In der Dachgeschosswohnung meiner Oma wohnen Mieter. Die ganze Zeit wohnte dort ein junger Mann alleine, nun ist seine Freundin zu ihm gezogen und die besteht plötzlich auf eine neue Wohnungstür.
In der Wohnungstür ist nämlich eine Milchglasscheibe. Die junge Frau meint nun, da sie ein Recht auf Privatsphäre hätte, hätte sie ein Recht auf eine fensterlose Tür.
In unseren Augen ist die Privatsphäre jedoch vollumfänglich geleistet. Die Milchglasscheibe ist sehr dicht. Selbst wenn man direkt davor steht, kann man kaum hindurchsehen. Desweiteren ist gegenüber der Wohnung auch keine andere Wohnung, sodass sowieso keine anderen Personen zu Tür hineinschauen könnten.
Mein Vater hat dann vorgeschlagen, die Mieter könnten sich doch, wenn sie unbedingt wollten, einen Vorhang vor die Tür hängen. Das lehnt die Frau jedoch ab.
Aber selbst wenn wir wirklich eine fensterlose Tür einbauen würden, wäre das nächte Problem, dass es im Flur der Mieter so gut wie kein Tageslicht gäbe.
Haben Mieter denn unter diesen Umständen wirklich ein Recht auf eine fensterlose Wohnungstür?