darf ich noch in der Wohnung bleiben?

Alles doof gerade :( bitte keine negativen Kommentare, ich bitte nur um ernsthaft Hilfe und Tipps.

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Vermieterin erlaubt nicht Familiennachzug, darf sie das?

Hallo Leute:)

Ich schildere einmal kurz die Situation: Wir wohnen derzeit in einer 3 Zimmerwohnung mit 70 qm. Vor 3 Jahren hat meine Mutter geheiratet und ihr Mann ist aus einem anderen Land zu uns gezogen.Bei seiner Tochter hat es gedauert bis wir das mit dem Visum etc geklärt haben und nun ist sie auch bei uns. Wir wollten ihren Wohnort anmelden beim Bürgeramt aber dazu braucht man die Wohnungsgeberbescheinigung. Unsere Vermieterin hat sich aber geweigert den Zettel auszufüllen und behauptet, die Wohnung sei für nur 4 Personen geeignet.

Auf http://www.mietrecht.org/mietvertrag/ueberbelegung-wohnung/ habe ich aber gelesen das eine Überbelegung nicht herrscht wenn :

  • Nach dem Urteil des LG Berlin vom 12.10.1985 – 64 S 137/85- liegt eine übermäßige Belegung des Wohnraums nicht vor, wenn für sieben Personen eine Wohnfläche von mindestens 63 qm zur Verfügung steht.

Und hier noch:

  • Ohne auf die Quadratmeterzahl abzustellen, hat das AG Zwickau mit Urteil vom 21.04. 1995 – 4 C 0438/95, 4 C 438/95- entschieden, dass eine drei Zimmerwohnung mit WC, Küche, Bad und Flur überbelegt ist, wenn sie von insgesamt sieben Personen bewohnt wird.

Zudem steht dort, dass wir bei Nachzug von näheren Familienangehörigen wie beispielsweise dem Ehemann und Stiefkindern ( wie es bei meiner Mutter der Fall ist ) nicht die Zustimmung der Vermieterin brauchen.

Habe ich da etwas falsch verstanden? Und wenn nicht, wie sollen wir weiter vorgehen? Welche Rechte haben wir als Mieter?

Über eine Antwort freue ich mich sehr

Freundliche Grüße

Wohnung, Mietrecht

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