Ich möchte noch einmal 6 Monate in Elternzeit gehen. Meine Tochter ist 6 Jahre alt und ich habe keinen Anspruch auf Elterngeld. In dieser Zeit werde ich kein Einkommen aus Beschäftigung erzielen und meinen Unterhalt aus "Ersparten Reserven" bestreiten. ALG II Anspruch habe ich nicht, da ich über dem Mindestvermögen für ALG II liege. Meine Frage ist, ob ich für diese Zeit Wohngeld beantragen kann? Wie hoch darf das Vermögen sein um Wohngeld zu erhalten? Gibt es jetzt 2016 Änderungen im Wohngeldgesetz diesbezüglich? Die Miete warm beträgt 550€. Als Einkommen habe ich Kindergeld und Unterhalt (280€). Viele Dank!

Wäre schön schnell ein