Dürfen Nachbarn meckern, weil ich das Wort "Feiertag" in meinem Sinne wörtlich nehme?

Heute ist ein katholischer Feiertag. Da ich in einer katholischen Gegend wohne, ist er auch arbeitsfrei. Ich bin aber nicht katholisch. Von daher interessiert mich das nicht besonders. Aber da arbeitsfrei und Feiertag ist, habe ich ein paar Freunde eingeladen. Wir "feiern" also ein bisschen mit Musik, Unterhaltung, Spielchen, tanzen. Aber als die Nachbarn vorhin geklingelt und sich beschwert haben, sagten wir, dass wir doch nur feiern. Da wir keinen wirklichen Anlass haben, erwähnten wir den Feiertag Fronleichnam. Darauf die Antwort, dass das aber nicht laut gefeiert wird. Es wäre ein christliches und ruhiges Fest. Gut, wir haben kapiert, dass es denen nur um die Lautstärke geht, die wir runterdrehen sollen. Aber nun diskutieren wir darüber, wo denn eigentlich steht, wie genau Fronleichnam gefeiert werden darf. Kein Hinweis über die Lautstärke. Die üblichen Infos von Wiki und Co. haben wir durch. Klar, die christliche Variante ist gemeint. Aber wer will denn vorschreiben, ob wir das nicht auch in unserem Sinne abwandeln können. Es ist schon an Karfreitag so, dass man keinen Krach machen darf. Aber für Fronleichnam kenne ich solche Regelungen nicht. Dürfen wir nun feiern oder nicht? Klar, es ist laut, aber auch noch nicht so spät. Wir nehmen ja Rücksicht und drehen runter. Aber grundsätzlich wollen wir es genauer wissen. Wie dürfen wir uns verhalten?

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Gehört zu einer Mietwohnung laut Mietrecht ein Kellerraum bzw. Abstellraum?

Eine Bekannte von mir ist Mieterin einer Wohnung, zu der kein Kellerraum gehört. Sie wohnt im 1. Stockwerk, was auch gleichzeitig Dachgeschoss ist. Die Vermieterin wohnt im Erdgeschoss mit ihren zwei Schulkindern.

Sobald man das Haus durch die Hauseingangstür betritt, stehen Fahrräder, Schuhe, Kisten, Flaschen, Eimer, Kehrbesen, Stühle mit allerlei Gerümpel etc. im Eingangsbereich, den meine Bekannte betreten muss, um die Treppe zu ihrer Wohnung hinaufzugehen. Auf dieser Treppe mit einem Treppenpodest hat die Vermietern auch "Besitz" genommen und einen Schrank dorthin gestellt. In einer dortigen Nische hat sie auch allerlei Gegenstände abgestellt und unmittelbar vor der Wohnungstür meiner Bekannten befindet sich eine Luke, die ebenso voll mit Gegenständen belegt ist, die der Mieterin gehören. Auch der im Haus befindliche Keller ist von der Vermieterin voll belegt.

Bei Abschluss des Mietvertrages hat die Vermieterin meiner Bekannten zugesagt (mündlich), ein Fahrrad auf dem zu ihrer gemieteten Wohnung führenden Treppenpodest abstellen zu dürfen. Nun hat sich meine Bekannte ein zweites Fahrrad zugelegt, das sie neben das bereits vorhandene Fahrrad gestellt hat. Das hat zur Folge, dass es die Vermieterin stört, weil sie neuerdings einen Schrank dort platziert hat.

Die Vermieterin hat nun meine Bekannte aufgefordert, ein Fahrrad zu räumen, weil es sie stören würde. Meine Bekannte fühlt sich nun total "eingeengt" und "verdrängt", hat überhaupt keinen Abstellplatz außerhalb ihrer Wohnung, während die Vermieterin nicht nur den Hauseingangsbereich, sondern auch den Treppenaufgang zu ihrer Wohnug benutzt und zustellt.

Nun mache ich mir Gedanken, wie die Rechtssituation aussieht.

Bin gespannt auf Eure Antworten.

Wohnung, Recht, Mietrecht, Keller, Flur

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