Wasserschaden im Badezimmer Wohnung unbewohnbar?

Guten Tag,

Meine Mutter und ich haben aktuell folgendes Problem:

Der Hausmeister kam zu uns und behauptete, wir hätten einen Wasserschaden. Leider trifft es zu. Die Wohnung unter uns hat schon ne ganz nasse Decke.

Wir dürfen nicht duschen bzw baden. Was ein irre großes Problem darstellt, lol. Jeder Mensch muss duschen vorallem wenn er berufstätig ist.

Morgen kommt der Fachmann um sich das ganze anzusehen.

Folgendes Szenario haben wir aktuell zusätzlich:

Wir haben eine Zusage für eine Wohnung erhalten, in die wir so schnell wie möglich einziehen wollen. Ohne die "3 Monate Kündigungsfrist" berücksichtigen zu müssen.

Aktuell haben wir hier ne 1 Zimmer Wohnung. Altbau. Eigentlich nur für Pendler geeignet. Fenster undicht. Da kümmert sich der Vermieter nicht drum. (Vermieter sind ein 80 jähriges Ehepaar) Wir haben hier nun zwei Winter lang frieren müssen wegen den undichten Fenstern. Toilette ist ebenfalls kaputt, meine Mutter hat den Vermietern dies mitgeteilt, es wurde gesagt es wird sich drum gekümmert. Das ist nun 3 Monate her und es hat sich immernoch keiner drum gekümmert. Wir haben auch kein Keller und keinen Waschmaschinen Anschluss.

Jetzt wo auch noch der Wasserschaden entstanden ist. Und der Nachbar unter uns ne nasse Decke hat, tut der Vermieter plötzlich was. Und wir müssen nun ungeduscht zur arbeit! Es HACKT.

In diesem Falle, mit dem Wasserschade in der aktuellen Wohnung, wäre das nicht ein perfekter Grund um dem Vermieter zu sagen "Hey, wir haben einen unzumutbaren Zustand hier, wir wollen daher sofort kündigen und ausziehen da wir ja sowieso schon eine neue Wohnung haben die auf uns wartet" ?

Meine Frage nun lautet:

Falls der Fachman tatsächlich bestätigt, das der Wasserschaden zu hoch ist und wir für ne Weile nicht duschen können, sind wir dann dazu berechtigt sofort zu kündigen?

Hoffe es gibt hier Leute die sich tatsächlich auskennen und keine Hobby-Profis.

Freundliche Grüße,

Ellie

Wohnung, Wasserschaden, Mietrecht Kündigung
Knarrendes Laminat in Mietwohnung durch hohe Luftfeuchtigkeit schlimmer geworden?

Hallo liebe Community,

wie werden bald umziehen und kürzlich hatte mich mein aktueller Vermieter angesprochen und meinte die Maklerin hatte Ihm mitgeteilt das wir hohe Luftfeuchtigkeit im Raum haben. Habe dem zugestimmt und Ihm gesagt das es trotz mehrmaligem lüften komisch sei. Schimmel haben wir jedoch vermutlich wegen dem oft lüften keinen.

Somit war das Gespräch erstmal beendet.

Ein paar Tage später meinte er, die Maklerin habe gesagt der Flurboden knarrt stärker als dies bei Einzug der Fall war. Ich habe Ihm daraufhin gesagt, dass ich das nicht so sehe. Er meine es sei durch die hohe Luftfeuchtigkeit schlimmer geworden.

Ich solle es richten lassen. Habe Ihm gesagt das wir dies bei der Abnahme nach Auszug uns anschauen da er es selbst noch nicht Live gehört/gesehen hat. Er stimmte zu.

Er will ganz klar den schon bei Einzug knarrendes Boden, uns als Feuchtigkeitsschaden und somit als im Vertrag genannte "Erhaltung der Mietsache, Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz" uns als Reperatur aufzwingen.

Google sagt auf jeder zu findenden Seite, dass knarrendes Laminat durch falsche verlegung oder alter usw kommt.

Was meint hier der Handwerker? Kann das sein, dass es durch hohe Luftfeuchtigkeit schlimmer geworden ist? Feuchtigkeitsschäden wie aufquellen etc hat der Boden nirgends.

Habe so das Gefühl er will das wir für Ihn den alten Boden renovieren damit Ihn das nichts kostet.

Habe zwar einen Anwalt in der Familie der für Bau und Mietrecht zuständig ist, will die Karte aber eigentlich nicht ziehen. Wenn ich für etwas verantwortlich bin dann richte ich das auch. Kann aber nicht leiden verarscht zu werden.

Bitte um hilfreiche Antworten und danke im voraus :)

Wohnung, Bau, Handwerk, Recht, Gesetz, Laminat
Wer muss in einer gemieteten Wohnung den Strom bezahlen, wenn der Stromzähler nicht auf den Mieter angemeldet ist?

Mieter ist in Wohnung eingezogen. Hat bei Einzug sofort einen Stromlieferungsvertrag unterschrieben und danach nie wieder etwas davon gehört.

Ein Anruf beim Netzbetreiber hat ergeben, dass der Stromzähler nicht auf den Mieter angemeldet ist und auch nicht angemeldet werden kann, solange jemand anderes nicht abgemeldet ist.

Der Vormieter ist nicht auf den Stromzähler angemeldet. Die Hausverwaltung ist angemeldet.

Hausverwaltung sagt aber auf Nachfrage: "Wir haben mit Strom nichts zu tun."

Wenn nun doch irgendwann mal die Erleuchtung kommt bei der Hausverwaltung und der Stromzähler dann endlich mal abgemeldet wird, sodass sich der Mieter auch anmelden kann, um überhaupt die Möglichkeit zu bekommen Strom bezahlen zu können.... Wer bezahlt dann den Strom für den Zeitraum bis dahin?

Der Mieter wohnt seit November in der Wohnung.

Scheinbar bezahlt niemand den Strom.

Mieter hat alles getan, kann mehr nicht tun.

Ich frage mich seit der Auskunft der Hausverwaltung wie das sein kann.. Ob die keine Rechnungen bekommen von e.on... Oder ob die das einfach ignorieren... Landen die Briefe vielleicht ungeöffnet im Müll?

Ich kann das einfach nicht begreifen.

Wäre ich Mieter ich würde den Strom nicht bezahlen, weil ich ja zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner war.

Den Stromlieferungsvertrag (ob Grundversorgung oder nicht) hatte der Stromlieferant ja mit der Hausverwaltung - auch wenn die Hausverwaltung das laut eigener Auskunft anders darstellt.

Wohnung, Miete, Strom, Recht, Mietrecht, Gesetz
Vermieterin will das wir Anfahrtskosten bezahlen, obwohl wir nichts davon wussten?

Hallo Community,

meine Vermieterin ist sehr alt und um die meisten Angelegeneiten in der Wohnung kümmert sich die Hausverwaltung.

Vor ein paar Wochen bekamm meine Vermieterin eine Rechnung, in der sie die Anfahrtskosten einer Firma bezahlen soll, welche von der Hausverwaltung beauftragt wurde unsere Rauchmelder zu prüfen. Die Vermieterin reichte dann die Rechnung an mich weiter und meinte, dass ich es bezahlen soll, weil es ja meine Schuld war, dass ich nicht zu Hause war und die Firma umsonst zu mir angefahren ist.

Jedoch bin ich mir sicher, dass ich in keinster Weise benachrichtigt wurde, dass bei mir die Rauchmelder geprüft werden, habe aber einfach die Rechnung bezahlt, damit ich mit meiner Vermieterin weiterhin ein gutes Verhältnis habe.

Nun kamm schon wieder eine Rechnung über Anfahrtskosten, mit der Begründung dass man mich beim erneuten Versuch nicht antreffen konnte. Ich habe die Hausverwaltung und die Firma für die Rauchmelder angerufen und es könnte mir keiner sagen wie man mich zuvor über die anstehende Prüfung benachrichtigt hat.

Könnt ihr mir sagen wie ich da einfach vorgehen soll? Ich glaube es ist einfach ein großes Missverständnis und ich muss die ganze Zeit dafür Geld bezahlen und meine Vermieterin kümmert sich nicht darum dass Problem zu lösen, die denkt einfach dass ich von den Benachrichtigungen nichts mitkriege.

Danke für eure Hilfe

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Hausverwaltung, Jura, Mieterschutz

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