Schülerbafög abgelehnt, Wohngeld abgeleht, Fachabitur vor dem AUS!

Ich bin nach meiner abgeschlossenen Ausbildung in Chemnitz in eine eigene Wohnung (zusammen mit meinem Freund- dieser Erhält Studienbafög) nach Dresden gezogen, um dort mein 1Jähriges Fachabitur zu machen. Kindergeld bekomme ich, das reicht natürlich nicht für Miete, Unterhaltskosten, Bus&Bahn, usw. aus.

Daher habe ich das Schüler Bafög beantragt. Dieser Antrag wurde mir mit der Begründung, das meine Eltern zu viel verdienen abgeleht. (Wobei ich das eine Frechheit finde, da der Verdienst meiner Eltern sich in Grenzen hält, sie können damit gerade so Ihr Haus "erhalten". Dannach habe mir von der Stadt Dresden etwas Wohngeld erhofft. Nun Wurde auch dieser abgeleht. Begründung: "Nach §20 Abs. 2 WoGG ist dieses Gesetz nicht auf Haushalte anzuwenden, zu denen ausschließlich Haushaltsmitglieder rechnen, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem §§56,116 Abs. 3 oder §122SGB III dem Grunde nach zustehen oder im Falle eines Antrages dem Grunde nach zustehen würden. Das gilt auch, wenn dem Grunde nach Förderungsberechtigte der Höhe nach keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben."

Ich habe einige Gesetze durchgelesen doch sehe nun selbst kaum noch durch, habe langsam nervliche Prbleme, das ich nicht weis wie ich es finanziell schaffen soll. Was habe ich für Möglichkeiten?

Danke für die Anworten im Vorraus...

Gesetz, BAföG, Sozialhilfe, Wohngeld
Wohngeldantrag - Eltern zahlen Miete - Wird mir dann noch Wohngeld gegeben?

Ich habe im Sommer einen Bundesfreiwilligendienst angefangen. Beim Seminar wurde uns vom Bundesamt gesagt, dass wir Bufdis einen Anspruch auf Wohngeld hätten.

Da ich für meinen Bundesfreiwilligendienst nach Bonn gezogen bin, habe ich diese Chance natürlich genutzt und einen Antrag gestellt. Jetzt wollen die aber einen Kontoauszug sehen, der beweist, dass ich meine Miete zahle. Natürlich verdient man bei einem Bundesfreiwilligendienst nicht viel Geld. Ich bekomme 336€ Taschengeld und meine Miete kostet warm 395€. Selbstverständlich kann ich die Miete nicht mit meinem Bufdi-Taschengeld zahlen, daher übernehmen meine Eltern die Zahlung der Miete.

Uns stellt sich jetzt Frage, ob mir das Wohngeld eventuell abgelehnt werden könnte, weil ich ja schon Zuschuss von meinen Eltern bekomme oder ob sich einfach nur der Betrag des Wohngeldes ändert. Ich hab in ein paar Foren gelesen, dass man sowas wie ein "Mindesteinkommen" haben muss. Bufdis kommen aber i.d.R nicht an diese 600€ ran. Da aber überall steht, dass Bufdis einen Anspruch auf Wohngeld haben, widerspricht sich das (ich hab auch schon öfter gelesen, dass es solch ein Mindesteinkommen für Wohngeld gar nicht gibt).

Bin jetzt ein bisschen fraglos, da ich ohne Wohngeld kaum Geld habe. 336€ ist zwar etwas aber nicht viel. 300€ soll im Durchschnitt Verpflegung für einen Jugendlichen kosten. Somit käme ich gerade so noch über die Runden.

Es wäre super, wenn mir jemand eine sinnvolle Antwort darauf geben könnte, ob ich noch Wohngeld beanspruchen kann, wenn meine Eltern die Miete zahlen. Wenn ja, wie muss der Antrag dann umgeändert werden? Welche Angaben braucht die Wohngeldstelle noch zusätzlich? Wenn nein, gibt es irgendeinen Trick, wie man dem umgehen kann oder ist es dann doch besser einfach wieder auszuziehen?

Ich danke euch! LG

Arbeit, Wohnung, Miete, Geld, Eltern, Antrag, Bundesfreiwilligendienst, Wohngeld, Bundesamt

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